Jemand behauptet, er habe dir einen hohen Betrag geliehen, obwohl es nicht stimmt - was tun?

13 Antworten

Wir können nicht wissen, ob Deine Geschichte stimmt. Ebenso können wir nicht wissen, ob es stimmt was dieser X von Dir will.

X ist vor Gericht darlegungs- und beweispflichtig. Hier kommt es darauf an, ob er einen Schuldschein vorlegen kann, oder andere Beweise hat. Anhand von Kontoauszügen könnte er den Geldfluss darlegen, Wo der BEweis ist, dass Du Geld bekommen hast, ist aus Deinen Schilderungen nicht zu entnehmen.

Was hat der X inzwischen getan? Hast Du Post von ihm? Hast Du ihn angezeigt?

Sarablue999 
Beitragsersteller
 06.06.2014, 19:55

Hallo.Danke für deine Antwort!Wie ich hier ja schon irgendwann mal geschrieben habe, hat es sich schon erledigt.War zum Glück ein Missverständnis.. Danke trotzdem....

Er muss dir erst einmal einen schriftlichen Beweis vorlegen und dies wird er nicht koennen. Wegen einer Strafanzeige brauchst du auch keine Angst zu haben, denn dies ist kein Strafrecht sondern dies faellt unter das Priovatrecht.

Er koennte hoechtsens zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn mit der Sache beauftragen, aber ohne schriftliche Beweise wird das auch nichts werden.

Als letztes bleibt nur noch der Weg das du einen Mahnbescheid erhaelst, dafuer braucht man keine Beweise, weil das Gericht nicht prueft ob die Angelegenheit rechtmaessig ist oder nicht. Wenn du einen solchen Mahnbescheid erhaelst erst dann musst du dringend Widerspruch einlegen in einer angegebenen Frist. Dann geht das ganze vor Gericht und der andere muss dann beweisen, das du tatsaechlich Geld schuldest.

Also vorlaeufig brauchst du nicht zu reagieren, ausser du teilst ihm schriftlich mit, das du keine Schulden hast und er dir einen Beweis vorlegen sollte.

Er muss dir schriftlich berweisen koennen, das du Schulden hast oder glaubwuerdige Zeugen bringen. Streite alles ab am besten, dann geht das vor Gericht und der Richter wird schon die Wahrheit herausfinden.

Du kannst natuerlich auch einen Rechtsanwalt beauftragen, nachdem du einen Mahnbescheid erhalten hast. Der lann dich auch vor Gericht dann vertreten.

Hier versucht wohl jemand, auf dumm-dreiste Weise zu Geld zu kommen.

Laß diesen Jemand ganz einfach gegen die Wand laufen, wenn an den Behauptungen nichts dran ist.

Die Beweispflicht liegt bei dem, der Forderungen stellt.

Wenn er was von dir will, muss er es nachweisen, eventuell sogar einklagen. Ich würde mit den Bekannten und Freunden in deiner Umgebung diesbezügliche Warnungen verbreiten. Du sagst, es sei aus der Luft gegriffen, ich glaube dir mal.. Normalerweise kommen nur Spielsüchtige und Junkies auf solche Ideen. Dadurch verprellt man doch alle Freunde. Es ist eine gute Idee, hast du schon gesagt, dich hier bei der Polizei beraten zu lassen.

Easy. All solche "Vereinbarungen" muessen vertraglich fest gehalten werden. Ein Vertrag entsteht erst auf Papier. Sprich es haette ein Unterschriftsaustausch statt finden muessen.

Deswegen sollte man auch besser jedes mal zumindestens den Namen des Empfaengers, Betrag, Datum und Unterschrift festhalten.

Still  13.02.2014, 08:57

Auch mündliche Verträge Haben nach dem BGB absolute Gültigkeit! Schriftlich ist zwar besser, aber einklagbar ist beides!