Einkaufswagen gegen Stoßstange gefahren, wie vorgehen?
Hallo zusammen, ich habe gestern auf der Beifahrerseite meine Einkäufe eingeladen, da der Kofferraum voll mit Baumaterial war. Währenddessen ist jemand mit dem Einkaufswagen in den Stoßfänger hinten reingefahren, weil er nicht nach vorne geguckt sondern mich beim Einladen beobachtet hat. Als er mit dem Einkaufswagen in den Stoßfänger reingefahren ist, habe ich mich erschreckt und mir ist der Einkaufskorb vom Sitz nach außen erst gegen die Zierleiste vom Türgriff gefallen und anschließend unten gegen die Säule. Die Zierleiste ist abgebrochen und in der Säule ist eine Delle.
Er hat mir schriftlich unterschrieben, dass er die Schuld einsieht und wir haben auf die Polizei verzichtet.
Was muss ich jetzt machen? Er meinte, dass er dafür eine Privat-Haftpflichtversicherung hätte. Kann ich damit zum Gutachter einfach fahren? Oder kommt ein Gutachter von seiner Versicherung?
Es ist ein Ford KA RU8. Also von den neueren. Hat erst 70000km gelaufen und 8 Jahre alt. Außer diese Beschädigungen hatte er vorher keine, weshalb mich das schon stört..
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
2 Antworten
Moment mal, ganz langsam,
Wer hat hier was beschädigt?
Du bist schadensersatzpflichtig falls du aus der Situation heraus anderen Schaden zugefügt hast und der dir in die Stoßstange gefahren ist, ist nur für die Schäden schadensersatzpflichtig die er auch tatsächlich selbst angerichtet hat.
Hoffentlich hast du sein Kennzeichen notiert. Das ist nämlich ein Fall für seine KFZ-Haftpflicht.
Be- und Entladeschaden
genau wegen des SF-Rabatts wird dieser Betrug ja praktiziert.
Zum "Beladen" gehört auch noch das Wegbringen des Einkaufswagens
Genau das hat mich auch stutzig gemacht. Aber dann hatte ich heute gelesen, dass es darauf ankommt, ob er den Einkaufswagen zu seinem Fahrzeug chauffiert hat oder ob dieser sich bereits am Fahrzeug befand und er das benachbarte Fahrzeug beim Entladen trifft. Denn dann müsste die KFZ-Haftpflicht greifen, da es beim Be-/Entladevorgang passierte. Falls er ein Fahrzeug auf dem Weg zum eigenen Fzg. trifft, greift allerdings die private Haftpflicht.
Das ist so nicht ganz richtig. Der Begriff "Inbetriebnahme eines Kfz" ist ganz klar definiert. Die Inbetriebnahme des Kfz beginnt mit dem entriegeln der Zentralveriegelung mittels Fernsteuerung. Alles was vorher passiert ist ein Privathaftpflicht Risiko.
Da die Versichererer nicht auf dem Baum schlafen und solche Schäden unzählig oft fingiert werden, haben die meisten Privathaftpflicht Versicherer dieses Risiko als "parkschaden beim be- und entladen" mit aufgenommen. Also quasi den Versicherungsbetrug legalisiert. abgerechnet über die Kfz Versicherung würde es dadurch zur Rückstufung der SF klasse führen.