Gründe für ein Jugendstrafrecht?

4 Antworten

Hintergrund für das Bedürfnis nach einem besonderen Strafrecht und Strafverfahren für junge Täter ist die Anschauung, dass es sich bei Jugendkriminalität oft um relativ harmlose, vorübergehende Entgleisungen handelt (sog. Episodenhaftigkeit der Jugendkriminalität), die fast bei jedem jungen Menschen gleich welcher Gesellschaftsschicht (Allgegenwart der Jugendkriminalität) während der Einordnung in das soziale Leben der Erwachsenen auftreten können. In solchen Fällen soll zwar auch dem jungen Straftäter durch ernsthafte Ermahnung oder leichte Sanktionen ( Denkzettel) deutlich gemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft auch für ihn verbindlich sind, andererseits soll aber beachtet werden, dass eine übermäßige Strafe sich entwicklungsschädigend auswirken kann.

https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht_(Deutschland)

Man geht allgemein davon aus, dass Kinder und Jugendliche die Folgen ihrer Handlungen noch nicht so weit voraussehen können wie Erwachsene und hat das daher getrennt.

In anderen Ländern ist das allerdings nicht so.

Ich bin auch nicht sicher, ob ein 5jähriger, der mit einem scharfen Küchenmesser auf einen 3jährigen einsticht, sich nicht denken kann, dass dieser dabei Schaden nehmen könnte (so geschehen in Großbritannien).

Weil Jugendliche noch nicht soweit im Kopf sind, dass sie die Folgen ihrer Handlungen voll überblicken können.

Frag dich mal selbst ob es gerecht ist wie in den USA 12 jährige zu lebenslanger Haft zu verknacken

Wapiti201264  19.06.2019, 10:40

Zumal das in den USA dann auch gerne mal 300 Jahre sind.

verreisterNutzer  19.06.2019, 10:47
@Wapiti201264

oder noch weit mehr :D ich glaub die höchste Strafe in den USA waren über 3000 Jahre. Liegt aber auch daran wie die Strafen berechnet werden. Bei uns wird ja nur die schwerste Straftat verknackt. Bei den Amis wird ja jedes einzelne Vergehen addiert. Wenn man also vor der Polizei abhaut und dabei 10 rote Ampeln überfährt gibt es 1x Widerstand gegen die Festnahme + 10x rote Ampel + 10x fahrlässige Gefährdung von Menschen + 10x gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr