Wohnungskündigung weil Strom abgestellt wurde?
Ich habe von meinem Arbeitgeber seit der Geburt meines Sohnes kein Mutterschaftsgeld und keine Gehaltsabrechnungen erhalten welche ich zur Beantragung von Elterngeld benötige und für den Hartz 4 Antrag. Nun ist es so gewesen, dass man mir dadurch den Strom abgestellt hatte, ich jedoch das Geld dafür noch zusammen bekommen habe. Nun wurde mir von meinem Vermieter mitgeteilt, obwohl ich keine Mietrückstände habe, dass er berechtigt sei mir fristlos zu kündigen sollte mir erneut der Strom abgestellt werden. Ich bin alleinerziehend und habe eine 5 Jahre alte Tochter und einen 5 Monate alten Sohn. Ist das rechtlich gesehen so, dass wenn man keinen Strom hat eine Wohnungskündigung erhält ?
5 Antworten
Solange Du Miete zahlst, braucht sich Dein Vermieter nicht aufregen und hat auch keinen Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses. Das gilt für Stromschulden genauso wie für offene Deckel oder nicht bezahlte Handyrechnungen.
Ich hab schon viel gehört und naja war erschrocken über diese Aussage. Und bei einer Wohnungsgesellschaft bin ich vorsichtig und frag doch lieber jemanden. Aber jetzt bin ich schon beruhigt das das wohl doch unmöglich ist was man mir da gesagt hat.
Nur ein Satz: Dein Vermieter hat einen Knall.
Mit Deinen Stromschulden hat er nichts zu tun.
Jepp, so isses!!!
Er meinte zu mir er hätte das recht dazu da anstonsten Brandgefahr bestünde. Nur wo kein Strom ist wie soll was brennen.
Begründet Kündigen kann er nur, wenn durch den "Stromausfall" ein Schafen an der Mietsache zu erwarten ist. ist das nicht der Fall, kann er Dich geflissentlich am Bobo schmatzen. Solltest mal zu einem Anwalt gehen..... Und auf jeden Fall zum Amt!
Kann man von diesem Hartz4-Amt (ich weiß nicht mal genau wie das richtig heißt) nicht einen Vorschuss bekommen, um sowas erst gar nicht passieren zu lassen?