Bewilligungsbescheid bekommen und gleichzeitig Unterlagen fordern?
Hallo, ich benötige mal hilfe. Ich bin Hartz4-Empfänger und muss ja alle 6 Monate einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen, was ich auch vor ein paar Tagen gemacht habe. Am Samstag dann lag der neue Bewilligungsbescheid (KEIN Vorläufiger) im Briefkasten zusammen für die Bescheinigung bzgl. der Befreiung von Rundfunkgebühren. Aber es lag auch ein zweites Schreiben im Briefkasten, auch vom Jobcenter, wonach noch Unterlagen fehlen würden, sprich Kontoauszüge etc. die ich bis 20.5. einreichen soll. Ehrlich gesagt bin ich jetzt etwas verwirrt. Einerseits bekomme ich einen neuen Bewilligungsbescheid, anderereseits soll ich Unterlagen einreichen. Wie soll ich mich denn nun verhalten? Muss ich die Unterlagen wirklich einreichen obwohl ich einen neuen, gültigen Bewilligungsbescheid für die nächsten 6 Monate habe?
4 Antworten
Ja, du musst diese Unterlagen einreichen bzw. zur Einsicht beim amt vorlegen - kopieren können die sich das selbst.
Du hast eine Mitwirkungspflicht und da gehört sowas dazu.
Puhhh... wieder viel Halbwissen ;-).
Du hast in Deinem speziellen Fall einen wohlwollenden Bearbeiter... weil das Jobcenter genauso gut gar nicht erst hätte bewilligen müssen... bis Du die fehlenden Unterlagen nicht eingereicht hast.
So ist das Amt quasi in Vorleistung getreten... und hat erstmal das Geld "freigemacht" - im Vertrauen darauf, dass Du die Nachweise auch einreichst.
(Sowas wird in der Regel bei Kunden praktiziert, die immer gut mitarbeiten :-)
hallo,
unbedingt die geforderten unterlagen nachreichen, sonst machen sie dir schwierigkeiten. selbst wenn du schon mehrere male einen WBA gestellt hast, wird immer beim nächsten WBA wieder etwas fehlen und beim übernächsten WBA wieder etwas anderes, und so weiter und so weiter. es gehört zum spiel, was beim letzten WBA noch "unerlässlich" für die berechnung war, ist dieses mal total unnötig und ganz was anderes ist dieses mal total "unerlässlich". liegt wohl daran, dass jedesmal ein anderer "wichtiger fachangestellter" die WBA bearbeitet und sich profilieren muss! gräme dich nicht, mach schnell ein paar kopien von den geforderten unterlagen > "einschreiben rückschein" > erledigt! was hier geschrieben wurde, sind erfahrungswerte und keine vermutungen!
mfg
Ja musst du !
Machst du das nicht,dann bekommst du deine Leistungen für Juni nicht gezahlt,dann wird die Leistung vorläufig eingestellt bis du das nachgeholt hast.
Deshalb auch die Frist bis zum 20.05.denn dann bleibt noch Zeit die Anweisung deiner Leistungen zu stoppen.