Urin im Getränk strafbar?
Huhu, meine Frage lautet, ist es strafbar jemanden mit Urin im Getränk zu täuschen? Es wurde auf Video aufgenommen wie die Personen Urin ins Getränk geben, die Gesichter der Personen sind ebenfalls im Video zu sehen, es sind, waren Freunde. Aber die betroffene Person wurde so sauer, dass sie Anzeige erstatten will.
Würde so was durchgehen? Was wäre das denn für eine Strafe? Eventuell eine Geldstrafe ?
Bitte schnelle Antworten, danke.
ps. Ich war nicht an der Situation beteiligt.
mfg
7 Antworten
Ob das mit dem Urin strafbar wäre, kann ich nicht sagen. Aber ein Video, wo er gut zu erkennen ist ohne seine Erlaubnis zu veröffentlichen dürfte strafbar sein, ja.
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke schon. Das Video wurde damit ja "öffentlich" gemacht und ist somit auch auf den Handys der Leuten und kann theoretisch weiterverbreitet werden
Wenn man jemanden Urin in sein Getränk mischt und der jenige es trinkt, gilt das als Körperverletzung. Es reicht schon, bei jemandem ein Ekelgefühl hervorzurufen, um sich wegen Körperverletzung strafbar zu machen. Wenn man nicht Vorbestraft ist, würde es wohl auf eine Geldstrafe oder Sozialstunden hinauslaufen.
Ja ist strafbar. Welche Strafe es absetzt kann man so nicht sagen. Würde ich auch anzeigen.
Ich denke schon, daß das auf eine Geldstrafe hinauslaufen würde. Das ist zwar unangenehm, aber für eine Haftstrafe noch zu harmlos.
Hallo TimTim55,
Hier könnten gleich drei Straftatbestände erfüllt sein:
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§ 185 StGB - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
- durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
- mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
- mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar
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§ 22 Kunst‐Urheberrechtsgesetz
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 33 Kunst‐Urheberrechtsgesetz
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
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Ob und welcher der drei Tatbestände erfüllt ist, müssen die Ermittlungen ergeben.
Ein Körperverletzungsdelikt kommt zwar auch in Betracht, wenn Jemand sich durch die Tathandlung angeekelt fühlt, aber Ausschlaggebend ist nur, dass das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt wird. Eine ganz unerhebliche Einwirkung reicht aber nicht aus. Ob das der Fall war, müssten die Ermittlungen ergeben.
Die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit dürfte wohl auf jeden Fall erfüllt sein.
Und ein verstoß gegen §§ 22 und 33 KUrhG dürfte wohl auch vorliegen, denn wer so ein Video an eine WhatsApp - Gruppe mit 14 Personen verteilt, verteilt dieses mit dem Vorsatz, dass sich dieses Video auch über die Gruppe hinaus verbreitet, zumindest nimmt diese Verbreitung des Videos der/die Täter billigend in Kauf (man spricht von einem bedingten Vorsatz.
Die drei Tatbestände werden als Tatmehrheit/Tateinheit in einem Abgeurteilt.
Welche Strafe hier zu verhängen ist, lässt sich schwer sagen. Besonders das Köperverletzungsdelikt wiegt, wenn der Richter den Tatbestand als erfüllt ansieht schwer.
Aber ich denke nicht, dass hierfür Jemand ins Gefängnis muss, ich denke eher, das Freiheitsstrafen die noch zur Bewährung ausgesetzt werden oder Geldstrafen verhängt werden.
Schöne Grüße
TheGrow
Das Video wurde in einer Whatsapp Gruppe gepostet mit ca. 14 Leuten. Auch Strafbar? Es wurde nur in der Gruppe veröffentlicht wo das Opfer Mitglied ist.