wenn ich geld ausleihe und im lotto gewinne, wem gehört das ganze geld?
angenommen, ich leihe mir 10 € von einen bekannten, arbeitskollegen oder sowas. die oder der sagt zu mir dann, ich solle das geld in den nächsten wochen zurückgeben aber ich solle mir kein stress machen deswegen.
ich kaufe mir das was ich brauche und mit dem rest spiele ich einen feld im lotto schein, ich habe unglaubliches glück und knacke den jackpot in höhe von millionen.
jetzt sage dann hey, ich hatte glück und habe den jackpot geknackt, hier hast du deine 10 € zurück.
die person wird sauer und sagt dass der jackpot ihm oder ihr gehört, weil ich ja von den ausgeliehenes geld gespielt habe.
wie würde in so einem fall die sache ausgehen? juristisch gesehen meine ich.
was wenn die person so sauer wird und vor gericht ziehen will, weil sie sagt, das geld gehört ihr oder ihm und ohne das geliehene geld hätte ich gar nicht spielen können?
und wenn ich die person tausende von euros schenke, aber sie nicht zufrieden ist und alles haben will, weil sie denkt es gehört ihr? wie würde das vor gericht ausgehen?
11 Antworten
Der Gewinn gehört dir, egal ob das Geld geliehen war oder nicht.
Wenn du dir davon ein Brot kaufst, hat dein Bekannter auch kein Anspruch auf das Brot, oder einen Teil davon.
Also, von meinem laienhaften Jura her würde ich sagen:
Du!
Weil das 2 verschiedene Geschichten sind:
Zwischen dir und dem kumpel besteht ein (mündlicher) Kreditvertrag.
Joa, und ansonsten haste halt mit deinem geld Lotto gespielt und gewonnen.
In dem Moment, wo Derjenige dir den 10er in die hand gedrückt hat, ist es zu deinem geld geworden. Damit kannste machen was du willst.
Allerdings hat selbstredend der Kumpel nun ne Forderung über dich in der Hand in Höhe von 10 Euro (evtl. zuzüglich vereinbarter Zinsen), die er nach den bestimmungen des Kreditvertrags zurükbekommen muss früher oder später.
Dass du nebenher Lotto gewonnen hast, hat den nichts zu interessieren.
Einziges mal, wo es relevant werden würde:
Wenn du einfach den vertrag ignorierst und die 10 euro nicht mehr zurückbezahlst, da kann nach langer Zeit der Gerichtsvollzieher kommen.
Den interessiert es sehr wohl, wie viel geld du auf deinem Konto hast.
Aber mehr als die 10 Euro+Mahnkosten+Inkassobüro+Gerichtsvollzieherkosten, nimmt der dir auch nicht ab.
In der Realität macht sich aber Niemand den Umstand mit Mahnverfahren und Co. für 10 Euro.
Zumindest keine Privatperson, Firmen bringen das durchaus.
Ne Firma, deren Assistentin zu blöd war, ALLE Geldeingänge auch zu registrieren, hat mir einfach mal nen Schufaeintrag gemacht.
Nachdem ich reklamiert habe, dass es schon bezahlt ist 8mit kontoauszug als beweis dabei)
gabs ein trockenes "Schufa Eintrag wieder unverzüglich entfernt. Tut uns leid, bitten um Verzeihung".
Jedenfalls bräuchtest du dir da keine Sorgen zu machen, ausser den 10 Euro und vielleicht zinsen (je nachdem was ausgemacht war) kann er dir nicht abnehmen.
Und selbst da wird es schwer da bar auf die hand und keinerlei beweis für den kreditvertrag.
Wer sagt dass er das nicht nur frei erfunden hat? ;-)
Du kannst ja nicht das Tausendfache zurückzahlen. 10 € zurück & der Gewinn gehört Dir.
Anders wohl bei einem "Freundeskreis". Gemeinschaftlich einen Kasten Bier angeschafft, Autogewinn
So hat die Frau wohl geklagt & einen Anteil gewonnen.
Hier mal aus dem WDR http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/kronkorken-gewinn-streit-102.html
Ich würde v.a. überhaupt niemandem was von dem Gewinn erzählen. Dazu ist niemand verpflichtet.
Und wenn niemandem etwas davon bekannt ist, dann stellt sich deine Frage erst gar nicht.
Denn der Lotterie ist es egal, woher das Geld stammt, mit dem der Gewinn erzielt wurde. Da ist man niemandem Rechenschaft schuldig.
Und selbst wenn es bekannt wäre, dann schuldest du deinem Gläubiger nur die 10€, nicht mehr und nicht weniger.
Wenn ich mir von der Bank einen zweckfreien Kredit geben lasse und damit einen Gewinn erziele, muß ich die Bank davon weder in Kenntnis setzen noch mehr zurückzahlen, sondern nur den Kredit selbst und die anfallenden Zinsen.
Wenn dir jemand Geld leiht, dann kann derjenige doch nicht bestimmen, wofür du das verwendest! Es sei denn, das wird genau vertraglich festgelegt. Das trifft aber auf so geringe Summen und Bargeld allgemein nicht zu. Deshalb hat der Gläubiger Anspruch auf Rückzahlung der Leihsumme, darüber hinaus aber auf gar nichts.