Darf ich die Lohnsteuerklasse wechseln von 3 zu 5 wenn ich unterhalt zahlen muss?

8 Antworten

Wenn man verheiratet ist und beide voll berufstätig sind, haben entweder beide Klasse 4 oder einer 3 und der andere 5.

Geh doch einfach zum zuständigen Sachbearbeiter in Deinem Finanzamt, die Änderung muss ohnehin der vornehmen. In diesem Zusammenhang wird man auch Deine Frau richtig einstufen.

Nein, wenn es dafür keinen sachlichen Rechtfertigungsgrund gibt und der eigentliche Grund nur darin besteht, deinen leiblichen Kindern geringeren Unterhalt leisten zu müssen. Ich hielte das für Betrug und folglich sogar für strafbar. Typen wie dir wünsche ich clevere Ex-Ehefrauen, die euch so richtig abmelken!

Eifelmensch  08.01.2014, 12:25

Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes ist grundsätzlich unabhängig von der gewählten Steuerklasse.

Atzec  08.01.2014, 12:31
@Eifelmensch

Ah! DAnke für den Hinweis! Wieder etwas gelernt! :-) Das ist dann ja schon vernünftig geregelt. :-)

Der Wechsel in die schlechtere Klasse KANN gerechtfertigt sein, wenn ihre Frau weitaus mehr verdient als sie selbst.

Hier ein Beschluss des OLG Köln zur Sachlage: http://www.unterhalt24.com/blog/2012/04/olg-koeln-steuerklassenwahl-des-unterhaltspflichtigen-beim-unterhalt-fuer-minderjaehrige-kinder/

ichweisnix  09.01.2014, 00:41

Bei den Urteil geht es nicht um eine Wechsel in die 5 sondern darum das auf einen Wechsel in die 3 verzichtet wurde.

Die meisten Antworten hier sind leider falsch. Da die Höhe des Unterhalts sich nach dem Netto-Einkommen richtet, hat eine Änderung der Steuerbelastung NATÜRLICH Auswirkung auf die Höhe des Unterhalts. Genau deshalb darf man als Unterhaltsschuldner NICHT die Steuerklasse 5 wählen. In dem hier zitierten Urteil des OLG Köln geht es um die Frage, ob der Unterhaltsschuldner die Steuerklasse 4 wählen darf, nicht 5 !

Im Übrigen hat de Wahl der Steuerklasse mit der Frage, wie viel Steuern man letztlich zu zahlen hat, gar nichts zu tun. Die Steuerklasse legt nur fest, welche Vorauszahlungen man auf die Jahressteuerschuld zu leisten hat. Wählt man eine ungünstige Steuerklasse, so bekommt man im kommenden Jahr Steuern erstattet. Da eine Steuererstattung beim Unterhlalt als Einkommen angerechnet wird, muss man also im kommenden Jahr dann umso mehr Unterhalt zahlen.