Jobcenter wer zählt als getrennt lebend und zähle ich als getrennt lebend wenn mein getrennt lebender Ehemann sich nie in der gemeinsamen Wohnung auf hält?
Mein Mann und ich sind getrennt lebend er hält sich nicht in der gemeinsamen Wohnung auf. Er hat je doch dort weil er die Hälfte der Miete zahlen einen Abstellraum für seine Sache leben tut er im Lkw dort wo er auch arbeitet und Unterhalt bekomme ich keine. Da er in der insolvenz ist. Ich habe auch keinen Zugang zu seinem Konto da ich keine Bankkarte von ihm besitze. Jedoch versagt mir es Jobcenter meine Leistungen. Ob wohl es alles an Unterlagen von mir was ich habe bekomme hat.
3 Antworten
Die erwarten, daß Du eventuell Dir zustehenden Unterhalt konsequent einforderst, notfalls mit Hilfe des Gerichts. Für das Jobcenter zählt ihr nach wie vor als Bedarfsgemeinschaft, wobei das Einkommen aus Erwerbsgtätigkeit Deines Mannes natürlich auch angerechnet wird.
Das Problem bei der Beanspruchung von Arbeitslosengeld-II-Leistungen bei räumlicher Trennung besteht darin, dass das Einkommen des erwerbstätigen Partners zur Berechnung des Anspruchs mit herangezogen wird. Getrennte Wohnsitze befreien nicht von dieser Pflicht. Der Unterhal zweier Wohnsitze erweist sich dabei als zusätzliches finanzielles Handicap.
Von getrennten Wohnungen profitieren beim Bezug von Arbeitslosengeld II nur die Paare, die weder verheiratet sind, noch sich in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden.
Mein Tipp wäre, beim Jobcenter persönlich vorsprechen und die aktuelle Situation schildern.
Getrennt lebende Ehegatten sind KEINE BG!
Habe ich schon gemacht aber ohne einen bescheid bekomme ich keine Beratung s Schein in das nutzt das Jobcenter aus
Sieht so aus, als hätte der Sachbearbeiter auch keinen wirklichen Plan bei dieser nicht alltäglichen Konstellation. Dann wahre zumindest die Widerspruchsfrist und lege gegen den Abelhnungsbescheid fristgemäß Widerspruch ein. Danach kümmerst Du dich um eine Bewilligung von Beratungshilfe und suchst einen Fachanwalt für Sozialrecht auf.
Als getrennt lebend geltet ihr erst wenn ein Gericht festgestellt hat ihs lebt z. B. in Scheidung in den Trennungsjahr z. B. Also die Scheidung eingereicht ist.
Solange ihr verheiratet seid, ist Dein Ehemann für Dich unterhaltspflichtig (awuch danach noch je nach Scheidungsurteil) - den Untehalt musst Du einfordern - notfalls mit Anwalt und Gericht ...
Dem Jobcenter ist auch bekannt das sie meinen getrennt lebend Mann selbst an schreiben müssen dies hat auch das Mainzer landes Sozialgericht dem Jobcenter mit geteilt wo rann da Jobcenter sich nicht hält. Und es ist ihm mitgeteilt worden vom Landes Sozialgericht das sie einen Hausbesuch machen müssen was sie bis heute nicht getätigt haben . Von da her wirken die vom Jobcenter nicht mit . Denn ich bin meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen im gegen Satz zum Jobcenter.
Und denn noch versagen sie mir meine Leistungen. Die mir zu stehen da ich kein Einkommen besitze.
das änder alles nichts an der bestehenden Unterhaltspflichten des Ehemanns und den Unterhalt, um den Du Dich kümmern musst ....
daran ändert im Übrigen auch ein "Hausbesuch" nichts ...
Ich habe mir immer alles bestätigen lassen . Vom Jobcenter wenn ich was abgeben muss somit Haber die kein Recht zu behaupten ich würde nicht mitwirken denn was ich nicht habe und auch nicht bekomme kann ich nicht vorlegen und abgeben . Dies ist dem Jobcenter bekannt
Sie sagen ich hätte ein Einkommen dabei besitze ich kein Einkommen da ich schon seit 1999 arbeitslos bin und ein Langzeit arbeitsloser zähl. Ich kann garnicht arbeiten weil ich gesundheitlich nicht belast bar bin durch die ständigen anst zu stände und Schlafstörungen astmah Anfälle
Ich habe auch kein Zugang zu dem Konto meinem getrennt lebend Ehemann s da alles bei uns getrennt ist vom finanzellen bis zum materiellen und räumlichen Trennung . Dies ist dem Jobcenter bekannt un denn noch behaupten sie ich hätte ein kommen ob wohl dem Gericht und dem Jobcenter mein Konto Auszug vorliegt zum Beweis .
Du könntest aber Einkommen haben, wenn Du einfach mal Deinen Unterhalt bei dem Ehemann forderst ... das musst Du machen machen!
tust Du es nicht - ist es Dein Problem .. der Staat muss dann wegen Deiner Untätigkeit nicht einspringen ...
wer Kontozugang hat, ist also völlig belanglos
Ich habe diese schon prüfen lassen da habe ich dem Jobcenter vorgelegt das er nicht Zahlungs fähig ist mir keine Unterhalt zahlen kann. Diese ist anwalich vor gelegt worden beim Jobcenter darauf hin. Haben sie mir erst die Leistungen bis zum 30.6 018 gezahlt aber jetzt verweigern sie mir meine Leistungen ab dem Monat August ob wohl sie alle Unterlagen haben .
mit welcher Begründung - was steht im Ablehnungsbescheid?
Dieses habe ich auch schon getan der sacharbeiter geht mir aus dem Weg und will weder mir noch meinem getrennt lebenden Mann einen Termin geben .
Wo mein getrennt lebender Ehemann schon zwei Mal schrieftliche dem Jobcenter mitgeteilt hat das er einen Termin möchte wo sie ihm verweigern.