Ist vor Haustüren parken generell verboten?

8 Antworten

Meinst du vor Haustüren oder vor Ein- Ausfahrten? Letzteres ist natürlich verboten.

einzeller 
Beitragsersteller
 27.12.2008, 12:13

die Haustüren der Wohnungen, meist Mehrfamilienhäuser mit einigen Parteien

Kommt natürlich immer auf die Situation an,also solange Du keine Ein/Ausfahrten(Gänge)versperrst oder ähnliches,also parkst ohne jemanden zu behindern ist es erlaubt, selbst wenn Du Dich an die Hauswand deines Nachbarn stellst.Privat aufgestellte Schilder sind nichtig,denn Stvo.Schilder dürfen nur von Ordnungsbehörden oder mit dessen Genehmigung aufgestellt werden.sollte Dich der Besitzer abschleppen muss dieser auch die Kosten tragen oder darlegen , das er sich oder andere gefährdet oder behindert gesehen hat...Soweit mein kenntnisstand...Anders schaut es allerdings aus, wenn jemand sein Grundstück mit einer Kette o.ä.sichert, diese darfst Du nicht entfernen o.ä.um dort zu parken. Vorsichtshalber würd ich mich ja mal beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen, wie es rechtlich ausschaut bei deinem Nachbarn ...

das hängt davon ab, wem der Boden gehört. Einfahrten dürfen nicht zugeparkt werden. Verbotsschilder stellt die Stadt auf.(Wegerecht, Nutzungsrecht) Google mal nach

ist der Gehweg versperrt und der Kinderwagen kommt nicht mehr vorbei, dann hast Du ein Problem. Wenn das Parken generell nicht erlaubt ist- wirst Du in den sauren Apfel hineinbeißen müssen und laufen

Vor Ausfahrten, sprich niedriger Bordstein darf man generll nicht parken. Wenn es kein Halteverbot gibt und ein hoher Bordstein da ist, ist es erlaubt.