Verkäufer erscheint nicht zum Verkaufstermin, was kann ihm schlimmstenfalls drohen?
Wenn jemand etwas auf beispielsweise eBay Kleinanzeigen verkaufen will, sich zum Verkaufstermin verabredet und dann nicht erscheint, kann ihm dann eine Strafe drohen?
Also der Käufer umsonst gefahren ist und der Verkäufer unangemeldet einfach nicht erscheint.
Danke im Voraus
6 Antworten
eine Strafe droht ihm sicherlich nicht.
Evtl. könnte dir ein Schadensersatz zustehen für die umsonst gefahrenden Kilometer, wenn du das alles entsprechend gut nachweisen kannst.
Die Frage ist dann aber, ob der Käufer schon vorher den Artikel abnehmen wollte oder ob er das erst beim Treffen entscheiden wollte nach Ansicht. Normalerweise hält man sich die Entscheidung bei Ansicht meist offen und wenn man sich dann gegen den Kauf entscheidet beim Treffen, dann wärst du die Kilometer auch umsonst gefahren. Dann bliebe einfach nur noch schlechtes Benehmen, den Termin nicht abzusagen.
Um Schadensersatz zu erhalten, müsstest du den anderen aber auch erst mal per Zivilklage verklagen, das bedeutet hohe Kosten für Gericht und Anwalt mit unbekanntem Ausgang. Und auch Kosten für Fahrten und viel Zeit. Und du musst genaue Informationen über den geplanten Käufer haben, mit wem genau du was ausgemacht hast.
Ob du das wirklich alles in Kauf nehmen willst, das ist dann die Frage. Am Ende zahlst du wahrscheinlich selbst bei Erfolg bei Gericht drauf. Und wenn derjenige dann nicht zahlt, kommen noch weitere Kosten für Pfändung auf dich zu. Das ganze wäre also immer ein Minusgeschäft für dich.
Da ist es günstiger und einfacher, die Sache als Erfahrung abzuhaken und bei zukünftigen Geschäften besser vorzugehen (nicht zu weit fahren z.B.).
Danke, das war sehr hilfreich.
Das kommt darauf an: Üblicherweise ist ebay-Kleinanzeigen eine Vermittlungsplattform, d. h. die Vertragsparteien werden zusammengeführt, die Kaufinteressenten nehmen die Ware erst in Augenschein, prüfen, verhandeln danach über den Preis und es kommt vor Ort ein übereinstimmender Kaufvertrag zustande - oder auch nicht.
In dem Regelfall trägt der Kaufinteressent das Risiko des Scheiterns der Verhandlungen und seiner Auslagen.
Nur ausnahmsweise, etwa bei ladenneuer, versiegelter Ware wäre es denkbar, das der Kaufinteressent "blind" Kaufvertrag zu vereinbartem Preis anbietet, der VK den akzeptiert und eine Übergabe konkret vereinbart wurde.
In dem Fall kan der K Schadensersatz geltend machen - zumindest theoretisch. Denn wäre der VK minderjährig oder mittellos, scheitert eine Durchsetzung dieses Anspruchs und er bliebe auf den vorschüssigen Prozesskosten auch noch sitzen :-(
G imager761
ich würde sagen; Risiko. der Verkäufer kann ja einen nachvollziehbaren Grund haben. Ist aber trotzdem unfair, den Käufer nicht zu informieren; müsste im Handy-Zeitalter möglich sein.
Wenn ihr in den Kleinanzeigen keinen Kaufvertrag geschlossen und dies festgehalten habt, dann war's eigenes Risiko.
Dann, wenn ihr Euch fest über den Kauf/Verkauf geeinigt habt. Dafür reicht auch eine mündliche Einigung. Wobei der Käufer in der Beweislast ist (z.B. mit eMails könnte er es beweisen oder mit Zeugen).
Ist zwar unfair aber das darf er
Wann genau wäre dieser Kaufvertrag denn geschlossen?