Ist private Security auf öffentlichen Raum Weisungsbefugt?

7 Antworten

Ja wenn die übertragenes Hausrecht haben.
Z.B Flughafen Düsseldorf Airport Security, die dürfen auch auf dem Gelände Geschwindigkeitskontrollen machen und auch Strafen verhängen. Überall auf dem Flughafen Gelände, schon bei der Abfahrt von der Autobahn stehen Schilder die darauf hinweisen das es sich um ein Privatgelände handelt. In dem Fall ist das Privatgelände gleich zu setzen wie ein Werksgelände

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Skayritarai  04.05.2024, 17:42

Aber sie dürfen selber keine StVO-Verstöße sanktionieren und auch nicht die verbundenen Bußgelder kassieren!

Skayritarai  09.05.2020, 11:01

Aber sie dürfen keine StVO-Verstöße sanktionieren, denn das darf nur die Polizei oder das OA!

Kalaschnikitty 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 16:47

Danke für die schnelle Antwort...Es ist ein reines privates Sicherheitsunternehmen und nicht von der Flughafen-Security wie die FraSec,Verkehrssicherung,usw...die natürlich legitimiert sind auch auf Strasse zu kontrollieren

Mpischi  22.05.2015, 17:04
@Kalaschnikitty

Ich gehe davon aus das es sich um Frankfurt handelt richtig? Auch dieses Gelände ist Privatgelände.
Ausschnitt aus der Hausordnung:

.10 Zugangs- und Zufahrtsregelungen

Die Fraport AG ist gemäß Luftsicherheits

gesetz (LuftSiG), Luftverkehrszulas-

sungsordnung (LuftVZO) und EU-Luftsicherheitsvorgaben zur Sicherung des

Flughafengeländes verpflichtet. Der Zugang und die Zufahrt zu den landseitigen

und luftseitigen Bereichen sind nur berechtigten Personen gestattet. Die dazu-

gehörigen Regeln sind in der Ausweisordnung der Fraport AG aufgeführt.

3.11 Verkehrs- und Zulassungsregeln

Für die Verkehre auf dem Betriebsgelände des Flughafens gelten die jeweils ak-

tuellen veröffentlichten Verkehrs- und Zulassungsregelungen

Kalaschnikitty 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 17:28
@Mpischi

äh, das ist klar...das ist doe Frasec...aber ich beziehe mich hier auf ein nicht-flughafentechnisches Sicherheitsunternehmen wie Allservice oder Kritter...die ja wohl kaum der Frasec zugehörig sind sondern einfach dort von privaten firmen beauftragt sind...aber danke für deinen Link :-)

Öffentlicher Raum ist unabhängig von Privatgelände zu sehen.

Dein Hinweis, dass die StVo gilt, lässt darauf schliessen, dass es sich um Privatgelände handelt. Dort übt der Besitzer das Hausrecht aus. Er kann bestimmen, wenn wann wohin fahren darf. Und wenn er möchte, dass dich die Security kontrolliert, hast du das zu akzeptieren. Weigerst du dich, kann dir der Besitzer ein Hausverbot aussprechen. Begründen muss er das nicht.

Skayritarai  09.05.2020, 10:57

Heißt das die Security diesen Satz "... Personalausweis, Führerschein und die Fahrzeugpapiere bitte!" aussprechen darf?

ronnyarmin  09.05.2020, 10:59
@Skayritarai

Natürlich dürfen sie das sagen.

Skayritarai  09.05.2020, 11:12
@ronnyarmin

Wie? Die dürfen auch allgemeine Verkehrskontrollen durchführen, genau so wie die Polizei im öffentl. Raum?

ronnyarmin  09.05.2020, 11:28
@Skayritarai

Das war nicht die Frage.

Ich darf dir auch sagen, dass ich deinen Perso sehen will. Ändert das was daran, dass du ihn mir zeigen mußt? Nein.

Skayritarai  09.05.2020, 11:30
@ronnyarmin

Ja, aber nicht auch noch den Führerschein und Fahrzeugpapiere.

ronnyarmin  09.05.2020, 11:41
@Skayritarai

Auch danach darf ich dich fragen. Und nach deiner Kontonummer und deiner PIN.

Skayritarai  09.05.2020, 11:49
@ronnyarmin

Kontonummer und PIN? Würde ich nicht herausgeben!

ronnyarmin  09.05.2020, 12:19
@Skayritarai

Du begreifst es nicht.

Du sollst sie nicht herausgeben. Mußt du auch nicht. Es ging darum, ob man danach fragen darf. Ja, darf man.

Wenn das tatsächlich öffentlicher Raum ist, hat die Security keinerlei Hoheitsrechte. Die könnten höchstens eine Sondererlaubnis haben, was ich aber eher nicht glaube. Das wäre so ein Fall, wo ich wahrscheinlich Stress machen würde.

Kalaschnikitty 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 16:50

geht mir genauso ;-) da ich aber da töglich hin muss, würde man wohl einfach mir den Zugang zu Büro/Lager durch Hausverbot verweigern,so würde ich als Security reagieren

Hamburger02  22.05.2015, 16:51
@Kalaschnikitty

Hausverbot können die aber auch nur auf Privatgelände erteilen, sofern sie vom Eigentümer dazu befugt wurden.

Kalaschnikitty 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 16:59
@Hamburger02

Die sind natürlich von Unternehmen beauftragt...ist halt nur die Frage, wieweit die das rechtfertigen müssen,wenn ein Hausverbot ohne Vergehen während des Betriebsaufenthalts ausgesprochen wird...und für die Rechts-Schelle müssten die ja dann mehr Aufwand leisten und mehr Mitarbeiter einstellen, da es ja 50 möglich-anfahrende Rampen gibt. 

Hamburger02  22.05.2015, 17:04
@Kalaschnikitty

Auch ein Hausverbot auf Privatgelände in einer Einrichtung der öffentlichen Versorgung muss begründet sein. So wäre es z:b. verboten, zu Bahnhöfen, Kaufläden etc. ohne Grund bestimmte Personengruppen auszusperren, das wäre unzuzlässige Diskriminierung. Hier in HH wollte z.B. eine Muslima eine Kleidergeschäft nur für Frauen eröffnen, für das Männer keinen Zutritt haben sollten. Das war nicht zulässig und der Laden wurde inzwischen wieder geschlossen.

Aber der entscheidende Punkt ist, ob das öffentlcihes oder privates Gelände ist. Für ein Vergehen auf öffentlichem Gelände könnte die Security kein Hausverbot für ein aNSCHLIEßENDES PRIVATGELÄNDE VERPASSEN.

Du würdest kein Bußgeld bezahlen müssen, da es kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Das mit der StVO ist nur eine Empfehlung des Inhabers. Letzten Endes riskierst du nur Ärger mit der Security wegen Hausrecht.

Skayritarai  09.05.2020, 11:32

Die Security darf jedoch keine StVO-Verstöße sanktionieren und somit die verbundenen Bußgelder nicht eintreiben.

Still  10.05.2020, 08:11
@Skayritarai

Genau das sagt der 1. Satz meiner Antwort. Warum also dein Kommentar?

Das Gelände des Flughafens ist Privatgelände. Dazu zählen auch einige Zufahrtstrassen. Ab dem Schild "Hier gilt die StVO" dürfte es Privat sein. Somit sind die netten Mitarbeiter des SD befugt zu kontrollieren.

Skayritarai  09.05.2020, 11:34

Aber sie dürfen keine allgemeine Verkehrskontrollen durchführen!