Hartz 4 - Gründe für einen Umzug
Hallo, folgende Frage:
Ich wohne derzeit in einer offentlich geförderten Wohnung. Der Vermieter kümmert sich um nichts, möchte mich "loswerden", damit er renovieren und Miete erhöhen kann. Da ich einen Hund habe und eine Sat-Schüssel angebracht habe droht er mir nun mit Kündigung.
Soweit so gut. Wäre diese Kündigungsandrohung eine Begründung, daß ein Umzug (auch in eine andere Stadt) erfolgen muß. (Das Jobcenter verlangt soetwas in Hinsicht auf Übernahme der Kaution).
Ich möchte gerne umziehen - also nicht die jetzige Wohnung verteidigen.
Für hilfreiche, stichhaltige Antworten bin ich dankbar.
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Wenn Du mutwillig gegen Deinen Mietvertrag verstößt ist es eine berechtigte Kündigung, die Du selber verursacht hast. Wenn Du Pech hast, bekommst die Räumungsklage und sitzt auf der Straße, wenn Du aus eigenem Antrieb keine Wohnung findest.
Im übrigen darfst Du dort hinziehen, wo Du leben möchtest. Die Arge würde Dir einen zinsfreien Kredit auf Antrag gewähren, den Du monatlich in Raten wieder zurück zahlst.
Gründe:
- ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
- Senkung der Mietkosten bei Aufforderung durchs Amt
- Überwindung, Vermeidung oder Reduzierung von Hilfebedürftigkeit wenn aufgrund der künftigen, erheblich geringeren Miete keine oder eine geringere Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, ohne dass die eingesetzten Mittel unverhältnismäßig sind
-bei Trennung der Ehe- oder Lebenspartner einer Bedarfsgemeinschaft, wenn einer der Partner neuen Wohnraum benötigt
- Vermeidung drohender Wohnungslosigkeit
- gesundheitliche Gefährdung,
- unzumutbar beengter Wohnverhältnisse
Bei U-25-Jährigen:
- Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl
- Eltern oder ein Elternteil verweisen aus der Wohnung
- Jugendamt hält den Verbleib im elterlichen Haushalt aus pädagogischen Gründen für unzumutbar
- seit Längerem gestörte Eltern-Kind-Beziehung
- Schwangerschaft einer U25-Jährigen
- U25-Jährige/r mit eigenem Kind im elterlichen Haushalt
- U25-Jährige/r mit Partner im elterlichen Haushalt
- zzgl. Gründe nach §§ 30, 33 ff. SGB VIII
...
Btw: EINER der obigen Gründe reicht aus ;)
Am besten fragst du dies in deinem Jobcenter nach! Leider weiß ich nicht, welche Gründe man für einen Umzug angeben musst! Die einzig sicher richtige Antwort wird dir ein Mitarbeiter des Jobcenters geben können!
Prinzipiell würde ich aber sagen, dass die reine Androhung einer Kündigung kein ausreichender Grund ist, da du ja nicht direkt gekündigt wurdest! Erst eine richtige schriftliche Kündigung ist meiner Meinung nach ein ausreichender Grund! Und dann hat man ja, wegen Kündigungsfrist etc., meistens noch 3 Monate Zeit.
Wohin du dann letzendlich ziehst, ist egal!