Jugendamt verlangt 20 bis 30 Bewerbungsnachweise im Monat?

6 Antworten

Im Hartz 4 Forum gab es einen Beitrag, daß Behauptungen, pauschale Bewerbungen von x Stück pro Monat zu schreiben, nicht zulässig sind.

Vielmehr muß auf das Alter geschaut werden etc

"Dazu wird gemeinsam mit Ihnen eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) angefertigt.

Wie viele Bewerbungen Sie schreiben müssen, hängt dabei von Ihren individuellen Lebensumständen ab.

Haben Sie beispielsweise Kinder zu versorgen oder müssen Sie Ihre Eltern oder andere Angehörige pflegen, wird eine geringere Anzahl veranschlagt. Durchaus im Rahmen sind 2 bis 5 Bewerbungen pro Monat."

Bundessozialgericht ohne Eingliederungsvereinbarung:

Auch das BSG hält die Sanktionen des Jobcenters in diesem Fall für rechtswidrig. Dies schon deshalb, da der Kläger durch die Eingliederungsvereinbarungen nicht zu Bewerbungsbemühungen verpflichtet war. Denn die Eingliederungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag, auf die die Sanktion fußt, sei nichtig. Zu diesem Schluss kommt das BSG, wie auch die Vorinstanzen, mit einem genauen Blick auf den Regelungsinhalt. Hier war es so, dass das Jobcenter in der Eingliederungsvereinbarung Unterstützungsleistungen zur Beschäftigungsaufnahme anbot. Dies wurde aber nicht weiter konkretisiert, vor allem nicht geregelt, dass dem Kläger durch das Jobcenter die Bewerbungskosten zu erstatten sind.

Eingliederungsvereinbarung nicht ausgeglichen und damit nichtig

Was die Vereinbarung aber regelte, war eine Verpflichtung des Klägers sich zu bewerben und dies dem Jobcenter nachzuweisen. Für den Fall, dass dies nicht im festgeschriebenen Umfange erfolgen sollte, waren Sanktionen als Folge geregelt. Das BSG wertete dies so, dass sich das Jobcenter vom Kläger unzulässige Gegenleistungen versprechen lassen hat. Die Eingliederungsvereinbarung sei deshalb insgesamt nichtig."

Aktenzeichen aus 2015: Bundessozialgericht, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 30/15 R

Consciousness4 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 16:41

Die Frage hat überhaupt nichts mit Hartz 4 oder dem Jobcenter zu tun sondern dem Jugendamt.

wilees  09.01.2021, 16:56
@acheron65

Leider falsch denn ein unterhaltpflichtiger Elternteil unterliegt einer erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Consciousness4 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 16:57
@acheron65

Nein. Es steht nichts von Jugendamt dort. Wieso ist das Analog.

Datenschutzrechte sind aufjedenfall gebrochen.

BBPB21  09.01.2021, 18:05
@acheron65

Nein, ist es nicht.

Für Unterhaltsverpflichtete gibt es eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.

BBPB21  09.01.2021, 18:11
@Consciousness4

Welche Datenschutzrecht sollen da gebrochen worden sein?

Sollte das gefordert werden, brauchst du einen Rechtsbeistand. Den bekommst du wenn du dir beim Gericht einen Beratungsgutschein holst.

Soweit ich weiß bist du der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gegenüber verpflichtet deine Bewerbungsaktivitäten vor zu legen. Nicht dem Jugendamt.

Amtsschimmel25  09.01.2021, 21:07

Falsch im Unterhaltsrecht besteht eine sog. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Er muss also über das geforderte Mass des Jobcenters hinaus nachweisen, wie er sich bemüht seiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Ein Verstoß gegen die unterhaltspflicht kann nach 170 Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Moewe4  09.01.2021, 21:58
@Amtsschimmel25

Der User ist weg vom Fenster, die Story an den Haaren herbeigezogen.

BBPB21  09.01.2021, 18:08

Selbstverständlich muss dem Jugendamt nachgewiesen werden, dass er seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit nachkommt.

Das zahlt schluesslich den Unterhalt fürs Kind.

LittleCoon  09.01.2021, 17:04

Wenn man noch kindergeldberechtigt ist und Kindergeld haben will, dann muss man sich auch vor dem Jugendamt rechtfertigen.

Consciousness4 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 16:32

Scheinbar nicht.

Wegen der Wirbelsäule brauchst Du natürlich einen ärztlichen Nachweis.

Bewerbungen bei Firmen eine Stunde bis anderthalb Fahrtweg eine Strecke entfernt werden schon erwartet.

Wenn du körperlich nicht mehr in der Lage dazu bist, deinen Beruf zu verrichten, ist die zuständige Person vom Arbeitsamt der richtige Ansprechpartner. Es wird anhand von Befunden deiner Ärzte und dem medizinischen Dienst ein Gutachten erstellt, sodass im besten Fall eine Umschulung empfohlen und im schlechtesten Fall die Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird.

Consciousness4 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 16:36

Erstmal gehts hier um das Jugendamt und die Bewerbungen welche nachgewiesen werden müssen. Das hat nichts dem Arbeitsamt zu tun.

Varinn  09.01.2021, 21:18
@Consciousness4

Vielleicht solltest du anfangen, dich mit dem Arbeitsamt auseinanderzusetzen. Das Jugendamt versucht nachzuweisen, dass du unzureichende Bemühungen unternimmst. Warum sollten sie sonst diese Forderungen stellen? Rede mit dem Arbeitsamt und hör bitte auf zu diskutieren, denn was du verstehen solltest ist, dass man dir hier versucht zu helfen. Und wenn ich lese, “erstmal geht es hier ums Jugendamt“ kriege ich nen verfickten Anfall. Mach, was ich dir sagte!

Das JA hat Anspruch auf Nachweis von Bewerbungen - wenn kann das Familiengericht auch fiktiven Unterhalt festsetzen.

Absurdität lässt grüßen.

https://www.moz.de/lokales/seelow/jugendamt-hilft-nur-nach-30-bewerbungen-47965736.html

https://www.frag-einen-anwalt.de/Drohung-vom-Jugendamt-Strafanzeige-170-Abs--f195363.html

Consciousness4 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 16:56

Also schreibe ich 30 Bewerbungen an Firmen wo ich physikalisch als Rollstuhlfahrer gar nicht arbeiten kann und fertig. Also doll ich etwss machrn was keinen Sinn ergibt. Beste.

Consciousness4 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 17:00
@wilees

Und ich kann mich nicht dagegen währen sondern muss das Schauspiel jetzt mitmachen jnd gehorchen wie ein Hund damit das sadistische Fräulein vom Jugendamt Ihre Triebe befriedigen kann?