Jugendstrafrecht, wie ist das mit Schmerzensgeld?
Moin, mir wurde mein Nasenbeingebrochen. Dienstag ist gegen den Täter das Gerichtsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung angesetzt, er wird, da er 17 ist, nach Jugendstrafrecht bestraft. Ich habe einen Antrag auf Ädhisionsverfahren eingereicht, welches abgewiesen wurde, da dies im Jugendstrafrecht nicht vorgesehen ist (steht auch so im Gesetz, wusste ich nicht). Nun meine Frage, wie kann ich meine Schmerzensgeldansprüche geltend machen? In einem gesonderten Zivil-Prozess? Oder geht das gar nicht, weil er jugendlich ist?
Vielen Dank für gute und mit quellen belegte Antworten :)
7 Antworten
Doch, das geht schon. Schmerzensgeld ist Zivilrecht. Hier ist ein Mensch ab dem 7. Lebensjahr "deliktsfähig".
http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html
Aber Achtung: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen. Da Du Gerichts- und Anwaltskosten erst einmal vorstrecken mußt, wenn Du eine Klage einreichst, solltest Du die begründete Hoffnung haben, dass Dein Prozessgegner entweder Geld hat oder in den nächsten Jahren zu Geld kommen wird. Sonst bekommst Du zwar Recht und einen Schmerzensgeldanspruch - den kannst Du Dir aber nur zum Dekorieren ins Klo hängen^^
Sehr gut, vielen dank!
Es gibt eine Schmerzensgeldtabelle die dir angezeigt, ab wann wie hoch deine Anspüche sein können. Es wird dabei in verschiedene Kategorien unterschieden. Einmal nach der Betroffenen Körperregion und wie Schwerwiegend die Verletzung ist. Den Link zu der Tabelle findest du hier unten:
http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Schmerzensgeldtabelle-Kopf.html
Es wird evtl. eine Strafminderung geben da er noch nicht volljährig ist. Trotzdem gilt das STGB. Mit dem Paragraph, "Zitat"...
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Falls du noch Fragen hast immer gerne.
MFG Mario
Schmerzensgeld musst Du zivilrechtlich einklagen.
Da dies ja mit Kosten verbunden ist, die Du nun mal vorstrecken musst (Anwalt, Gericht etc.) würde ich mich da versichern, dass erstens was zu holen ist und wie hoch im Zweifel (Auskunft durch einen Fachanwalt) das zu erwartende Schmerzensgeld ggf. ausfallen könnte!
Erst wenn der Angeklagte rechtsgültig verurteilt ist, kannst Du Schmerzengeld verlangen, schau hier
http://www.datentransfer24.de/Schmerzensgeld-Koerperverletzung.html
danke, das hilft mir!
Wenn er verurteilt ist, kannst du in einem Zivilprozess den Täter auf Schmerzengeld verklagen.
Aber ein Anwalt hilft dir sicher.
weiß ich nicht.
Danke für die Antwort, muss der "Verlierer" auch im Zivilprozess dann den Anwalt bezahlen?