Muss der Fahrzeughalter oder der Fahrzeugführer Anzeige bei Sachbeschädigung am Fahrzeug erstatten?
Hallo, bei mir in der Familie kommt gerade die Frage hoch, ob bei Sachbeschädigung mit Fahrerflucht am Fahrzeug, der Fahrzeughalter (mein Vater) oder der Fahrzeugführer (mein Bruder) Anzeige erstatten muss/darf?
Bei der Polizei können wir heute leider nicht Fragen, da unser Polizeistation von heute bis Dienstag geschlossen ist. Deswegen frage ich Mal hier. Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!
Freundliche Grüße Kevin
7 Antworten
Hallo fred1270,
bei einer reinen Sachbeschädigung muss der Geschädigte selbst einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB stellen, da die Tat nur dann verfolgt wird, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt, außer es liegt ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor.
Liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor, kann jeder (nicht nur der Fahrer oder der Halter) die Tat anzeigen, da die Verfolgung von Amtswegen her eingeleitet wird.
Schöne Grüße
TheGrow
Da weitere Leser in deinen ersten Absatz vielleicht auch etwas Anderes reindeuten:
Richtig ist, dass hier der geschädigte Halter zur weiteren Strafverfolgung den Strafantrag stellen muss. Die Anzeige selber kann aber auch vom Nutzer gemacht werden, selbst wenn er nicht strafantragsberechtigt ist. Der Strafantrag wird dann im Nachgang eingeholt.
derjenige dem der Unfall passiert - der hat nämlich die besten Kenntnisse darüber und kann Auskunft geben - ergo der Fahrer
Der Fahrzeughalter, denn das Fahrzeug ist auf seinen Namen zugelassen und versichert. Es ist demnach ein Fall für die Teilkasko-Versicherung, und die Anzeige erfolgt gegen Unbekannt. MfG jj
Okay, ist mir neu, dankeschön. Gruß
Unfallflucht ist ein Offizialklagedelikt und bedarf somit keines Strafantrages. Der Fahrer kann also die Anzeige bei der Polizei stellen.
Wer sollte ihn dazu zwingen (ausser vielleicht seine Kaskoversicheung), wenn er die Sache auf sich beruhen läßt?
Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann jeder (nicht nur Fahrer oder Halter) die Tat anzeigen.
Und weder zahlt die Teilkasko bei einem Schaden durch Sachbeschädigung noch durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort