Ist Tierbestatter ein genehmigungsfreies Gewerbe?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, das geht stark in Richtung "Abdecker-Betrieb" und es gibt sicherlich Hygiene-Vorschriften zu beachten - daher denke ich, dass es der Gewerbe-Überwachung unterliegt

Um ganz sicher zu gehen, erkundige Dich beim zuständigen Veterinär-Amt

Die Tierbestattung unterliegt dem Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz und den einschlägigen EU-Richtlinien.

Das Gewerbe darf nur mit einer Genehmigung des örtlich zuständigen Veterinäramtes betrieben werden. Nach Deinem Antrag wird das Veterinäramt, das Regierungspräsidium und evtl. das Bauamt den Betrieb vor Ort besichtigen. Erst danach kannst Du Dein Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen und tätig werden.

Für Heimtiere bekommst Du eine Genehmigung für den Transport von Kat.1 - möchtest Du auch einen Kühlraum betreiben muss auch die Verarbeitung zusätzlich genehmigt werden.

Für Equiden (Pferde,...) wird eine gesonderte Genehmigung benötigt. https://schoenhalde.de/pferdebestattung/geschichte-pferdebestatter-pferdekrematorium/

LG Florian

Auf alle Fälle wie für jedes Gewerbe einen Gewerbeschein. Dann braucht man für die Abholung und Lagerung eine Genehmigung. Diese war früher recht unkompliziert. Jetzt wird das Ganze nach BImSCHG abgehandelt da wird es deutlich schwieriger. Wenn man nicht gerade ein Fachmann ist benötigt man einen Architekt Kostenpunkt 2000,- € bis 5000,- € und die Genehmigung kosten etwa auch 5000,- €.

Gewerbeaufsichtsamt u. Handelskammer fragen. Gewerbeschein ist auf jeden Fall erforderlich.

Soweit ich weiß nur einen Gewerbeschein.