Forderung rückwirkend abtreten?
Wie oben schon erwähnt, kann ich eine Forderung rückwirkend abtreten ?
Habe jemand verklagt das AG hat mir den Betrag zugesprochen gehabt. Dagegen ging der Gegner in Berufung. Ich wollte nun mehr wissen, ob ich etwa rückwirkend bis Mai 2018 eine Abtretung an meinen Bruder machen kann ?
Da das Geld aus dem Kaufvertrag eig meinem Bruder gehört nur ich den Vertrag damals abgeschlossen habe.
2 Antworten
Grundsätzlich kann jede Forderung abgetreten werden; es sei denn, eine Abtretung wurde von vornherein vertraglich ausgeschlossen oder es gibt einen gesetzlichen Ausschlußgrund:
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist.
§ 399 BGB
was spricht denn dagegen, die Forderung "nur" mit sofortiger Wirkung abzutreten?
dann mach das doch.
Allerdings müsste er dann wohl das Berufungsverfahren fortführen...
wäre genauso möglich.