Jemand hat ein Foto von mir gemacht, ihn dafür anzeigen?
Ich habe kürzlich aus Versehen eine Einfahrt blockiert mit dem Auto. Ein Anwohner kam wutentbrannt nach draußen gerannt und fotografierte mich in dem Auto. Nun liegt mir ein Verwarngeld vor, weil er mich bei der Stadtbehörde angzeigt hat.. und nun die Frage.. dieses Foto ist doch gar nicht rechtskräftig oder? plus es verstößt gegen meine Persönlichkeitsrechte.. kann ich den Mann nun anzeigen dafür ich ärgere mich sehr über dieses Fotografieren
11 Antworten
Das Fotografieren ist weder strafbar noch ordnungswidrig. Die Veröffentlichung ohne Zustimmung schon. - liegt hier aber nicht vor.
Das Bild wurde möglichw. (das wissen Sie ja gar nicht - kann auch sein, dass der Herr nur das Kennzeichen weitergegeben hat) von den Behörden als Beweismaterial genutzt. Da ist nichts dran zu rütteln.
Nein - wegen was auch?
in dem Falle legitim - er hat dich incl. Kennzeichen.
Dann dürftest auch JEDEN Blitzer anzeigen, der Fotografiert auch ungefragt und das Knöllchen kommt hinterher.
Reg dich nicht so auf, du hast ihn behindert. Durch deine Blockade konnte er nicht weg. Ein Taxi wäre teurer geworden - oder gar Abschleppen
wenn ER es nun bei FB usw veröffentlicht, da wäre ne Anzeige gerechtfertigt - so nicht
"Rechtskräftig" nicht, aber ein Beweis. Und auf der Straße Fotos zu machen verletzt keine Persönlichkeitsrechte, nein.
kann ich den Mann nun anzeigen dafür ich ärgere mich sehr über dieses Fotografieren
Du kannst jeden wegen allem anzeigen, bringt dir nur nichts.
Das hat mit DSGVO nix zu tun und selbst wenn, ist das kein Strafrecht und hat mit ner Anzeige nix zu tun. Doppelter Unsinn.
Ein der Behörde im Zusammenhang mit einer Anzeige ( StVO ) überlassenes Foto verletzt nicht Deine Persönlichkeitsrechte. ( Es wurde ja nicht "veröffentlicht ". )
Ansonsten ein Foto kann nicht "rechtskräftig" sein.
das heisst dieses Foto beweist gar nichts.. und ich müsste das Verwarngeld nicht zahlen
Falsch und falsch.
Definition -- rechtskräftig :
rechtlich (end)gültig.
Ein Urteil wird rechtskräftig. Ein Bescheid wird "rechtskräftig" nach Ablauf der Wider- / Einspruchsfrist.
Ein Foto kann nicht rechtskräftig sein - das ist ein in diesem Zusammenhang völlig falscher Begriff.
tja.. das Foto war ein Beweismittel und somit rechtskräftig.. gegen was hast denn du verstoßen ? achso.. du hast ne Einfahrt blockiert.. macht man das ? NEIN .. also.. jetzt reg dich mal nicht auf
Doch, die werden grundsätzlich verletzt, und es ist auch ein Verstoß gegen die DSGVO, wenn digital fotografiert wurde! Allerdings ist in wenigen Fällen diese Verletzung zulässig! In dem Fall ist das der Nachweis des Vergehens, und dass das der Zweck war dokumentiert die Anzeige.