Ist Vermieter verpflichtet Asbest im Gebäude zu komminizieren?

5 Antworten

Es besteht kein Verpflichtung, einem Mitzer Auskunft übr die Bsubeschreibung eines Gebäudes zu erteilen.

Sie sollten Zurückhaltung bei der Ansprache gegenüber Dritten üben, ohne Erkenntnisse über deren Tun und den daraus ggfs. sich ergebenden Konsequenzen zu haben.

Wenn Sie glauben, dass der in einem Gebäude verbaute Asbest Ihnen persönlich schadet, sollten Sie sich eine unbelastete Bleibe moderner Bauart für entsprechend hohe Miete suchen.

Wer gerne in klimatisierten, frei von Außenluftbelastung, trittschallisolierten, frei von den elenden Geräuschen aus den Nachbarwohnungen leben möchte, der muß für solche Vorzüge kräftig blechen! 

DAs sit wie bei Autos!

Sie befinden sich z.Z. für kleines Geld in einem Gebäude mit einer Wohnung , die einem alten Kleinwagen mit roter Schadstoffplakette gleichkommt, während das Wunschziel des hochkomfortablen umweltfreundlichen E-Gefährtes  "Tesla"  viel "Kohle" abverlangt!

kabelkeins 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 21:10

Vielen Dank für Ihre Antwort. 

Sie sind also der Meinung, ich hätte meinem Nachbarn nicht darauf hinweisen sollen, dass dieser sich und andere in eine akute Gefahr begibt und gefährliche Stäube frei setzt? 

Ich frage mich auch, woher Sie zu wissen glauben, dass ich eine moderne Neubauwohnung suche? Ich möchte lediglich eine sichere Wohnung, in der ich und andere ohne gesundheitliche Beeinträchtigung leben kann. Das steht im übrigen auch jedem Menschen zu und ist kein Luxus, wie Sie versuchen das dazustellen.

Und solange niemand die verbauten Stoffe unsachgemäß bearbeitet ist dies ja auch in meiner Wohnung der Fall! 

schelm1  20.07.2017, 10:07
@kabelkeins

Dazu müßten Sie in belastbarer Form wissen, dass der Belag der Balkonbrüstung Asbestbelastet ist.

Diese Erkenntnis sollten Sie dem unbedarften Eigentümer der Wohnung mitteilen, damit der die fragwürdigen Aktivitäten seines Wohnungsnutzers stoppen kann.

hi, ich würde sagen ja da dieser Stoff auch heute nicht mehr verwendet wird und auch speziell entsorgt werden muss.... weiß es aber nicht zu 100%

also habe mich mal schlau gemacht also der Vermieter muss darüber informieren sobald auch nur in einer der Wohnungen asbest verbaut wurde lg :)

kabelkeins 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 11:47

Also bei Fensterbänken und Balkonbrüstungen aus Asbest wäre er verpflichtet? Diese befinden sich ja in der Wohnung. 

Es gibt einerseits kein Gesetz, das es vorschreibt, dass Asbest, das an und in Gebäuden verbaut ist, entfernt werden muss.

Und es gibt kein Gesetz, das einen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter eines Gebäudes dazu verpflichtet, Nutzer oder Besucher über verbautes Asbest ungefragt und allgemein zu informieren.

Asbestfasern sind gefährlich, wenn sie in die Luft gelangen. Solange Asbest fest montiert bzw. in Baustoffen integriert ist, geht von dem Material keine Gefahr aus.

Es kann natürlich sein, dass sehr viele Menschen tag-täglich sehr sorglos mit dem Material umgehen und z. B. Blumenkästen aus Asbestzement zertrümmern, um sie leichter entsorgen zu können usw.

Ich habe heute morgen einen Nachbarn gesehen, der seine asbesthaltige Balkonbrüstung abgeschliffen hat um diese zu lackieren.

Ist der Nachbar Mieter oder Eigentümer der Wohnung? Ist er Eigentümer, ist er sowieso selbst schuld, wenn er so etwas macht. Ist er Mieter, so wie Du auch, stellt sich natürlich als erstes die Frage, wie er einfach dazu kommt, solche Lackierarbeiten im Außenbereich ohne Rücksprache mit seinem Vermieter oder der Hausverwaltung zu machen.

Er hätte sowieso vorher fragen müssen und in diesem Fall hätte natürlich der Verwalter oder Vermieter darauf hinweisen müssen, dass das gefährlich ist, weil es sich um Asbest handelt. Wenn er aber nur gefragt hat, ob er streichen darf ohne darauf hinzuweisen, dass er auch schleifen wird, könnte es gut sein, dass die gefragte Person gar nicht ahnen konnte, dass er sich mit seinem Vorhaben, die Brüstung neu zu streichen, so in Gefahr begibt.

Würden er oder Du jetzt die Verwaltung oder den Mieter deswegen verklagen, bin ich mir nicht sicher, ob der Mieter seine eigene Verantwortung, für das, was er tut so ohne weiteres los wird. Er kann doch nicht einfach drauf los schleifen, wenn er keine Ahnung hat und ich nehme an, ein paar Jährchen hat er auch schon auf seinem Buckel, sollte er eigentlich längst mitbekommen haben, dass Asbest gefährlich ist, bzw. was überhaupt Asbest oder Asbestzement ist.

Im übrigen: Ist der Mann schon älter als ca. 60 Jahre, braucht er sich keine allzu großen Sorgen machen. Die Auswirkungen wird er wohl kaum mehr zu spüren bekommen. Anders ist es natürlich mit Menschen, die sich in der Nähe aufhielten und nicht wussten, in welcher Gefahr sie sich befinden.

kabelkeins 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 20:58

Der Mann ist Mieter. Es handelt sich um einen jungen Mann. Als ich bei ihm klingelte und ihn über die Gefahr aufklärte war er auch verwundert und hat das Schleifen eingestellt. Ihm war nicht bewusst dass es sich um Asbest handelt und sich der Gefahr scheinbar auch nur teilweise bewusst. Ob er die Arbeit nach ein paar Tagen nicht einfach wieder aufnimmt ist fraglich.

Da er jetzt darüber informiert ist, dass es sich um ein asbesthaltiges Produkt handelt würde er sich strafbar machen, wenn er die Schleifarbeit fortführen würde oder? Ich wohne nämlich schräg über ihm und habe keine Lust den Staub bei mir in die Wohnung zu lüften.

Auch wenn der Mieter verbotenerweise ohne Absprache mit dem Vermieter diese Maßnahme durchführt ist es dennoch ziemlich leichtsinnig vom Vermieter die Mieter nicht auf die Gefahren hinzuweisen. Die Liegenschaft verfügt über etwa 48 Wohneineheiten, bei denen allen die Balkone in einem sehr schlechten Zustand sind. Die Brüstungen sind mit verschiedensten Farbschichten lackiert, die bereits stark abblättern und von Moos überwuchert sind. Auch sind an vielen Balkonbrüstungen große Stücke des Asbestzements rausgebrochen oder es hängen verwitterte und halb kaputtgeschlagene Eternit Blumenkästen daran. Ich finde schon, dass es naheliegt, dass der ein oder andere Mieter seinen Balkon versucht aufzuhübschen indem er die Brüstung mal ordentlich mit einer Dratbürste von dem Moos befreit.

Bei den Fensterbänken in den Wohnungen sieht es ähnlich aus. Meine eigene war so dreckig, zerkratzt und farblich ausgeblichen, dass ich auch verleitet war diese auf eigene Faust zu lackieren. Habe mich aber aufgrund der Asbestproblematik dagegen entschieden.

Der Vermieter scheint kein Interesse daran zu haben eine Gefährdung auszuschließen. Die erwähnten Floor Flex platten im Hausflur sind auch stark abgenutzt und zum teil zerbrochen. Einige Platten haben sich beim Putzen durch eine Reinigungskraft gelöst und wurden dann von dieser im Keller gestapelt gelager. Das spricht für mich dafür, dass sich die Hausverwaltung der Asbestproblematik entweder überhaupt nicht bewusst ist oder diese schlicht und ergreifend nicht interessiert.

solange das zeug verbaut ist und nicht dran rumgemacht wird, ist es nach aktueller meinung NICHT gesundheitsgefährdend.

das zeug abschleifen (wie dein nachbar) ohne atemschutz ist natürlich nicht der hit.

ob informiert werden muss: kommt darauf an: wenn das für die nutzung der wohnung relevant ist ja, wenn nicht dann nicht.....

kabelkeins 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 11:46

Ich finde schon, dass es relevant ist, da die Balkonbrüstungen in einem extrem verwittertem Zustand sind und total von Moos bewachsen sind. Viele Nachbarn kommen dann natürlich auf die Idee die Brüstung mit einer groben Bürste ordentlich zu reinigen oder eben neu zu lackieren. Gleiches gilt wohl auch für Fensterbänke.