ALG 2 Sperre trotz Krankenschein?

5 Antworten

Was fürn Ding?

Ich mein Krankenschein ist Krankenschein, da brauch deine zuständige Stelle gar nicht so rumtricksen.

Ich denke eher du hast die zwei Termine nicht Wahrgenommen und auch nicht bescheid gesagt das du Krank bist. Dann wäre ich als Bearbeiter auch angep...

HooKxMe 
Beitragsersteller
 17.12.2015, 17:19

Doch, hab ich^^ Bevor man hier kommentiert, ich hätte mich nicht angemessen verhalten, bitte googel erstmal nach dieser WUB....^^ Denn hätte ich weder eine AU hingeschickt noch angerufen, wäre ich wohl schon selbst auf den Trichter gekommen. Habe mich aber immer an die Meldungspflicht gehalten ;)

Plsdiekthxbye  17.12.2015, 17:21
@HooKxMe

Noch nie etwas von ner WUB gehört, sonst könnte ja mein Arbeitgeber auch sagen bringen se den Krankenschein persönlich vorbei, wenn nicht möchte ich ne 'WUB' haben :D

HooKxMe 
Beitragsersteller
 17.12.2015, 17:23
@Plsdiekthxbye

Du scheinst gar nicht zu wissen, was das ist, oder? Ich habe auch erst das erste Mal von gehört und habe mich drüber informiert. Eine AU bescheinigt, dass man nicht arbeiten kann, eine WUB bescheinigt, dass man nicht zu einem Termin kann.....Mit einem gebrochenen Arm kann man nicht arbeiten, aber einen termin wahrnehmen schon....

pilot350  17.12.2015, 17:24
@Plsdiekthxbye

Du solltest dich belesen damit es dir nicht auch so geht.

Plsdiekthxbye  17.12.2015, 17:27
@pilot350

Sehr gute Information für das Zukünftige Leben :]

ein krankenschein bescheinigt das du arbeitsunfähig bist. ob du dazu ins bett gehörst oder auf die couch entscheidest du allein und geht das jobcenter in diesem fall nichts an. du hast die AU eingeschickt und den termin ja sicher telefonisch aufgrund von krankheit abgesagt. dann hat das dem jobcenter zu genügen.

einen anspruch auf eine wegeunfähigkeitsbescheinigung, die es übrigens nicht gibt, hat das jobcenter gem. rechtsprechung nicht.

nähere informationen und bestätigung findest du dazu auch auf:

www.elo-forum.org

Die wub bescheinigt dass du nicht inder lage warst bei deiner erkrankung den weg zur arbeitsagentur zu bewältigen. Dein arzt soll mit der arbeitsvermittlerin telefonieren.

HooKxMe 
Beitragsersteller
 17.12.2015, 17:22

Okay. Mein Arzt sagte ja, dass er das machen würde. Nur will er eben nicht, dass ich dafür was bezahle^^

pilot350  17.12.2015, 17:23
@HooKxMe

Ja weil er sich denken kann dassdu kein geld hast, er will dir einen gefallen tun.

HooKxMe 
Beitragsersteller
 17.12.2015, 17:26
@pilot350

Ja, er ist ein wirklich klasse Arzt. Er ist nicht einer, der nur blind krank schreibt oder sowas. Dann werde ich ihn morgen früh nochmal anrufen, ihm die Durchwahl meiner Sachbearbeiterin geben...sofern ich ihn nicht schriftlich von der Schweigepflicht entbinden muss.

Ich hatte noch nie eine WUB gebraucht. Sowas ist eine Phantasiebescheinigung des Jobcenters.

Beantrage die Kostenübernahme beim Jobcenter.

Die Kosten für die Ausstellung des Attestes können in angemessenem Umfang übernommen werden. Dies sind die nach Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehenen Gebühren für eine kurze Bescheinigung, und zwar in Höhe des bei Privatrechnungen üblichen 2,3fachen Satzes, mithin derzeit 5,36 EUR. Höhere Kosten werden nicht übernommen.”

https://norbertschulze1.wordpress.com/2014/07/23/wegeunfahigkeitsbescheinigung-sozialberatung-kiel/

Vorlegen wirst Du das wohl müssen.

blumenkanne  18.12.2015, 21:41

das jobcenter hat keinen anspruch auf eine solche bescheinigung. es gibt eine rechtsprechung dazu, die besagt das eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt. wenn das jobcenter der meinung ist, dass der HE zu oft krank ist, dann können diese den medizinischen dienst einschalten und untersuchen lassen ob eine vermittlung aufgrund von krankheit ausgeschlossen werden muss/kann.

blumenkanne  19.12.2015, 10:56
@beangato

lol lies es alleine. das ist schon lange überholt. eine wegeunfähigkeitesbescheinigung ist nur dann auszustellen, wenn der medizinische dienst nachweist, dass diese krankheiten nicht vorliegen. davon ist hier nicht die rede. wir sprechen von zwei terminen. beide sanktionen würden von einem sozialgericht einkassiert werden. das jobcenter hat eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu akzeptieren. wer krank ist, kann nicht zu terminen u. muss es auch nicht.

zudem geht es in dem bsg urteil nur um die meldepflicht bei ärztlichen terminen. von normalen terminen ist in dem urteil nicht die rede. drum sage ich ja, lies es doch erstmal