Gehalt des Teilzeitjob auf Privatkonto oder Geschäftskonto überweisen lassen?
Hallo,
bin selbständig (EÜR) St klasse 1 und habe ein Geschäftskonto und privat ein Privatkonto (Miete Haushalt). Beides immer getrennt geführt.
Jetzt bekomme ich einen Teilzeitjob dazu, unabhängig zusätzlich zur Selbständigkeit.
Da man als Angestellter kein Geschäftskonto führt, bin ich unsicher, ob ich das GESCHÄFTS-konto zur Überweisung meinem Arbeitgeber angeben soll oder das PRIVAT-konto.
Nach den Ansprüchen der Buchführung sollte ja auf dem Geschäftskonto nur das gebucht werden, was für die EÜR von Belang ist.
Und andererseits ist der Teilzeitjob auch eine Einnahme, wird aber ja schon vorher alles abgezogen, so dass Privatkonto mir sinnvoller erscheint. Danke für eine Auskunft.
P.S.: Worum müßte ich mich sonst kümmern? Einer riet mir mit dem Teilzeitjob auf St Klasse 6 zu gehen. Danke für Stichworte worum ich mich kümmern muß!
3 Antworten
Ich würd's auf's Privatkonto packen, da deine Teilzeittätigkeit nix mit Deiner Selbständigkeit zu tun hat. Ich würd' das trennen.
Wenn Deine Buchführung irgendwann mal geprüft wird, gibt's gar keine komischen Fragen oder Bedarf für Erklärungen, da auf den Geschäftskonto eben nur das ist, was auch zum Geschäft gehört.
Is meine Meinung.....
Das hat eindeutig nichts mit dem Geschäftlichen Konto zu tun => Privates Konto.
Nicht das du bei einer evtl. Steuerprüfung noch dämliche Fragen gestellt bekommst ;-)
Gehalt geht auf das Privatkonto.
Steuerklasse ist 1, denn das Arbeitsverhältnis ist doch das Einzige?
Zu beachten ist noch die Problematik der Krankenversicherung.