EÜR / Zahlungsausfall buchen?
Hi,
ich habe nebenher ein kleines Einzelunternehmen laufen. Die Buchführung läuft über eine EÜR. Jetzt habe ich folgenden Fall, dass ein Kunde nicht zahlt. Es ist kein sehr großer Betrag und auch nicht all zu ärgerlich (damit muss wohl jeder Unternehmer ab und an rechnen), aber wie bucht man das in der EÜR?
Ich bin ja in Vorleistung getreten (Ware versandt und Porto gezahlt). Ich könnte jetzt ja einfach auf dem Blatt (ich arbeite mit Excel) "Einnahmen" die Fordeung mit einem Minus eintragen?! Aber ist das der richtige Weg?
Grüße
3 Antworten
Forderungen und Verbindlichkeiten werden nur bei einem bilanzierenden Unternehmen erfasst.
Und da wird ein Forderungsausfall natürlich als Minderung der Erlöse gebucht.
Du erfasst aber nur die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben beim tatsächlichen Geldeingang oder Geldausgang.
Hier hast Du keinen Geldeingang erhalten, also wird auch nichts gebucht.
Wenn Du Deine Rechnungen in einer anderen Excel- Tabelle nach den Rechnungsnummern aufführst, bleibt hier natürlich diese Rechnung als nicht bezahlt offen.
Du kannst Dir am Jahresende überlegen, ob Du eine Mahnung schickst oder einen Mahnbescheid beantragst.
Der steuerrechtliche EÜRler kennt keine Forderungen. Da geht es nur nach Zu- und Abfluss.
nein, natürlich nicht. Die Einnahmen sind einfach 0.
nein, natürlich nicht. Du hast Ausgaben für die Ware. Und keine Einnahmen durch den Zahlungsausfall. Dadurch vermindert sich der Gewinn aus der EÜR.
genau, kein Geldeingang also auch kein Zufluss in deiner EÜR
Also steuerlich komplett unter den Tisch fallen lassen?