Jobcenter verbietet mir in meinem Wunschberuf Praktikum zu machen?
Diese Praktika sind für mich die letzte Chance bzw Eintrittsstufe in den Arbeitsmarkt.
Das verstehen die aber nicht. Kann den Beruf den ich gezwungen wurde gesundheitlich auch nicht mehr ausüben. Das verstehen die ungelernten Mitarbeiter vom Jobcenter aber nicht oder wollen es nicht verstehen. Habe extra für meinen Berufswunsch der Mfa gekämpft. Finde es einfach nur unfair. Viele bekommen einfach alles in den Ar... gesteckt und mir verbietet man glücklich zu werden. Soll ich das Praktikum heimlich machen? Alternative Verklagen meiner Fallmanagerin. Die pochen halt auf den unqualifizierten auserbetrieblichen und ungewollte Ausbildung vom Arbeitsamt.
10 Antworten
Du hast ein recht auf deine Berufswahl und wen sie dir diese nicht aus wichtigen gesundheitlichen gründen Verbieten hat das Jobcenter dazu kein recht nur das Praktikum könnten sie dir verbieten wen du Geldleistungen von dort bekommst sonst können sie selbst das nicht .1 Aber das Arbeitsamt /Jobcenter bildet selbe nicht aus und wen eine Einrichtung nicht 'Qualifiziert ist dann darf sie gar nicht Ausbilden frage zb nach deren Zertifikart haben sie keins darf das Amt dich auch nicht dahin schicken. Aber deine Fallmanagerin kannst du nicht verklagen aber du kannst zb in den Widerspruch gehen oder Einen Anwalt für Sozialrecht nehmen.
Du must dich auf keinem Fall auf eine Außerbetriebliche Ausbildung einlassen da würde ich eher die vorgesetzte fragen vor zeugen ob die dafür Geld bekommen dir so was aufzuzwingen. Oder gehe den umweg über die Regionaldirektion vom jobcenter über die beschwerte stelle.Wen sie dir was verbietten wollen frage sie doch einfach mal seit wan sie das recht haben das Grundgesetz außer kraft zu setzen.!(recht auf freie Berufswahl) Wen du aus gesundheitlichen gründen die auch vom arzt atestiert werden deinen beruf nicht mehr ausüben kanst wäre es gut erstmal abzuklären ob das jobcneter überhaupt zuständieg ist zb hast du eine Anerkante berufskrankeit in diesem erklitten ist nicht das jobcneter zuständig sondern zb Die Berufsgenossenschaft oder zb die rentenstell oder erstmals die Krankenkasse und wen einer von diesem zuständig wäre ist es für dich auch besser.Du hast nämlich auch fdas Recht auf eine umschulung da du asu gesundheitlichen gründen deinen beruf nicht mehr ausüben darfst.!.
Wen du eine anerkannte Berufserkrankung hast hast du glücke den die BG zahlt besser als das Amt zb in einer Umschulung wen das in deinem Wunschberuf zb möglich ist.-alles gute.
ich kann das so nicht nachvollziehen, denn was sollte die Mitarbeitern davon haben? Ich denke ihr habt da aneinander vorbei geredet.
AUSSER, die Chancen dass du die Ausbildung erfolgreich beenden kannst sind gering, oder du bist nicht qualifiziert genug, oder die Ausbildung ist teuer oder deine Gesundheit steht dem ganzen im Weg, oder es ist eine Ausbildung ohne Zukunft, oder sie wird nicht in eurer näheren Umgebung angeboten, oder...oder....oder......
es muss einen Grund geben, den sie dir nennen wird oder - wie gesagt - ihr habt aneinander vorbei geredet.....
rede noch mal sachlich mit ihr....alles Gute
Wenn Du der Meinung bist, dass Du ungerecht behandelt wirst, steht Dir ja der Rechtsweg offen!
Also, wenn es der Tatsache entspricht, dass Du ein amtsärztliches Gutachten hast, lasse Dir, sofern noch nicht geschehen, die Ablehnung schriftlich geben! Dort steht dann eine Rechtsbehelfsbelehrung. Zur Not nehme Dir einen Anwalt zur Seite. Dir steht sicherlich die Beratungshilfe (Antrag beim Amtsgericht) zu.
Ich werde einfach mit ihr noch einmal in Ruhe reden, vielleicht war es ja auch nur ein Missverständnis. Denn auch diese Mitarbeiter sind Menschen und irren ist nunmal menschlich. Trotzdem danke für deine Mühe!
Hast Du ein ärztliches Gutachten das aussagt, dass Du den derzeitigen Beruf nicht ausführen kannst?
Du kannst deine Fallmanagerin nicht verklagen, wegen was denn?
Das Jobcenter sorgt dafür, dass Du schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt integriert wirst damit Du keine weiteren Kosten verursachst. Da ist dann halt nicht immer die Bereitschaft da die Leistungen länger zu bezahlen wenn eine Alternative besteht dich an einen Arbeitgeber zu vermitteln. Spricht ja auch nichts dagegen. Du kannst den Job des Jobcenters ja annehmen und dich dann auf eigene Faust weiterbewerben. Alternativ steht es dir natürlich frei keine Leistungen mehr vom Jobcenter zu beziehen, dann kannst Du Praktika machen solange Du Lust hast und musst dir von denen auch nichts vorschreiben zu lassen.
Ich habe mich ja selber um das Praktikum gekümmert und ist Voraussetzung für die Bewerbung. Vielleicht sollte ich nochmal das Gespräch suchen und wenn das nicht klappt zu ihrem Chef.
Ja auch von denen. Wie gesagt habe noch nie von denen was angeboten bekommen. Kam alles von mir. Mir geht es nur um das Praktikum.
Wird das Praktikum als Mfa auch abgeleht wenn du dich selber darum kümmerst? Geld bekommst du als Praktikantin nicht, aber es wäre doch ein Schritt in die richtige Richtung.
Eigeninitiative ist doch erwünscht....es ist mir gerade völlig unklar warum das Amt dir das verbieten sollte.
Ja kann sein das es bei dir anders ist. Nicht jedes ist gleich. Doch darum geht es mir nicht. Mich interessiert nur wie ich an meine Ausbildung komme und für die Bewerbung ist ein Praktikum Voraussetzung
Ein Gutachten und das von mehreren Ärzten. Bin erst durch diesrn sch... Beruf krank geworden.
Auch vom Amtsarzt oder von einem Gutachten der Rentenkasse? Falls ja dann sollte es kein Problem darstellen den vom Jobcenter angebotenen Job abzulehnen.
Das Jobcenter dorgt für garnichts. Hat es noch nie getan und werden es auch nie
Kann ich bei unserem Jobcenter hier nicht behaupten. Wenn ich ne Stelle zu vergeben habe ist das Jobcenter hier mehr als kooperativ, höre auch von den Arbeitssuchenden nur positives.
Ja habe ich und das mehrfach. Habe dadrin auch nie gearbeitet.
Was hast Du mehrfach?
viele Leute klagen jetzt gegen die ARGEN Jobcenter bei den Sozialgerichten. Es gibt spezielle Hartz 4 Foren.
Sonst kannst Du eine Fachanwältin nehmen für Sozialrecht mit Beratungshilfe-Prozeßkostenhilfe
Die Fallmanagerin hat ja noch Vorgesetzte. Eine Fachaufsichtsbeschwerde oder Dienstaufsichtsbeschwerde bringt zwar nicht viel, muß aber zumind. bearbeitet werden.
Einige Fallmanager waren früher "Postbeamte" :)
Leider bist Du bei heimlichen Praktika (auch ohne Vergütung) nicht zu vermitteln als Arbeitskraft bzw. nicht vermittelbar & stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
Ja die habe ich. Bin jetzt irgendwie auch überzeugt, dass es sich vielleicht um ein Missverständniss handelt. Wir sind ja alle nur Menschen und irren ist nunmal menschlich. Trotzdem danke. Werde in Ruhe mit ihr noch einmal reden.