Wer hat das Hausrecht im Auto?
Der KFZ-Brief liegt noch bei der Bank. Der Wagen ist auf A zugelassen, gehört aber dem Ehepaar A und B gemeinsam (sie fahren ihn beide und teilen auch die Kosten). Wer hat in dem Fall das Recht, jemandem Autoverbot zu erteilen bzw. ist eine Anzeige möglich, wenn nur einer den Beifahrer auffordert abzuhauen und der andere dafür ist, ihn weiter im Auto zu dulden?
9 Antworten
Der Eigentümer. Sind beide Ehegatten gemeinsam Eigentümer, wird es schwierig mit dem 'Autoverbot'.
Stimmt, hatte ich überlesen. Die Bank wird durch die Sicherungsübereignung des Fahrzeugs Eigentümer.
Besitzer kann aber jeder sein, denn Besitz bezeichnet nur die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Wie der Name schon sagt. Ein Auto ist kein Haus und daher gibt es natürlich auch kein Hausrecht.
Das ist falsch.
Ein Busfahrer hat in seinem Bus auch Hausrecht und kann jemanden des Busses verweisen.
Da das Auto beiden gehört, hat keiner von beiden dem anderen was vorzuschreiben, hier ist Absprache und soziales Verhalten angesagt.
Dem kann ich nur yustimmen.
Die Bank. es ist immerhin ihr Auto!
au weia.. was für ein rosenkrieg..
das ist schon recht kindisch.. welche straftat liegt denn deiner meinung nach hier vor, dass jemand angezeigt werden soll bzw. kann?
Eigentümer ist Bis zur voll Bezahlung die Bank. Der Besitzer ist der Kreditnehmer.