Kann mir das Arbeitsamt mein Trinkgeld wirklich als zusätzliches Gehalt anrechnen?
Hallo,
ich arbeite in einem Restaurant als Aushilfe im Service derzeit auf Gleitzonenbasis. Da mir dieses Geld allein nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten habe ich bereits Anfang September beim Jobcenter den Antrag zur Aufstockung durch Alg II gestellt und erst Monate und etliche Beschwerden bei sämtlichen Stellen später nun endlich meinen Bescheid erhalten, der mich jedoch alles andere als zufrieden stellt, da ich quasi so gut wie gar nichts dazu erhalte, da mir das verlangte, anzugebende Trinkgeld in voller Höhe als zusätzliches Gehalt angerechnet wurde, sodass ich mich frage, ob dies überhaupt rechtens ist oder wenigstens nur anteilig anzurechnen ist?
Auf weitere Rückfragen zu Zahlungseingängen auf mein Konto habe ich angegeben einmal auf einer Spielbank sowie ein weiteres Mal beim Onlinegaming etwas gewonnen zu haben und selbst dies wurde mir in voller Höhe wie Gehalt angerechnet. Ich meine, was ist das für ein Humbug, angenommen ich hätte nicht gewonnen, sondern mehrere hundert Euro beim Spielen verloren, würde mir das Jobcenter diese Verluste doch sicherlich auch nicht erstatten, insofern auch hier meine Frage, ob solch eine Vorgehensweise überhaupt gesetzlich ist und auf welche Paragrafen sich solch eine Entscheidung stützt bzw. wie ich am besten gegen solch einen Bescheid vorgehen kann.
Vielen Dank für eure Antworten
7 Antworten
Trinkgeld ist Teil deines laufenden Erwerbseinkommens und unterliegt dementsprechend den ganz normalen Absetzregeln gem § 11 b SGB II:
Auf dein gesamtes Erwerbseinkommen (Gehalt + Trinkgeld) hast du 100€ frei zzgl 20% vom übersteigenden Teil bis 1000€ zzgl 10% von übersteigenden Teil bis 1200/1500€.
Bedeutet: eine volle Anrechnung des Trinkgeldes wird mutmaßlich nicht vorliegen.
Gewinne sind einmaliges Einkommen, das entweder im Zuflussmonat voll angerechnet werden muss, oder aber zwingend auf sechs Monate zu verteilen ist (§ 11 Abs. 3 SGB II). Freibeträge wirst du dabei nichzt haben, sofern du parallel Erwerbseinkommen erzielst (andernfalls wären 30€ Versicherungspauschale pro ANrechnungsmonat möglich). Du kannst versuchen den Spieleinsatz für das konkrete Gewinnspiel als für die Einkommenserzielung notwendige Ausgabe geltend zu machen; auf den füheren Verlusten wirst du sitzen bleiben.
wie ich am besten gegen solch einen Bescheid vorgehen kann.
Kannst Widespruch einlegen; da die Anrechnung dem Grunde nach in Ordnung sein wird, könnte allenfalls ein wenig bei der Höhe rausspringen.
Dankesehr für deinen klasse Beitrag :D
Versuchs mal mit Wohngeld, dort wird kein Trinkgeld oder Kleingewinne angerechnet, weil wir die Kontoauszuüge gar nicht abfordern bzw. einsehen müssen.
Ja ich arbeite in der Wohngeldstelle. Da der Antrag bereits abgelehnt wurde kannst du einen neuen stellen. Lt. deiner Aussage wurde der alte Antrag ja bereits beschieden mit einer Ablehnung, weil du die Unterlagen nicht eingereicht hast. Nach der Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung hättest du 4 Wochen Zeit gehabt die Unterlagen einzureichen um den Anspruch zu bewahren. Also raff dich auf, soviel Unterlagen, wie beim Jobcenter wollen wir von der Wohngeldstelle gar nicht sehen.
Werd ich auf jeden Fall demnächst machen, vielen lieben Dank dir.
Nicht nur das Jobcenter oder Arbeitsamt. Selbst das Finanzamt die rechnen es auch an.
Aha.
VirtualSelf hat dir deine Frage ja schon vollkommen richtig beantwortet !
Versuch es doch mal mit Wohngeld,evtl.kommst du dann besser weg.
Das kann sein, denn beim Wohngeld werden die Trinkgelder nicht angerechnet und da wir auch die Kontoauszüge nicht kontrollieren auch keine Kleingewinne beim Glücksspiel
Ich würde gar kein Trinkgeld angeben. Geht die nen feuchten an.
Ein sehr fahrlässiger Ratschlag.... Natürlich geht das die etwas an! Wer Unterstützung vom Staat haben will, muss sich eben an die Regeln des Staates halten.
Daran ist nix fahrlässig. Man muss schon selten dämlich sein um sich auch noch sein bisschen Trinkgeld anrechnen zu lassen.
Dämlich ist vor allem, dass die sämtliche Kontoauszüge der letzten 3 Monate von mir haben wollten und irgendwie musste ich ja wohl die ganzen Zahlungseingänge erklären. Wer weiter denkt und Fragen richtig liest ist daher bekanntlich klar im Vorteil.
Ach und wie kommt das Trinkgeld auf die Kontoauszüge?
es kann doch gar niemand nachvollziehen wie hoch das Trinkgeld ist zudem ist es von Monat zu Monat unterschiedlich weshalb nicht einfach ein pauschal Betrag verrechnet werden kann.
Seh ich ganz genauso, darum hab ich auch postwendend mal Widerspruch dagegen eingelegt.
oh doch du irrst, es gibt für Trinkgelder auch eine Tabelle . Danach können Sie dir genau vorrechnen ob und wieviel
Gute Idee, arbeitest du selber dort, hab ehemals schon mal einen Antrag gestellt, war mir dann allerdings vorläufig alles zu kompliziert mit dem ganzen Papierkram, sodass der "Antrag" verständlicherweise ausgelaufen und somit abgelehnt wurde, bleibt daher die Frage, ob ich dennoch weiterhin einen gewissen Anspruch darauf hätte.