Kann mir das Arbeitsamt mein Trinkgeld wirklich als zusätzliches Gehalt anrechnen?

7 Antworten

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Trinkgeld ist Teil deines laufenden Erwerbseinkommens und unterliegt dementsprechend den ganz normalen Absetzregeln gem § 11 b SGB II:

Auf dein gesamtes Erwerbseinkommen (Gehalt + Trinkgeld) hast du 100€ frei zzgl 20% vom übersteigenden Teil bis 1000€ zzgl 10% von übersteigenden Teil bis 1200/1500€.

Bedeutet: eine volle Anrechnung des Trinkgeldes wird mutmaßlich nicht vorliegen.

Gewinne sind einmaliges Einkommen, das entweder im Zuflussmonat voll angerechnet werden muss, oder aber zwingend auf sechs Monate zu verteilen ist (§ 11 Abs. 3 SGB II). Freibeträge wirst du dabei nichzt haben, sofern du parallel Erwerbseinkommen erzielst (andernfalls wären 30€ Versicherungspauschale pro ANrechnungsmonat möglich). Du kannst versuchen den Spieleinsatz für das konkrete Gewinnspiel als für die Einkommenserzielung notwendige Ausgabe geltend zu machen; auf den füheren Verlusten wirst du sitzen bleiben.

wie ich am besten gegen solch einen Bescheid vorgehen kann.

Kannst Widespruch einlegen; da die Anrechnung dem Grunde nach in Ordnung sein wird, könnte allenfalls ein wenig bei der Höhe rausspringen.

burnedchild 
Beitragsersteller
 12.02.2014, 03:07

Dankesehr für deinen klasse Beitrag :D

Versuchs mal mit Wohngeld, dort wird kein Trinkgeld oder Kleingewinne angerechnet, weil wir die Kontoauszuüge gar nicht abfordern bzw. einsehen müssen.

burnedchild 
Beitragsersteller
 27.02.2014, 02:00

Gute Idee, arbeitest du selber dort, hab ehemals schon mal einen Antrag gestellt, war mir dann allerdings vorläufig alles zu kompliziert mit dem ganzen Papierkram, sodass der "Antrag" verständlicherweise ausgelaufen und somit abgelehnt wurde, bleibt daher die Frage, ob ich dennoch weiterhin einen gewissen Anspruch darauf hätte.

Ralkana  27.02.2014, 07:07
@burnedchild

Ja ich arbeite in der Wohngeldstelle. Da der Antrag bereits abgelehnt wurde kannst du einen neuen stellen. Lt. deiner Aussage wurde der alte Antrag ja bereits beschieden mit einer Ablehnung, weil du die Unterlagen nicht eingereicht hast. Nach der Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung hättest du 4 Wochen Zeit gehabt die Unterlagen einzureichen um den Anspruch zu bewahren. Also raff dich auf, soviel Unterlagen, wie beim Jobcenter wollen wir von der Wohngeldstelle gar nicht sehen.

burnedchild 
Beitragsersteller
 01.06.2014, 22:25
@Ralkana

Werd ich auf jeden Fall demnächst machen, vielen lieben Dank dir.

Nicht nur das Jobcenter oder Arbeitsamt. Selbst das Finanzamt die rechnen es auch an.

burnedchild 
Beitragsersteller
 27.02.2014, 01:58

Aha.

VirtualSelf hat dir deine Frage ja schon vollkommen richtig beantwortet !

Versuch es doch mal mit Wohngeld,evtl.kommst du dann besser weg.

Ralkana  12.02.2014, 08:10

Das kann sein, denn beim Wohngeld werden die Trinkgelder nicht angerechnet und da wir auch die Kontoauszüge nicht kontrollieren auch keine Kleingewinne beim Glücksspiel

Ich würde gar kein Trinkgeld angeben. Geht die nen feuchten an.

moreblack  11.02.2014, 18:07

Ein sehr fahrlässiger Ratschlag.... Natürlich geht das die etwas an! Wer Unterstützung vom Staat haben will, muss sich eben an die Regeln des Staates halten.

frauschmidt123  11.02.2014, 18:54
@moreblack

Daran ist nix fahrlässig. Man muss schon selten dämlich sein um sich auch noch sein bisschen Trinkgeld anrechnen zu lassen.

burnedchild 
Beitragsersteller
 12.02.2014, 02:55
@frauschmidt123

Dämlich ist vor allem, dass die sämtliche Kontoauszüge der letzten 3 Monate von mir haben wollten und irgendwie musste ich ja wohl die ganzen Zahlungseingänge erklären. Wer weiter denkt und Fragen richtig liest ist daher bekanntlich klar im Vorteil.

frauschmidt123  12.02.2014, 09:58
@burnedchild

Ach und wie kommt das Trinkgeld auf die Kontoauszüge?

snickers0879  12.02.2014, 15:52
@moreblack

es kann doch gar niemand nachvollziehen wie hoch das Trinkgeld ist zudem ist es von Monat zu Monat unterschiedlich weshalb nicht einfach ein pauschal Betrag verrechnet werden kann.

burnedchild 
Beitragsersteller
 27.02.2014, 02:01
@snickers0879

Seh ich ganz genauso, darum hab ich auch postwendend mal Widerspruch dagegen eingelegt.

Mullchen  02.03.2014, 17:13
@snickers0879

oh doch du irrst, es gibt für Trinkgelder auch eine Tabelle . Danach können Sie dir genau vorrechnen ob und wieviel