Darf ein Arbeitsauto einfach so vor einem Parkplatzverbot stehen mit so einer Rundumleuchte und einen Schild das es sich um einen Notfall/Notdienst handelt?

7 Antworten

Sonderrechte das dürfen nur Behörden wie Polizei, Militär, oder Feuerwehr im Einsatz geltend machen, zudem die Müllabfuhr.

Allerdings ist es ziemlich weltfreumd zu glauben das ein Paketdienst nur offiziele Parkplätze ansteuert, Parkticket löst usw.

Als Nachfolger eines ehemaligen Staatsdienstes drückt da die Polizei beide Augen zu, wenn ein Lieferfahrzeug in zweiter oder dritter Reihe steht.

Das ist nicht zulässig. Wenn jemand im Parkverbot steht, sollte er auch die Konsequenzen dafür tragen.

Fragdensteller 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 22:55

Bin da anderer meinung, wenn es ein echter Notfall wie zb ein Wasserrohrbruch oder so ist und es keinen Parkplatz gibt denke ich würde die Polizei da ein Auge zu drucken, VERMUTE ich jetzt mal..

edgarallen  07.11.2019, 23:17
@Fragdensteller

Ich bin da anderer Meinung. Ein Halteverbot sollte schon gewahrt werden. Die Polizei würde da erst einmal aus Prinzip einen Strafzettel verteilen. Dann liegt es am Fahrer, den Notfall zu beweisen. Ein handgeschriebener Zettel sagt da nichts aus.

ronnyarmin  07.11.2019, 23:28
@edgarallen

Der Fahrer war doch vor Ort. Also können sich die Polizisten über den Grund des Parkens erkundigen. Im Notfall darf ein Fahrzeug im Halteverbot stehen, wenn es nicht anders geht.

Fragdensteller 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 23:29
@ronnyarmin

"Im Notfall darf ein Fahrzeug im Halteverbot stehen, wenn es nicht anders geht." Das ist Gesetzlich so geregelt?

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 35 Sonderrechte

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, ........ Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (§ 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

Es besteht durchaus die Möglichkeit das dies zulässig ist. Die Polizei wird das schon abklären.

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo

"Fahrzeuge" mit legalen Rundumlicht im Einsatz "parken" nicht, auch wenn das Fahrzeug irgendwo steht ist es kein "Parken" es ist ein Einsatz bei dem das Auto steht evtl auch unbesetzt. Viele Ärzte haben das Problem dass diese mit dem "Privatwagen" zu einem Notfall gerufen werden und dürfen dann dass Auto "abstellen". Andere Rundumleuchter sind Medzinische Services (Hebammen, Medikamentenlieferung) oder Aufzugs/Rolltreppenservice und auch Schlosser, Gaswerke, Stromversorgung, Kommunikation. Diese kommen aber meist mit einem beschrifteten Firmenwagen und die meisten legen auch noch eine Telefonnummer sichtbar aufs Armaturenbrett.

Gelbes bzw Oranges Rundumlicht sind private Seriveleistungen, blaues Rundumlicht sind hoheitliche Aufgaben (Polizei, Feuerwehr, RTW THW, Militär). Es gibt Einsatzfahrzeuge die haben je nachdem was anliegt Gelborange oder Blau eingeschaltet.

Solche Einsätze sind nur dann erlaubt wenn Gesundheit oder Leben von Personen (nicht von Tieren oder Sachwerten) in Gefahr sind woraus sich der "Vorrang" von Anwendung der Sonderrechte ergibt. Aber Gesundheitsgefahr ist dehnbar bzw Diffuss. Je nach Bundesland bzw Landkreis werden solche Einsatzfahrten koordiniert das heisst die Verkehrsüberwachung oder das Rettungswesen wissen vorher Bescheid es gibt auch Einsatzfahrten die erst hinterher bekannt werden das kommt noch aus Zeiten wo es keine Mobiltelefone gibt bzw es nur B Netz und BOS gab.

Bei solchen Einsatzfahrten gibt es immer Bürger die sich drüber aufregen, speziel über Ärzte welche mit "potenten" Privatwagen unterwegs sind. deswegen haben viel Ärzte als Dienstauto was kleines, niedliches, unauffälliges "Töff) mit geringem Neidfaktor und leicht nachlackierbarer Farbe. Meist "Kombis" wo was reinpasst und man jemand liegend transportieren kann und dann bevorzugt was leicht abwaschbares mit Kunstleder und Gummibodenbelag. Das gibt es oft nur als "Lieferwagen".

Es gab da schon diverse Gerichtsurteile ob ein Arzt während der Einsatzfahrt telefonieren soll/muss/darf und was der Gute denn tut wenn er in einem Funkloch ist oder ob der Arzt die Feuerwehrgasse nutzen darf oder sich einfach in ein Wiese stellen oder denn Radweg/Gehweg benutzen.

Das darf er nämlich in einigen Landkreisen nicht aber er darf in zweiter Reihe stehen oder auch andere Fahrzeuge oder Garagen zuparken so lange es öffentlicher Grund ist man darf nicht auf Privatgrund oder gar eine Wiese ausser es ist der Prvatgrund oder die Wiese des Notfalls.

Solange es einem nicht betrifft ist es ja das Problem anderer Leute wenn das Einsatzauto mein Auto oder Gargentor zugeparkt hat und ich wirklich dringend weg muss dann muss ich halt die Polizei oder direkt die Einsatzzentrale anrufen und sehen wie es dann weitergeht. Bei einem typischen Arztnotfall kommen ja meist KTW, RTW der ORGL also Notarzt/Einsatzleiter vom Dienst oder auch der Hubschrauber bzw die müssten eigentlich nach spätestens 10-12 Minuten da sein. Also geht es da eigentlich um ein Zeitfenster von maximal 15-20 Minuten.

A komm das ist sicher dieser ärztliche Notdienst. Die kommen meistens zu zweit, sehe das nicht so eng das ist gut das es die gibt und lange bleiben die meist auch nicht.