Telefonat aufgenommen! Anzeige-Grund?

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 201 StGB / Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes:

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden

das mitschneiden von Telefonaten ist grundsätzlich verboten allerdings werden keine strafen vollzogen wen man es nur im privaten gebraucht nutzt und es niemanden zeigt ( was bei dir ja nicht der fall ist)

an deiner stelle würde ich es schnellst möglich aus dem Internet entfernen auch wenn man das auf irgendwelchen seiten immer wieder finden kann -- das schlimmste was dir nun drohn kann ist eine Anzeige wegen den mitschneiden / aufnehmen von Telefonaten oder jenachdem wie du sie fertig gemacht hast auf dem Video eine Anzeige wegen Rufmord...

wünsche dir viel glück dass dir nichts passiert ist jedoch trotzdem unter aller sau - sowas gehört sich nicht .. immerhin hast du sie mal geliebt und da solltest du doch soviel anstand besitzen sie nicht vor anderen zu blamieren :)


http://www.internetrecht-rostock.de/rechtslage-mitschneiden-von-telefonaten.htm


HerrDemandar 
Beitragsersteller
 10.04.2013, 23:32

Sie hat mich benutzt, belogen und betrogen ... mehrmals sogar. Gründe genug? Das Video ist bereits draußen ...

Flupp66  10.04.2013, 23:42
@HerrDemandar

Naja ... da hilft dir das Video aber auch nicht. ;-))

HerrDemandar 
Beitragsersteller
 10.04.2013, 23:52
@Flupp66

Oh doch! Meinen Freunden hat Sie Lügen aufgetischt! Sie behauptete das ich Sie schlug, beleidigte usw. Sie behauptete das sie Schluss machte, um somit mit den "ständigen" Prügeleien" zu entfliehen. UND weil sie ja ein so gutes Herz hat mir keine Anzeigen deswegen auftischt ... wenn ich durch ein Video und die Aufnahme beweisen kann das "Sie" der böse Mensch ist, glaub mir, dann ist es mir das wert!

Ja, das ist ein Verbot.

Da du das Video aber schon aus dem Verkehr gezogen hast, wirst du mit keinen Konsequenzen mehr rechnen müssen. Sag ihr bescheid, dass es dir 1. leid tut und 2. das Video gelöscht ist.

kleinewanduhr  10.04.2013, 23:53

Hi @Celiney, ohne Konsequenzen? Glaub ich nicht, denn durch die Weitergabe des Links wurde das Video öffentlich. Und das ist strafbar. Hoffe nur, daß keiner es runtergeladen hat und später verbreitet. Dann kommt nämlich Freude auf.

Du verstößt im Grunde genommen gegen das Persönlichkeitsrecht und dafür kannst Du bis zu 5 Jahren mit Freiheitsstrafen rechnen. Die mögliche Geldstrafe möchte ich mir besser nicht ausdenken. Stell' Dir mal vor jemand bekommt Zugriff auf Deinen Account oder es gibt einen Fehler in youtube und auf einmal ist das Video öffentlich! Du darfst ohne der Zustimmung der Personen keine Mitschnitte bzw. Aufnahmen machen. Lass Dich bitte vom Anwalt aufklären!

Für alle Fälle, habe ich das Video bereits gelöscht.

Damit bist du nicht aus dem Schneider, HerrDemandar, sollte sie dennoch Anzeige erstatten.

Da du es bereits verbreitet hast (allein das Hochladen ist eine Verbreitung, das "Rumzeigen unter Freunden" noch viel mehr, insbesondere, da du auch das Weitergeben oder "Rumzeigen des Videos unter den Freunden deiner Freunde" verantwortest), würde die entsprechende Strafverfolgung möglich werden.

OB es allerdings geschieht, ist eine Frage des "Aufwand-Nutzen-Verhältnisses". Solange kein weiterer Schaden entstanden ist, als dass ein paar Kinder ein paar Mal herzlich lachen, wird nichts geschehen. Sollte es allerdings schwerwiegender sein oder gar zu einem Lebensrisiko werden (so wie beispielsweise das Facebook-Flaming gegen ein niederländisches(?) Mädchen, das sich einige Wochen später umbrachte), würde ich mich an deiner Stelle warm anziehen.

HerrDemandar 
Beitragsersteller
 11.04.2013, 00:08

Im Video bestätigt Sie ( selbstverständlich hat Ihr das sogar gefallen mir das ans Gesicht zu klatschen... ) das Sie eine Frau ist, die, nun ja, gerne mehrere Männer zur selben Zeit lieb hat und gerne von A nach B, von B nach C, von C wieder zu A, und dann gibt´s ja noch D ...

:-)

Unsinkable2  11.04.2013, 00:35
@HerrDemandar

... was das Ganze noch prolematischer für dich macht, wenn deine Freunde ihre Klappe nicht halten können sollten oder deine Ex-Freundin emotional ist oder wird. Eine Anzeige wegen übler Nachrede wäre wohl das Mindeste, was dann machbar wäre.

Die nächsten drei Monate werden sicherlich sehr spannend für dich. ;) Falls sie bis dahin nichts unternommen hat, würde ich ihr einen riesigen Strauß Blumen schicken.

(Mein Tipp: ICH würde ihr gleich morgen einen riesigen Strauß Blumen schicken und mich höchstpersönlich für den idiotischen Dumme-Jungen-Streich entschuldigen.)

HerrDemandar 
Beitragsersteller
 11.04.2013, 00:40
@Unsinkable2

notiert*

eigentlich bräuchte Sie ja das Geld ...

=´/