ALG 2 Sperre trotz Krankenschein?
Ich konnte 2x einen Termin nicht wahrnehmen, weil ich krank war (Grippe, Fieber)....ich habe dann eine AU hingeschickt und nun sagten sie mir, ich brauche eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung....nun war ich beim Arzt und bat darum. Der Arzt wusste, dass ich nicht in der Lage war den Termin wahr zu nehmen. Er hat ja selbst gesagt ich muss im Bett bleiben. Nun sagte er aber, er wolle mir diese WUB nicht ausstellen, weil er mir kein Geld aus der Tasche ziehen will, wäre aber bereit, meiner Sachbearbeiterin zu schildern, dass ich nicht in der Lage war, den Termin wahrzunehmen. Er sagte mir auch, die können mir kein Geld sperren wenn eine AU vorliegt...das Amt sagte nichts von Sperrung, Angst habe ich nun aber trotzdem. Ich war ja bereit, für die WUB zu bezahlen, der Arzt wollte das aber unter keinen Umständen....was davon stimmt nun? ._.
5 Antworten
Was fürn Ding?
Ich mein Krankenschein ist Krankenschein, da brauch deine zuständige Stelle gar nicht so rumtricksen.
Ich denke eher du hast die zwei Termine nicht Wahrgenommen und auch nicht bescheid gesagt das du Krank bist. Dann wäre ich als Bearbeiter auch angep...
Noch nie etwas von ner WUB gehört, sonst könnte ja mein Arbeitgeber auch sagen bringen se den Krankenschein persönlich vorbei, wenn nicht möchte ich ne 'WUB' haben :D
Du scheinst gar nicht zu wissen, was das ist, oder? Ich habe auch erst das erste Mal von gehört und habe mich drüber informiert. Eine AU bescheinigt, dass man nicht arbeiten kann, eine WUB bescheinigt, dass man nicht zu einem Termin kann.....Mit einem gebrochenen Arm kann man nicht arbeiten, aber einen termin wahrnehmen schon....
Du solltest dich belesen damit es dir nicht auch so geht.
Sehr gute Information für das Zukünftige Leben :]
ein krankenschein bescheinigt das du arbeitsunfähig bist. ob du dazu ins bett gehörst oder auf die couch entscheidest du allein und geht das jobcenter in diesem fall nichts an. du hast die AU eingeschickt und den termin ja sicher telefonisch aufgrund von krankheit abgesagt. dann hat das dem jobcenter zu genügen.
einen anspruch auf eine wegeunfähigkeitsbescheinigung, die es übrigens nicht gibt, hat das jobcenter gem. rechtsprechung nicht.
nähere informationen und bestätigung findest du dazu auch auf:
Die wub bescheinigt dass du nicht inder lage warst bei deiner erkrankung den weg zur arbeitsagentur zu bewältigen. Dein arzt soll mit der arbeitsvermittlerin telefonieren.
Okay. Mein Arzt sagte ja, dass er das machen würde. Nur will er eben nicht, dass ich dafür was bezahle^^
Ja weil er sich denken kann dassdu kein geld hast, er will dir einen gefallen tun.
Ja, er ist ein wirklich klasse Arzt. Er ist nicht einer, der nur blind krank schreibt oder sowas. Dann werde ich ihn morgen früh nochmal anrufen, ihm die Durchwahl meiner Sachbearbeiterin geben...sofern ich ihn nicht schriftlich von der Schweigepflicht entbinden muss.
Ich hatte noch nie eine WUB gebraucht. Sowas ist eine Phantasiebescheinigung des Jobcenters.
Beantrage die Kostenübernahme beim Jobcenter.
Die Kosten für die Ausstellung des Attestes können in angemessenem Umfang übernommen werden. Dies sind die nach Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehenen Gebühren für eine kurze Bescheinigung, und zwar in Höhe des bei Privatrechnungen üblichen 2,3fachen Satzes, mithin derzeit 5,36 EUR. Höhere Kosten werden nicht übernommen.”
https://norbertschulze1.wordpress.com/2014/07/23/wegeunfahigkeitsbescheinigung-sozialberatung-kiel/
Vorlegen wirst Du das wohl müssen.
das jobcenter hat keinen anspruch auf eine solche bescheinigung. es gibt eine rechtsprechung dazu, die besagt das eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt. wenn das jobcenter der meinung ist, dass der HE zu oft krank ist, dann können diese den medizinischen dienst einschalten und untersuchen lassen ob eine vermittlung aufgrund von krankheit ausgeschlossen werden muss/kann.
lol lies es alleine. das ist schon lange überholt. eine wegeunfähigkeitesbescheinigung ist nur dann auszustellen, wenn der medizinische dienst nachweist, dass diese krankheiten nicht vorliegen. davon ist hier nicht die rede. wir sprechen von zwei terminen. beide sanktionen würden von einem sozialgericht einkassiert werden. das jobcenter hat eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu akzeptieren. wer krank ist, kann nicht zu terminen u. muss es auch nicht.
zudem geht es in dem bsg urteil nur um die meldepflicht bei ärztlichen terminen. von normalen terminen ist in dem urteil nicht die rede. drum sage ich ja, lies es doch erstmal
Doch, hab ich^^ Bevor man hier kommentiert, ich hätte mich nicht angemessen verhalten, bitte googel erstmal nach dieser WUB....^^ Denn hätte ich weder eine AU hingeschickt noch angerufen, wäre ich wohl schon selbst auf den Trichter gekommen. Habe mich aber immer an die Meldungspflicht gehalten ;)