Darf der Vermieter in meinem Namen geld beim Jobcenter beantragen?

7 Antworten

Ich glaube dich so zu verstehen, dass es um Nachzahlungen aus einer Abrechnung geht. Vermutlich wird die Miete vom JC auch direkt an den Vermieter gezahlt (mit deiner Einwilligung). Daraus leitet sich vermutlich das Handeln des Vermieters ab. Er beantragt die Zahlung der Nachzahlung. Ich halte das rein rechtlich deshalb für in Ordnung.

Nemainn  01.06.2015, 14:07

Auch wenn du das für in Ordnung hältst, ist es das noch nicht. Das Vertragsverhältnis/Mietverhältnis besteht zwischen papazeus und dem Vermieter. Das JC hat da nix zu schaffen. Auch wenn eventuell die Miete direkt vom JC an dem Vermieter gezahlt wird, ändert das nix.

albatros  02.06.2015, 02:09
@Nemainn

Ich halte diese Verfahrensweise für den Mieter als vorteilhaft, zumal das JC damit einverstanden ist. Bei regulärer Mietzahlung durch den Mieter müsste er die Erstattung der Nachzahlung beantragen, zuvor aber bezahlen. Warum also kompliziert, wenn's einfach geht.

Nemainn  02.06.2015, 11:46
@albatros

es geht nicht darum ob das jc einverstanden ist sondern darum ob der mieter einverstanden ist.

Zudem wissen wir garnicht, ob das JC die Miete mit Erlaubnis von papazeus die Miete an den Vermieter überweist oder ob er das selbst vornimmt.

Ohne Erlaubnis des Hilfeempfänger darf der Vermieter nichtmal über den Bezug von Leistungen informiert werden.

Und, das hat herakles schon geschrieben, der Mieter muß die Möglichkeit haben die Betriebsabrechnung zu prüfen.

Beantragt wird auch nicht NACHDEM man gezahlt hat sondern BEVOR. Man schickt die Abrechnung + Antrag ans JC und bekommt dann den Betrag, diesen überweist man an den Vermieter.

albatros  06.06.2015, 00:55
@Nemainn

Beantragt wird auch nicht NACHDEM man gezahlt hat sondern BEVOR. Man schickt die Abrechnung + Antrag ans JC und bekommt dann den Betrag, diesen überweist man an den Vermieter.

Erstattungsanträge bedürfen u. U. sehr langer Bearbeitungszeiten,kein Vermieter muss das hinnehmen.

Es kann auch nur erstattet werden, was zuvor gezahlt wurde.

Hilfsbedürftige mit ALG II sind zwingend verpflichtet, immer ihre Abrechnung dem JC zur Kenntnis zu geben. Da gibt es keinen Datenschutz. Ich gehe 100%ig davon aus, dass vereinbart wurde, dass die Miete durch das JC direkt an den Vermieter gezahlt wird.

Wie bekannt sein dürfte, hat der Mieter 12 Monate Zeit, Einwendungen gegen die Abrechnung einzulegen. Da Direktzahlung vereinbart, wäre das hier Aufgabe des JC zu prüfen, ob alles in Ordnung ist.

Ich erachte die Verfahrensweise als optimal und das nach wie vor.

Das Vertragsverhältnis / der Mietvertrag ist zwischen dir und dem Vermieter, das JC hat da nix zu tun. Woher weiß dein Vermieter überhaupt, dass du vom JC Geld bekommst?

Dein Vermieter darf in deinem Namen gar nichts oder Hast du ihm eine Vollmacht erteilt dafür selbst wen die Miete An  ihm Direkt überwiesen wird kann er das nicht einfach beantragen außerdem kann es ja auch sein das die Betreibsabrechnung mal falsch ist und die mußt du ja kontrolieren können.Da Das Eine Behörde ist ist das nicht nur Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sondern auch gegen das Bundesdatenschutzgesetz auch ein Verstoß gegen Das Grundgesetz und Dem Sozialgesez da Mitlerweile dort das Datenschutzgesetz Mit Beinhaltet ist Du Must dich bloß auf die paragrafen 1-10 oder -20 Des bundesdatenschutzgesetz berufen und das Amt wird das nie wieder machen so Sollten die das den Noch machen beschwere dich bei dem Zuständiegen Bundesdatenschutzbeauftrageten  ,Der Wird dem Amt dann Gehörieg den Masch Blasen.Außerdem Würde das amt deinem Vermieter ja auch so Daten wie deine bg. Nummer mitteilen das dürfen die auch nicht.

albatros  02.06.2015, 02:12

Ich erachte deine Argumentation nicht als sachdienlich, eigentlich falsch. Der Mieter müsste im Normalfall immer die Abrechnung beim JC vorlegen, egal ob Guthaben oder Nachforderung. Daher wären sämtliche relevanten Daten sowieso dem JC bekannt. Warum jetzt  Der Datenschutz verletzt wird, ist mir schleierhaft.

Nee, kann er nicht. Es sind deine Rechnungen, die du erst mal zur Einsicht und Überprüfung in die Hand bekommen musst.

Wenn das Amt wirklich Auszahlungen vornimmt, wende dich an den Chef der Anstalt, was das soll.

Keiner darf in deinem Namen IRGENDWAS machen, es sein denn du hast nen Betreuer oder Vormund!

§ weiß ich jetzt leider grad auch keinen. Aber ich würde definitiv dem Vermieter und dem JC mal auf die Finger klopfen. 

Wende dich vielleicht mal hier an das Forum da gibt es sehr viele Leute die gut Bescheid wissen  http://hartz.info/