Jobcenter Arbeitssuchend gemeldet aber muss als Ausbildungssuchend gemeldet sein?

6 Antworten

eigent wird man automatisch zu der U25 Abteilung geschickt und dort wird man als ausbildungsplatzsuchend registriert. Widerspreche dem Bescheid erst einmal, um keine Frist zu versäumen und gehe umgehend in die U25 Beratung. Ich hab da bisher nur nette und hilfsbereite Mitarbeiter kennen gelernt.

Nerdboy97 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 14:11

Ich war dort sogar schon mehrere male und haben darüber geredet! Wurde sogar schon von dort aus zu Projekten geschickt wie z.B einem Theater Projekt... und von da aus weiter zur Schule... deswegen bin ich leicht verwirrt!
Am Montag habe ich wieder ein Termin dort und werde das erstmal ansprechen! Danke

brennspiritus  11.03.2020, 14:17
@Nerdboy97

Dann hat da vielleicht bloß jemand das Häkchen an der falschen Stelle gemacht. Viel Erfolg

Eine Arbeit suchend Meldung geht nur zwischen dem 18 - zur Vollendung des 21 Lebensjahres, selbst wenn du ab 21 dann noch die Schule besucht hast.

Dann hättest du dich ab spätestens 21 dann Ausbildung suchend melden müssen, deinen Schulbesuch und die Suche nach einer Erstausbildung wirst du doch sicher irgendwie ( z.B. Schulbescheinigung und Absagen auf Bewerbungen für eine Ausbildung ) nachweisen können.

Wenn man von dir also angeblich zu Unrecht erhaltenes Kindergeld zurückfordert, weil es dir aus welchem Grund auch immer nicht zugestanden haben soll, du aber für diesen Zeitraum im ALG - 2 Bezug warst und bist, dann bleibt eigentlich nur eine Möglichkeit.

Da dir das Kindergeld für diese Zeit ja als Einkommen auf deinen Leistungsanspruch ( Bedarf ) vom Jobcenter angerechnet wurde und ggf.noch wird, solltest du erst einmal gegen diese Rückforderung von der Familienkasse fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen.

Darin stellst du gleichzeitig bei der Familienkasse einen formlosen Antrag ,, Billigkeitserlass ", so könnte die Familienkasse dann auf die Rückforderung verzichten, weil wie gesagt das Kindergeld mindernd auf deinen Bedarf angerechnet wurde und eine Erstattung rückwirkend vom Jobcenter ausgeschlossen ist.

Denn die Jobcenter interessiert nur was du zum jeweiligen Zeitpunkt an Einkommen hattest, selbst wenn es dann im nachhinein wie in deinem Fall zu einer Rückforderung kommt, zu diesem Zeitpunkt war das Einkommen zur teilweisen Deckung deines Bedarf vorhanden und nur das zählt beim Jobcenter.

Gibst du also im Internet einmal ein ,, Billigkeitserlass Familienkasse " und liest dir einmal durch was dazu geschrieben steht.

Und vergiss nicht dich schnell beim Jobcenter Ausbildung suchend zu melden.

Viel Glück !

Dann muss das Jobcenter ja Mist gebaut haben, oder haben die Dir regelmäßig Arbeitsstellen besorgt????? Solange Du zur Schule gehst, machst Du eine Ausbildung!!!!

Lass Dir von der Schule bescheinigen, dass du seit... da am Unterricht teilnimmst, und alles wird gut! Du darfst dann durchaus auch nebenbei arbeiten.

Nerdboy97 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 14:10

Danke schön!
Ich werde versuchen meine alten Schulen für eine Bescheinigung zu bitten :c Hoffe das klappt alles... habe auch am Monat ein Termin bei der u25...

Die Kindergeldkasse gibt sich schon damit zufrieden wenn du ihr jeden Monat 2 Bewerbungen für Ausbildungen schickst, dafür musst du nicht mal bei der Arge für gewesen sein. Ansonsten tut es aber auch stattdessen immer wieder ein Bescheid dass du bei der Arge als Ausbildungssuchend gemeldet bist.

Solange du jetzt keine Unterlagen der letzten Monate für Bewerbungen hast, musst du das nachzahlen.

VIELLEICHT kannst du das noch nachweisen/nachträglich ändern, wenn du ihnen deine vergangenen Bewerbungen zeigst.