Warum kann ich geerbtes Haus nicht abschreiben?
Guten Abend,
ich habe zuletzt meine erste Steuererklärung erstellt und abgegeben, da ich von meinem Vater ein Haus überschrieben bekommen habe. Dieses habe ich vermietet und alles wie angegeben eingetragen, auch die Herstellungskosten habe ich angegeben, von denen kann ich ja jährlich 2% normal abschreiben oder?
Heute habe ich jedoch ein schreiben erhalten, dass laut Überlassungsvertrag keine Herstellungskosten für mich entstanden sind, weshalb ich keine Baukosten abschreiben kann, ist das richtig so? Ich dachte ich kann diese als Erbe genauso abschreiben oder nicht?
Wie gehe ich da am besten vor und auf was kann ich mich berufen ?
mfg
5 Antworten
Ich vermute mal, dass dein Vater das Haus noch nicht vermietet hatte zuvor. Und weiterhin vermute ich, dass das Finanzamt der Meinung ist, dass der Erblasser auch schon vermietet haben muss, dass der Rechtsnachfolger das Recht zur Abschreibung hat. Das ist für mich die einzige logische Erklärung, warum dir die Abschreibung verweigert wird.
Damit irrt sich das Finanzamt aber. die Nutzung des Erblassers ist von der Möglichkeit der Abschreibung durch den Erblasser nicht abhängig. Schau bitte unter folgendem Link, wo das genauer erläutert ist, und dort findest du auch die Urteile des BFH:
Du kannst keine Einnahmen geltend machen sondern nur kosten die du verursacht hast.
Sprich Einkommen von Mietern - nicht möglich.
Neue Heizung, Dach oder malerbeiten - kosten
Lol, Du kannst nur Kosten geltend machen, die Du selbst auch tatsächlich hattest. Meinst Du, das Finanzamt lügt Dich an?
Dann musst Du dem Finanzamt nur noch darstellen, das tatsächlich ein Wertverlust entsteht. Je nach Lage des Objekts kann das schwierig werden.
Völliger Quatsch - natürlich tritt er in die Rechtsnachfolge seines Vaters.
Was denn nun - Schenkung oder Überlassung im Sinne von Nießbrauch?
Welche Kosten hast du denn für die Herstellung gehabt? Genau 0,00. Und deshalb kannst auch genau darauf abschreiben.
Aber ist es nicht so das die Herstellungskosten bzw. deren Abschreibung der Erbe übernimmt?
Nicht bei Einkünften aus V&V
Natürlich - schreib hier bitte nichts, von dem Du keine Ahnung hast.
Nach § 11d EStDV führt - vereinfacht dargestellt - der Erbe die AfA des Erblassers fort.