Hinzuverdienst für Pensionäre
Ein freundliches "Hallo" in die Runde:
Ich bin Pensionär, beziehe eine Rente und habe seit März einen Nebenverdienst angenommen. Es handelt sich um eine unterrichtliche Tätigkeit, die über einen Stundenaufwand von 10 Wochenstunden nicht hinaus geht. Der Zusatzverdienst ist ganz ordentlich. Nun soll ich dafür in die Steuerklasse 6 überwechseln, was (keinerlei Freibetrag !) ziemlich viel Abzüge bedeuten würde. Sei's drum! Aber: Wird dann meine Pension auch mit versteuert? Kann ich die Eingliederung in die neue Steuerklasse verhindern? Für Anregungen wäre ich sehr dankbar!
FriedrichEugen
3 Antworten
Rechnen!
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit den Auskünften der Sachbearbeiter im Finanzamt. Die wissen, wovon sie reden, also freundlich und kompetent.
Nach 65 darfst Du so viel verdienen wie Du kannst, ohne dass die Pension gekürzt wird. Steuern werden immer fällig, sobald man Geld verdient; auch Pensionäre brauchen sichere Brücken, Gleise, Straßen und leider auch Krankenhäuser.
Die Hinzuverdienstgrenze für Pensionäre (Beamte) hängt davon ab, ob du die Regelaltersgrenze bereits erreicht hast oder nicht.
Schau mal hier:
Eigentlich wird das alles auf dem Seminar besprochen, was auf die Pension vorbereitet (vermutlich nicht genutzt? dabei ist das so wichtig, wie man sieht)
Das kannst du auch noch downloaden:
Arbeitetst Du als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter und bist Du "normaler" Rentner / Penionär ohne vorgezogenen Rentenbezug?