indirekte Beleidigung = strafbar?

6 Antworten

Damit würde sie sich lächerlich machen. Wenn sie klug ist, speichert sie die Info ab und behält es für sich. Dass Kinder mal lästern ist doch jedem Lehrer sonnenklar und kein Grund zur Sorge. Es ist ein großer Unterschied, ob ihr sie frontal beleidigt habt, oder halt einfach über sie geredet habt. Das ist überhaupt nicht strafbar, wenn ihr nicht sowas sagt wie "ich besuch sie heute Nacht und bring sie um, das schwör ich dir!"

lelschoisser 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 15:24

@offeltoffel Also ja, rein theoretisch wäre es möglich, jemanden deswegen anzuzeigen, auch wenn sie sich lächerlich macht.

offeltoffel  19.11.2019, 16:24
@lelschoisser

Anzeigen kannst du jeden wegen irgendwas. Die Frage ist, ob es zivilrechtlich verfolgt wird. Und da lautet die Antwort: es kommt auf den Inhalt an. Aber reines Lästern ist nicht strafbar.

First of all

ich habe noch nie etwas mitbekommen wo die Schüler angezeigt wurden weil sie unter sich lästern

ihr habt sie ja nicht direkt beleidigt.

ich würde nur vorschlagen aufzupassen wo und wie ihr über jemanden lästert

lelschoisser 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 15:17

@zelal1 Du hast wohl nicht verstanden, dass es sich um eine Theoriefrage handelt. Aber irgendwie denkt das jeder direkt, obwohl nirgends ausdrücklich steht, dass sich die Frage um mich handelt.

Zunächst einmal muss man zwei Formulierungen klarer unterscheiden, als du es hier tust:

"Strafbarkeit" = "Ist es strafbar/strafbewehrt/verboten?" Gibt es ein Gesetz, dass die besagte Handlung unter Strafe stellt?

"Anzeigen" = Du kannst prinzipiell immer bei der Staatsanwaltschaft eine Handlung anzeigen. Die Anzeige wird dann geprüft und falls offensichtlich keine strafbare Handlung vorliegt, verworfen.

Die Frage "Kann ich ... anzeigen?" ist also nur umgangssprachlich sinnvoll und sollte nicht Grundlage einer Theoriefrage sein. Dir geht es darum, ob eine Handlung strafbewehrt ist, nicht darum, "ob man sie anzeigen kann".

Den Straftatbestand der "indirekten Beleidigung" gibt es nicht. Wenn überhaupt könnte es sich um üble Nachrede handeln, falls falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden ("sie treibt es mit Kindern", "sie hat gestohlen").

Indirekte Beleidigungen wie "ich hasse diese dumme S..au" sind nicht strafbewehrt, solange sie nicht öffentlich oder gegenüber dem Betroffenen geäußert werden. Zweiergespräche gelten nicht als öffentlich, wenn sie nicht absichtlich so geführt werden, dass andere mithören sollen oder können.

lelschoisser 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 19:57

@Kajjo Okay, danke für die konkrete Antwort. (:

Für eine indirekte Beleidigung kannst du auch nur indirekt angezeigt werden.

Da das auch eine Theoriefrage ist: Du kannst ja mal statt praktisch nur theoretisch anzeigen.

Ja. Anzeigen kann man fürs erste immer.

lelschoisser 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 15:34

@qugart Man kann jemanden also, fürs lästern anzeigen? Sozusagen also für ein Gespräch.

qugart  20.11.2019, 08:56
@lelschoisser

Natürlich. Die Aussicht auf Erfolg steht auf einen ganz anderen Blatt.