Ist "Verbindliche Anmeldung" wirklich "soo" verbindlich?

6 Antworten

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Sie hat sich angemeldet.Der Veranstalter hat die Anmeldung akzeptiert.Also liegt ein gültiger Vertrag vor.

Dem Veranstalter obliegt es des Weiteren, die Bedingungen beziehungsweise Höhe für eventuelle Erstattungen festzulegen.

Somit muss deine Mutter den Preis entrichten.

MartinPii 
Beitragsersteller
 18.08.2011, 00:44

hmm... aber beim Studium ist es doch auch so, das man sich irgendwo einschreibt für eine Uni, dann nehmen die einen an...wenn man es sich anders überlegt, dann überweist man einfach nicht die Gebühr. Ist das da anders?

Sabazius25  18.08.2011, 00:47
@MartinPii

Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage das basieren soll.Entweder zeigt sich die Uni in diesem Fall kulant oder es gibt hierfür spezielle Regelungen.

Aber so wie hier beschrieben ist das bei den betreffenden Verträgen, die zustande kommen.

MartinPii 
Beitragsersteller
 18.08.2011, 00:50
@Sabazius25

was ist z.B. hiermit:

Rücktritt von Verträgen, die außerhalb der Geschäftslokale abgeschlossen wurden (D. lgs. 206/05 art. art.45 e ss)

Dies ist die Rücktrittsmöglichkeit, von der die KonsumentInnen am häufigsten Gebrauch machen. Aber diese Art des Rücktritts erlauben nur jene Verträge, die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Verkaufsfirma oder des Gewerbetreibenden unterschrieben wurden (zum Beispiel im Haus des Konsumenten, auf der Straße, am Arbeitsplatz ...). Zudem sind einige Güter und Dienstleistungen davon ausgeschlossen.

Die Frist, innerhalb derer man in diesen Fällen von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen muss, liegt bei 10 Tagen nach Abschluss des Vertrages (oder ab Erhalt der Ware, wenn der Kauf in Abwesenheit des Verkäufers getätigt wurde).

Fehlt im Kaufvertrag der ausdrückliche Hinweis auf das Rücktrittsrecht, verlängert sich die Frist auf 60 Tage.

Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden (Einschreiben mit Rückantwort) und die Ware muss auf Kosten des Käufers an die Firma zurückgeschickt werden. Musterbriefe sind in der Verbraucherzentrale und im Europäischen Verbraucherzentrum erhältlich.

MartinPii 
Beitragsersteller
 18.08.2011, 00:57
@MartinPii

ich habe gerade gesehen: meine mutter schrieb ich melde mich für den Kurs am 28.8 an; der Kurs findet am 22.8 statt, sie hat sich also vertan; zu ihrem Vorteil?

Sabazius25  18.08.2011, 00:58
@MartinPii

Wenn ihr der Meinung seid, dass ihr auf Grundlage einer Rechtsnorm Anspruch auf Erlass des Preises habt, dann müsst ihr sowieso einen Anwalt kontaktieren.Dieser wird natürlich versuchen, alle Hebel in Bewegung zu setzen.Du wirst hier keine Experten finden, die jeden exotischen Paragraphen von irgendeinem Gesetz kennen.Rechtsberatung darf nicht kostenlos sein. Ob das zu ihrem Vorteil sein könnte? Keine Ahnung.

MartinPii 
Beitragsersteller
 18.08.2011, 01:07
@Sabazius25

naja, mit dem Gesetz das ich gefunden habe und mit dem Fehler meiner Mutter sich zu einem Kurs anzumelden der gar nicht existiert, da glaube ich, das ding ist in trockenen Tüchern, falls da noch was kommt ;-)

Goodnight  18.08.2011, 01:18
@MartinPii

@MartinPii Nein ein offensichtlicher Irrtum beim Datum ändert nichts an der Tatsache.

Sabazius25  18.08.2011, 01:18
@MartinPii

Dein Wort in Gottes Ohren ^^

hallo,

also ich arbeite auch bei einer familienbildungsstätte die kurse anbietet. leider hat deine mutter da rechtlich keine handhabe, wenn in den agb's stand welche stornogebühren bei einer abmeldung anfallen. auch wenn sie keinem einen platz weg genommen hat muss sie trotzdem zahlen. diese kursanbieter kalkulieren so das eine mindestteilnehmerzahl vorliegen muss damit ein kurs zu stande kommen kann und mit der sie selbst auch noch was verdienen, d.h. dass wenn z.b. einen kurs wie sagen wir mal einen englischkurs, angeboten wird dort eine höchst- und eine mindestteilnehmerzahl besteht. die höchstteilnehmerzahl wird meist von dem kursleiter festgelegt (damit man den leuten dort noch ideal wissen vermitteln kann und keiner der teilnehmer zu kurz kommt, sprich dieser selbst nicht überfordet ist und die teilnehmer zu frieden sind). dann gibt es die mindestteilnehmerzahl, zb. 9 personen, da der verein/firma/etc. gewinn macht bzw. keine verluste eingehen muss, also das alle kosten gedeckt sind (raum, kursleitung/material). wenn sich deine mutter jetzt eine gewisse zeit vorher abmeldet, ist der verdienst des vereines ja nicht mehr gewährleistet, da ja nicht davon auszugehen ist, dass sich noch jemand anmeldet, der den platz deiner mutter einnimmt. leider spielt auch die nicht-beteiligung der krankenkasse keine rolle, es sei denn es ist ihr diese vom kursanbieter schriftlich oder telefonisch bzw. persönlich zugesichert worden. sollte dies jedoch der fall gewesen sein, sprich die kursleitung oder der verein an sich hat ihr einen solchen zuschuss der krankasse zugesichert, so hilft es oft wenn man dort nochmal anruft und erklärt das die jeweilige perosn dies getan hat. die meisten anbieter gehen dann auf kulanz und es fallen nicht so viele bzw. keine kosten an. ich hoffe das hilft dir weiter, ansonsten am bestern immer vorher bei der krankenkasse absichern lassen oder eine schriftliche bestätigung vom anbieter geben lassen.

Deine Mutter hat sich angemeldet. Die Gebühr kann sie ja erst dann bezahlen, wenn sie sich tatsächlich auch angemeldet hat. Demnach kannst Du nicht sagen, sie hat das Angebot noch gar nicht angenommen, das hat sie, indem sie sich angemeldet hat.

Auch wenn sie sich erst so kurz vorher angemeldet hat, muss sie die Kursgebühr bezahlen. Es spielt keine Rolle, ob noch mehr Plätze frei sind. Vielleicht muss der Kurs jetzt sogar abgesagt werden, weil nicht genügend Teilnehmer mitmachen.

Wenn deine Mutter eine Kursbestätigung erhalten hat, muss sie den Kurs bezahlen.

MartinPii 
Beitragsersteller
 18.08.2011, 00:48

müssen nicht auch irgendwelche AGBs usw vorhanden sein, und dieses * beim Anmeldeknopf?

Goodnight  18.08.2011, 01:16
@MartinPii

Die Bedingungen standen auf der Homepage. Mit der Anmeldung per Mail ist deine Mutter einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen. Diese Bedingungen sind allgemein üblich.

Das sollte man sich eben überlegen bevor man einen Vertrag abschließt. So, wie du das beschreibst, waren die Bedingungen klar. Damit gibt es eigentlich keine Möglichkeit da drum herum zu kommen.