Jemand hat mich aufgenommen und das Video öffentlich gestellt. Darf ich diese Person anzeigen?

8 Antworten

Du kannst das Video vom Netz nehmen lassen, indem du es zum Beispiel meldest bzw bei kleinen Portalen direkt an den Seitenprovider schreibst.

Aber ja, rein theoretisch kann man jemanden deshalb auch Anzeigen. Er hat kein Recht dazu, Bilder oder Videomaterial von dir wider deiner Zustimmung zu veröffentlichen.

Hallo patrickkk8,

das ist höchstwahrscheinlich ein Verstoß gegen dein Recht am eigenen Bild nach §22 KUG.

Wenn nicht einer der folgenden Fälle vorliegt:

- Du hast der Veröffentlichung des Videos zugestimmt

- Du warst bei einer öffentlichen Veranstaltung, während das Video aufgenommen wurde

- Du bist auf dem Video lediglich nebenbei zu sehen und der Focus liegt auf einem anderen Motiv.

Wenn das alles nicht vorliegt, hast du mindestens einen Unterlassungsanspruch. (Sprich er muss das Video runter nehmen) Sollte dir durch die Veröffentlichung ein (finanzieller) Schaden entstanden sein, hast du zusätzlich Anspruch auf Schadenersatz.

Wo hat er das Video denn hoch geladen? Auf seinem eigenen Blog oder zB. bei Facebook, Youtube, Vimeo etc.? Wenn letzteres der Fall ist, würde ich dir empfehlen dich an den Plattformbetreiber zu wenden. Der ist nach §10 TMG dazu verpflichtet Rechtsverstöße von seiner Seite zu entfernen, sobald er davon Kenntnis erhält. Da hast du praktisch glaube ich die besten Chancen da Video schnell aus dem Internet zu bekommen.

Erste Frage: Hast Du bei der Erstellung des Videos der Aufnahme zugestimmt? - Wenn ja, dann wird es schwierig.

Wenn Nein, dann hast Du gute Chancen, gegen diese Person vorgehen zu können. Näheres kann Dir natürlich ein Rechtsanwalt sagen, oder möglicherweise gibt dir die Polizei auch Auskünfte.

Da Du schreibst "Kollege" weis ich nicht, ob Du einen Bekannten, oder Arbeitskollegen meinst, daher kann ich Dein Alter nicht einschätzen.

Zweitens: Wenn Dich jemand einfach filmt, brauchst Du das nicht hinnehmen, es sei denn, es war an einem öffentlichen Ort als Teil einer Veranstaltung oder so (Zum Beispiel Musikkonzert/ Sportereignis).

Folgendes kommt in Frage, kannst ja mal nach Googeln:

1) Wenn Du Verdachtslos gefilmt wirst, damit man Dir ein Vergehen Nachweisen kann, zum Beispiel mit den sogenannnten Dashcams im Auto, oder Überwachung an Müllsammelplätzen kommt so etwas wie ein Verstoß gegen den Datenschutz in Betracht. - Dies ebenso, wenn ein Nachbar seine Überwachungskamera über seien Grundstücksgrenze hinaus filmen lässt.

2) Recht am eigenen Bilde

3) Kunsturheberrecht

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Strafverschärfend kommt noch hinzu, wenn Du heimlich in der Wohnung, Hotelzimmer, Umkleidekabine gefilmt wirst, denn da gibt es sogar extra Paragraphen im Strafgesetzbuch.

Wenn die Aufnahme Pornografischen Charakter hat wird es mit sicherheit nochmal andere Möglichkeiten geben, insbesondere, wenn Du bei der Erstellung unter 18, unter 16 oder schlimmstenfalls unter 14 Jahren Alt warst.

Ichhoffe Dir fürs erste geholfen zu haben, Tschüss!

ThomasMorus  11.06.2016, 16:04

Ich habe zu dieser ansonsten sehr präzisen und erschöpfenden Antwort eine kleine Korrektur:

Selbst wenn patrickkk8 der Erstellung der Aufnahme zugestimmt hätte, hätte er damit noch nicht die Veröffentlichung autorisiert. §22 KUG sieht zwingend eine ausdrückliche Zustimmung zur Verbreitung und öffentlichen Zurschaustellung vor.

Wenn Du das willst, muss die Person das aus dem Netz nehmen.

Wenn es nciht freiwilig gemacht wird, kann man das auch über einen Anwalt machen.

Die Anzeige bei der Polizei wäre der nächste Schritt.

Wenn du direkt aufgenommen wurdest und nicht als "schmückendes Beiwerk" in einem größeren Rahmen, hat dein Kollege ein Problem! Das kann teuer für ihn werden!

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_%28Deutschland%29

patrickkk8 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 13:26

Ok Dankeschön