JEDE Kontobewegung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung buchen?
Hallo zusammen,
ich führe ein Kleinunternehmen und somit reicht die EÜR als Buchführung. Ich habe keine getrennten Konten, sprich: ich gebe mein verdientes Geld für private Sachen aus.
Nun meine Frage: Bin ich verpflichtet, die Privatausgaben ebenfalls zu buchen (unter Stichwort Privatentnahme), oder reichen die Betriebsausgaben bei einer EÜR?
10 Antworten
Bei den privaten Vorgängen brauchst Du ja keine Rechnungen oder anderen Nachweise.
Ich würde die Beträge auf alle Fälle mit buchen. Einfach schon deshalb, weil man so dem Tipp-Fehler-Teufel auf die Spur kommt. Sonst muss man ja noch eine Kontrolle machen und die besser noch Dokumentieren. Das würde ich der Bank überlassen.
Es gilt natürlich eines: Wer freiwillig Belege sammelt muss das auch ordentlich tun. Deshalb kann man jetzt nicht einfach die Auszüge mit Privatvorgängen auslassen.
Wenn aber private Sachen für einen Prüfer, Buchhalter oder so wirklich Tabu sein sollen, dann nimm doch einen dicken Faserschreiber und mache den Text unlesbar. Buchhalter und Prüfer fragen sich dann zwar: Was soll das, weil wir in der Regel so viele private Rechnungen im Leben schon gesehen haben, dass uns die Zahlungen gar nicht aufregen können.
Es kann nur dann interessant werden, wenn Dein Konto überzogen ist und Du Zinsen geltend machen willst. Darüber bitte ganz dringend mit dem Steuerberater reden!
Am allerbesten ist es immer, ein getrenntes Firmenkonto zu führen (man kann sich ja eines suchen, dass nur sehr geringe Bankgebühren hat), das lohnt sich fast immer, man hat die eindeutige Dokumentation der Zahlungsein- und Ausgänge und überweist sich Beträge als Privatentnahmen auf's Privatkonto, die privaten Bewegungen bleiben damit privat. Es gibt jedoch auch noch die Möglichkeit, die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben als Privatentnahmen und Privateinlagen (im SKR04 die Konten 2100 und 2180) zu buchen, so wie man das ja auch bei bar bezahlten Beträgen macht (wenn man keine Bar-Kasse hat). Dabei wäre dann nur im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt natürlich immer noch das Privatkonto bereit zu halten und genau so lange aufzuheben wie man die betrieblichen Belege aufhebt, damit man auf Nachfrage die getätigten Zahlungen auch nachweisen kann. Der Vorteil ist hier, dass man etliche Buchungen für die privaten Bewegungen spart. FAZIT: Eröffne am besten so bald wie möglich ein Extra-Firmenkonto, dann hast du das betriebliche und das private schön getrennt :-) !
was heißt in deiner frage: JEDE kontobewegung, wenn du die position "privatentnahme" meinst?? wie auch immer: ja, du buchst jede bewegung, auch die privatentnahmen. die EÜR soll doch (dem finanzamt) deine unternehmerische tätigkeit (ziel des unternehmers im sinne des FA: gewinnerzielung!) abbilden, also was am ende dabei herauskommt. i.d.r. wird dann dargestellt, was du nach abzug der ausgaben für einnahmen hast und wie die zu versteuern sind. eine privatentnahme ist keine betriebliche ausgabe! d.h. du kannst nicht einfach geld für privates abziehen, ggf. dein konto sogar auf 0 setzen und am ende sagen, "ich habe nichts verdient". beispiel: du hast betrieblich 15.000,-- eingenommen und 5.000,-- ausgegeben, dann steht in deiner EÜR: 10.000,-- einnahmen. die werden versteuert. wenn du aber auch noch 7.000,-- privatentnahmen hattest, darf in deiner "bilanz" nicht 3.000,-- als betriebliche einnahme stehen, sondern immer noch 10.000,-- (versteuerbar) . wenn auf deinem konto nur noch 3.000,-- stehen, muss kenntlich sein, wie diese zahl zustande kommt, daher die position "privatentnahme".
Als Einnahme-Überschuss-Rechner musst du keine doppelte Buchführung machen. Allerdings ist es wesentlich einfacher, wenn du trotzdem eine doppelte Buchführung machst. Schließlich gibt es hierzu eine ganze Reihe von Buchführungssoftware. Bestandskonten kannst du dann also auch bebuchen. Dazu gehört auch ein Bankkonto. Ich nehme als Beispiel hier einfach mal den Kontenrahmen SKR03 von der Datev. Du kannst alle Belege (nur die geschäftlichen) gegen das Konto "1371" buchen. Egal, ob die Zahlung bar oder über ein Bankkonto gelaufen ist oder sogar noch den Umweg über Kreditkarte oder Paypal gegangen ist. Du buchst also einfach nur den Beleg mit dem Datum der Zahlung. Vorausgesetzt, du bist Istversteuerer oder nutzt die Kleinunternehmerregelung. Wesentlich übersichtlicher ist es, wenn du die Bestandskonten nutzt. Wenn du dann also die Bank buchst, gehen alle Bewegungen auf dem Kontoauszug gegen das Konto "1200" für die Bank. Der Vorteil liegt darin, dass du dann den Bestand auf diesem Konto mit den Auszügen abgleichen kannst. Der Saldo sollte auf dem Konto "1200" mit dem Kontoauszug übereinstimmen. Daher musst du wirklich alle Bewegungen auf dem Kontoauszug buchen. Das, was Privat ist, wird dann auf ein passendes Privatkonto gebucht. Beim SKR03 sind dies die Konten "1800" bis "1899". Da sind dann auch Konten für die Steuererklärung enthalten. Wenn du die privaten Kosten entsprechend "verteilst", hilft dir das dann auch bei der Steuererklärung, da du dann wirklich siehst, was du in dem Jahr für Versicherungen usw. gezahlt hast.
.........Ich gebe mein verdienstes Geld für private Sachen aus. .
Genau das ist der beste Weg in die Pleite, da dir jeglicher Überblick fehlt
Verdienstes Geld? Welches verdiente Geld? Dein Umsatz? Das ist nicht das verdiente Geld.
Das verdiente Geld ist das, was nach dem Abzug der Betriebskosten von deinem Umsatz übrigbleibt, auch Einkommen genannt.
Das kannst du nur mit einer korrekten Buchführung ermitteln.
Das beste ist: 2 getrennte Konten zu haben, ein Geschäftskonto und das private Konto.
Du MUSST die privatentnahme auch als solche klar und sichbar verbuchen.
Du zahlst dir mtl. einen Bruttogehalt auf dein Privatkonto.
Vom privaten Konto gehen all deine privaten Abgaben und Steuern ab.
Vom Geschäftskonto gehen alle betrieblichen Kosten ab und die Umsätze
( Eingänge) werden dort verbucht.
So ist das sauber getrennt und du wirst nicht das große Erwachen bekommen wenn das FA und die Sozialversicherung prüfen sollte.