Jugendamt Kontaktverbot?
Hallo!
Ich habe diese Frage schon einmal gestellt. Leider hab ich damals keine hilfreichen Antworten bekommen. Deshalb versuch ich es jetzt nochmal. Folgender Fall: meine Tochter ist mittlerweile 16 Jahre alt. Vor fast einem Jahr kam sie ins Heim weil wir nicht mehr miteinander zurecht kamen. Wir hatten dann ca. ein halbes Jahr auf beidseitige Wunsch keinen Kontakt mehr. In dieser Zeit wollte das Jugendamt für fast alles eine Erlaubnis von mir. Wie z. B. mit wem Sie Kontakt haben darf und mit wem nicht usw. Mittlerweile möchten wir wieder Kontakt zueinander und telefonieren auch miteinander. Das Jugendamt sagt aber wenn wir uns sehen möchten, müssen wir das erst im Hilfeplan festlegen. Bis dahin sind es noch ca. 6 Monate. Nun die Frage: Darf das Jugendamt uns den Kontakt verbieten? Ich habe das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie kann es sein, das ich zu allem zustimmen muss und wenn es darum geht, dass ich selbst sie sehen möchte verbieten die das? Was wäre wenn ich sie auf der strasse sehen würde? Sie wurde mir ja nicht vom Jugendamt genommen sondern wir haben das beide freiwillig gemacht und sind zum Jugendamt gegangen. Danke für Antworten! Bitte nur sachliche Antworten und keine Meinungen.
4 Antworten
meines wissens darf das jugendamt das nicht wie wärs wenn du dich an einen rechts anwalt wendest und denen ordentlich auf den putz haust (anklagen)
ich habe jura studiert mit nebenfach mathematik, aber weiß, dass solange du das sorgerecht hast und das jugendamt die vollmacht. kannst du darüber entscheiden, ob du dein kind wieder haben möchtest oder nicht!
Nein, das Jugendamt darf den Kontakt nicht verbieten (Ausnahme:Kindeswohlgefährdung), es muß auch nicht auf den nächsten Hilfeplan gewartet werden.Rein theoretisch kann die Tochter noch heute von der Mutter abgeholt werden, da sie ja das Aufenthaltsbest.recht hat.Dies macht natürlich keinen Sinn, es gab eine langen Vorlauf und auch Gründe für die Maßnahme Heimerziehung und sollte diese Maßnahme beendet werden, dann nur unter Beteiligung aller relevanten Personen (Jugendamt, Kindesmutter, Tochter, Heimmitarbeiter etc.). Vorschlag: sich einen kurzfristigen Termin b eim zuständigen Sozialarbeiter des Jugendamtes holen und mit ihm die nächsten Kontakte zwischen Kindesmuttter und Tochter besprechen. Evtl. (tel.) den Bezugserzieher des Heimes mit einbeziehen. Wichtig ist, was die Tochter will und noch wichtiger ist es darzulegen, daß ein Kontakt zwischen Tochter und Kindesmutter günstig ist für die weitere positive Entwicklung der Tochter.
Du wirst wohl einiges unterschrieben haben wonach das Jugendamt jetzt das sagen über deine Tochter hat. Du solltest dich noch einmal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und auch mal nachfragen was geneu du unterschrieben hast. Vielleicht hat auch das Jugendamt mit dem Familiengericht etwas beschlossen. Grundlos und ohne Vollmacht macht das Jugendamt soetwas nicht.