Kann die Mutter Arztbesuche verbieten?
Guten Abend, Mein Sohn (13) hat nach der Trennung (da war er 4) bei seiner Mutter gelebt. Vor ein paar Monaten hat der Junge es bei seiner Mutter und deren neuen Ehemann nicht mehr ausgehalten (psychische und körperliche Gewalt) und ist zu mir und meiner Lebensgefährtin gezogen.Das ganze ging vor Gericht und mir wurde das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Die Mutter meldet sich mehr oder weniger nur sporadisch und redet dann auch nur mit dem Jungen weil sie sich mit ihm verabreden möchte. Sie hat seit dem Umzug des Jungen zu mir, nicht einmal mit mir Kontakt aufgenommen, obwohl ich ihr damals angeboten haben sie könne den Jungen jederzeit sehen (ist aber auch ihre Sache, wenn sie nichts wissen will, ich renne ihr sicherlich nicht hinterher). Vor ein paar Tagen erhielt ich nun einen Anruf von einem Mitarbeiter des Jugendamtes, die Mutter hat dort einen Termin anberaumt. Warum weiß ich nicht. Sie hat ihren Eltern (mit denen ich im engen Kontakt stehe) gesagt das sie etwas dagegen hat wenn meine Lebensgefährtin oder die Großeltern mit dem Jungen Arztbesuche wahr nehmen. Konkret geht es um die kieferorthopädische Behandlung des Jungen. Alle paar Wochen muss ein Erziehungsberechtigter mit gehen, das hat bisher meine Lebensgefährtin gemacht und einmal auch die Großeltern. Ich kann aus beruflichen Gründen nicht.
5 Antworten
Wenn ihr beide das Sorgerecht habt - und das vermute ich mal - dann habt ihr auch beide das Gleiche Mitbestimmungsrecht, was die Arztbesuche angeht. Wenn sich keine Einigung erzielen läßt, dann muß in dieser Frage das Familiengericht eine Entscheidung darüber treffen. Allerdings sollte sich die Kindesmutter auch darüber klar sein, daß solche "Aktionen" durchaus auch dazu führen können, daß ihr das Sorgerecht entzogen wird. Wenn sie eine notwendige medizinische Behandlung verweigert, dann ist man nämlich schnell mal bei der Gefährdung des Kindeswohls.
Die Mutter deines Sohnes ist offenbar nicht ganz richtig im Kopf.
Du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht - damit das vollständige Sorgerecht und wenn Du beruflich verhindert bist, Dein Kind zum Arzt zu begleiten, dann ist es in Ordnung, wenn Deine Partnerin oder die Großeltern die Betreuung in deinem Auftrag wahrnehmen.
Unter solchen Unmständen und auch hinsichtlich der Vorgeschichte würde ich der Mutter den Umgang völlig verbieten. Das schadet dem Kind nur.
Hallo! Also, ich komme selber aus der medizinischen Branche und weiss soviel, dass du entscheiden kannst, wer mit deinem Sohn geht, da du ja das Aufnthaltsbestimmungs- und denke mal Sorgerecht hast! Sicherlich kann die leibliche Mutter Bedenken einräumen, aber verbieten kann sie es nicht! Du hast eine neue Partnerin und dein Sohn lebt bei dir. Da deine Partnerin ja in gewisser Weise der "Mutterersatz" ist und dein Sohn keine Probleme hat mit ihr zum Arzt zu gehen, wird deine Ex da nicht viel machen können!
das dürfte kein problem sein...
sei beruhigt
ich sage ja, gelassen bleiben.
dem jugendamt ist es auch wichtig, daß es deinem sohn gut geht
Nein darf sie nicht!
Keine Ahnung was in dieser Frau vor sich geht. Erst hat sie lange Zeit zugeguckt wie der Junge unter ihrem neuen Ehemann gelitten hat und hat nichts unternommen. Dann meldet sie sich bei mir nicht ein einziges Mal und läuft jetzt zum Jugendamt.