Hallo vielleicht kann jemand helfen?

6 Antworten

Kindergeld kann in der Regel max.bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres gezahlt werden, dafür ist es z.B. notwendig das man sich in Ausbildung oder Studium befindet oder bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Arbeit suchend ( 18 - 21 ) oder ab 21 - 25 dann auf jeden Fall Ausbildung suchend gemeldet ist, könnte man auch ab 18 machen, wenn man tatsächlich auf der Suche nach einer Ausbildung wäre.

Durch deine Erkrankung wird dich die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter als Arbeit suchend bei der Familienkasse abgemeldet haben, deshalb kam jetzt dieses Schreiben von der Familienkasse.

Nun muss belegt werden das du durch deine Krankheit ( Behinderung ) nicht in der Lage warst und bist deinen Lebensunterhalt durch deine Einschränkungen selber zu sichern und das geht z.B. durch eine Kopie eines ärztlichen Attestes / Bescheides vom behandelnden Arzt oder vom medizinischen Dienst der deine derzeitige nicht Arbeitsfähigkeit festgestellt hat.

Denn auch wenn du nicht in der Lage bist derzeit eine Ausbildung zu machen oder einer Beschäftigung nachzugehen, kann deiner Mutter bzw.deinen Eltern weiterhin Kindergeld zustehen, dann müsste das Kindergeld für die Vergangenheit auch nicht zurückgezahlt werden.

Sollte die Familienkasse deine Erkrankung nicht als hinreichenden Grund ansehen, auch wenn du Nachweise nachträglich erbringst, dass du damals und derzeit nicht in der Lage bist deinen Lebensunterhalt selber zu sichern, sollte gegen die Forderung der Rückzahlung von Kindergeld schriftlich, formlos und fristgerecht widersprochen werden.

Denn das Kindergeld wurde und wird ja als dein Einkommen ( solange du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst ) auf deinen Bedarf angerechnet und dementsprechend weniger vom Jobcenter für dich gezahlt.

Da es aber bei einer evtl.Rückforderung von zu Unrecht bezogenem Kindergeld auch auf schriftlichen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB - X keine neue Berechnung des Anspruchs durchs Jobcenter kommen würde, weil das Kindergeld ja zu diesem Zeitpunkt zur Deckung deines Bedarfs zur Verfügung stand, könntet ihr euch dann nur schriftlich wieder an die Familienkasse wenden.

Dann müsstet ihr fristgerecht einen schriftlichen formlosen Antrag auf Billigkeit stellen, da gibt es auch schon ein Urteil des Bundesfinanzhofes, dann sollte es möglich sein auf die Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes zu verzichten.

das bedeutet das vermutet wird, dass kindergeld zu unrecht bezogen wurde. daher muss eine stellungnahme eingereicht werden, was du in den letzten 8 monaten gemacht hast. voraussetzung für kindergeld bis 25 ist:

  • arbeitssuchend und ausbildungssuchend gemeldet
  • in ausbildung
  • in schule
  • in studium

wenn nichts davon zutrifft, muss das kindergeld zurückgezahlt werden.

…das Kind ist arbeitslos bzw. arbeitssuchend

Wenn das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend registriert ist, hat es bis zu seinem 21. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld.

  • Der Kindergeldanspruch besteht auch dann weiter, wenn sich das Kind mit einem Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) etwas dazuverdient.
  • Wichtig: Das Kind muss sich alle drei Monate bei der Bundesagentur für Arbeit als weiterhin arbeitssuchend/ ausbildungssuchend melden, weil der Kindergeldanspruch andernfalls keinen Fortbestand hat (BFH vom 19.06.2008, Az.: III R 66/05 und III R 68/05)

Du musst jetzt nachweisen dass du Arbeitsuchend bist und kein Einkommen hast

jessiaaa 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 13:50

Wie soll ich dass nachweisen?? Dass ich Arbeitssuchend bin? Ich bin krank geschrieben kann aus pyschischen Gründen noch nicht arbeiten

Wolke91  18.04.2019, 16:40
@jessiaaa

Kontoauszüge, Befund vom Arzt....

jessiaaa 
Beitragsersteller
 19.04.2019, 01:36
@Wolke91

Ja dass kann ich machen.

Das bedeutet,das Du Deine Bemühungen zur Arbeitssuche noch belegen kannst,z.B.durch Bewerbungen ,bzw.nachprüfbare Darlegungen ,warum Dir das nicht möglich war ( müsste schon eine extreme Krankheit,Klinikaufenthalt sein)

oder eben zurück zahlen.

Solltest Du dauerhaft erkrankt sein,müsstest Du einen Einspruch machen,bzw.Deine Mutter.Hierfür kann es sein,das Du begutachtet wirst.

Es ist möglich,bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit / Krankheit,das Du einen Anspruch auf Sozialleistungen erwirbst.

jessiaaa 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 13:52

Ich hatte schon ein Gutachter beim Jobcenter der hat mich ja auch krank geschrieben und meinte ich kann nicht arbeiten!

Man kriegt Kindergeld doch bis 21 oder?

Regulär bekommt man Kindergeld bis 18 und wenn bestimmmte Bedingungen gegeben sind auch bis 25.

Welche Bedingungen das sind, kannst du hier nachlesen.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Denkbar wäre zB.:

Wichtig: Das Kind muss sich alle drei Monate bei der Bundesagentur für Arbeit als weiterhin arbeitssuchend/ ausbildungssuchend melden, weil der Kindergeldanspruch andernfalls keinen Fortbestand hat (BFH vom 19.06.2008, Az.: III R 66/05 und III R 68/05)