Autotür an Auto gehauen, Verursacher bestreitet Schuld - Was kann man tun?

4 Antworten

wenn auf einem privaten Grundstück jemand einem seine Autotür ins Auto rammt und derjenige seine Schuld bestreitet?

Wem gehört denn dieses Grundstück?

Sind denn beide Kontrahenten überhaupt berechtigt ihre Autos auf diesem Grundstück abzustellen?

Welcher Schaden ist denn an deinem Auto passiert?  Gibt es einen Nachweis, wie z.B. Farbe des anderen Auto an deinem?

Bei Kfz-Schäden kann man die gegnerische Versicherung direkt kontaktieren und Schadenersatz fordern.

Den Versicherer bekommst du vom Zentralruf der Autoversicherer genannt.

Tel.0800 2502600   www.zentralruf.de

Du musst dort nur den Schaden schildern und du bekommst den gegn. Versicherer + Vers.Nr. mitgeteilt.

Auch die eigene Kfz-Versicherung ist hier behilflich.

DrHibbert84 
Beitragsersteller
 11.12.2016, 11:15

Danke! Beide Beteiligten waren zum Parken befugt. Nach Eintreffen der Polizei wurden vom Verursacher auch die Versicherungsdaten preisgegeben. Die Beamten teilten da allerdings bereits mit, dass sie nicht zuständig wären und den Unfall nicht aufnehmen könnten. Darauf beruft sich jetzt die gegnerische Versicherung. Der Schadensfall wurde abgelehnt, da keine polizeiliche Aufnahme erfolgte, weil es sich um ein Privatgelände handelte und keine Zeugen genannt werden konnten, die den Hergang beobachtet hätten.

Apolon  11.12.2016, 18:43
@DrHibbert84

Eine polizeiliche Aufnahme ist für einen Kfz-Schaden nicht erforderlich.

Auch auf öffentlichen Straßen, kommt die Polizei auch nicht mehr bei einem leichten Auffahrunfall. Also ohne Verletzte.

Daher ist die Ablehnung der Versicherung für mich nicht nachvollziehbar. Und mit diesem Hinweis, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Versicherer dir dies so mitgeteilt hat.

Oder hast du diese Info, nur von dem anderen Autofahrer bekommen?

Sinnvoll ist es bei solchen Schäden immer Fotos zu machen, von beiden Fahrzeugen.

Auf Grund von Fotos und Lackspuren kann man auch erkennen, wer der Schadensverursacher ist

und keine Zeugen genannt werden konnten, die den Hergang beobachtet hätten.

Woher ist dir denn überhaupt bekannt, dass der andere dein Fahrzeug beschädigt hat?

BenniXYZ  11.12.2016, 18:48
@DrHibbert84

Der Schadenfall wurde abgelehnt, weil der Verursacher ihn abstreitet. Hätte er es zugegeben, würde auch ohne Polizei reguliert werden, egal auf welchem Gelände es passierte.

Der Sachbearbeiter braucht schon einen Grund zur Schadenzahlung.

Den kannst du nur liefern, indem ein Sachverständiger beide Fahrzeuge untersucht und die Lackschäden genaustens vergleicht.

Da hilft auch kein Anwalt, der verteuert die Sache nur noch mehr.

DrHibbert84 
Beitragsersteller
 11.12.2016, 21:58
@Apolon

Die Ablehnung habe ich so schwarz auf weiß von der gegnerischen Versicherung erhalten. "keine polizeiliche Aufnahme erfolgte, weil es sich um ein Privatgelände handelte und keine Zeugen genannt werden konnten, die den Hergang beobachtet hätten." Ist O-Ton das Schreiben der Versicherung!

Fotos habe ocheinuge gemacht, einzig und alleine von der geöffneten Türe habe ich kein Foto gemacht. Worüber ich mich nachträglich natürlich sehr ärgere.

DrHibbert84 
Beitragsersteller
 11.12.2016, 22:01
@BenniXYZ

Anwalt ist für mich weniger das Problem, da ich, soweit mit recht gegeben wird, ja schließlich nicht die Kosten tragen muss. Wie weit geht da so einer Versicherung? Ich meine der Schaden ist mit ca. 850€ doch nicgt so hoch, als sollte man ihn mit Rechtsanwalt, Gutachten und Gerichtskosten künstlich auf 3-4000 Euro pumpen müsste oder?

DrHibbert84 
Beitragsersteller
 11.12.2016, 22:05
@Apolon

Ergänzung:

Er war der einzige der neben mir parkte. Das gab er auch mir gegenüber, wie der Polizei und einer anwesenden Zeugin gegenüber zu.

Zunächst kein Kratzer, dann am Nachmittag war da ein Kratzer. Und wie gesagt, der Punkt an dem die Tür mein Auto berührt, liegt mit dem Kratzer auf der selben Höhe. Außerdem konnte man Lackspuren in Farbe des anderen Autos erkennen. Mein Wagen ist schwarz, seiner weiß. Es ist auch kein Kratzer wie im vorbeigehen, sondern eben so, wie man es sich vorstellt, wenn etwas punktuell mit viel Wucht auf eine Lackoberfläche knallt. 

Apolon  12.12.2016, 00:59
@DrHibbert84

wenn etwas punktuell mit viel Wucht auf eine Lackoberfläche knallt. 

Bedeutet dann wohl - eine größere Delle in der Tür!

Kontaktiere doch einmal deine Kfz-Werkstatt, was eine Reparatur der Tür überhaupt kostet.

Vielleicht kann man die Delle sogar ohne Probleme für ein paar Euro herausziehen und etwas nachlackieren.

Wenn der Schaden allerdings erheblich teurer ist, solltest du einen Anwalt mit der Geschichte beauftragen und den Schaden einklagen.

Apolon  12.12.2016, 01:02
@DrHibbert84

Ich meine der Schaden ist mit ca. 850€ doch nicgt so hoch, als sollte man ihn mit Rechtsanwalt, Gutachten und Gerichtskosten künstlich auf 3-4000 Euro pumpen müsste oder?

Bitte um Info - wie du auf über 3.000 € kommst?

DrHibbert84 
Beitragsersteller
 12.12.2016, 07:48
@Apolon

Nur über den Daumen gepeilt, ich hatte noch nie Streit mit einer Versicherung, aber wenn ich mir vorstelle:

- Schaden 850€

- Sachverständigenkosten anlässlich einer Schadensfeststellung

- Rechtsanwaltskosten

- ggf. Gerichtskosten

Oder liege ich da komplett falsch? Wenn Du vom Fach bist, so würde ich mich über eine kompetente Antwort freuen, ich selbst kann da nur mutmaßen.

DrHibbert84 
Beitragsersteller
 12.12.2016, 08:14
@Apolon

Ach, Verzeihung! Fällt mir grad erst auf. Da hätte stehen müssen:

"also sollte man ihn NICHT mit [...]Aufpumpen müssen oder?!"

War gestern schon zu spät für mich und auf dem Smartphone tippen ist manchmal etwas mühsam... :-)

Apolon  12.12.2016, 10:58
@DrHibbert84

Schaden 850€

Warst du denn schon in einer Kfz-Werkstatt die dir diese Kosten genannt haben?

Wie hoch sich die Kosten bei einer Gerichtsverhandlung bewegen können solltest du einen RA fragen.

Ansonsten steht dir lediglich die Schadenserstattung zu.

Es muss aber auch bewiesen werden, dass der Schaden von dem anderen Fahrzeug ausgegangen ist, denn sonst besteht die Möglichkeit, dass du die Kosten tragen musst.

Bei einer Gegenüberstellung (die zur Not ein Gericht anordnen muss) kann festgestellt werden, ob der Schaden durch die Autotür verursacht wurde.

Am besten erstmal den Schaden der gegnerischen Versicherung melden und schauen was die macht. Spätestens wenn diese ablehnt, Anwalt einschalten.

Wenn der Verursacher die Schuld bestreitet, kannst du nur über eine Privatklage versuchen, ihn (oder seine Versicherung) zur Zahlung zu bewegen. Da würde ein Anwalt helfen.

Ohne Zeugen wird es allerdings schwierig. Vielleicht kann ja ein Gutachter (Lackspuren) helfen.

Im Zweifel bleibst du aber auf den Kosten für Reparatur, Anwalt, Gutachter und vielleicht noch der Gerichtsverhandlung sitzen.

DrHibbert84 
Beitragsersteller
 11.12.2016, 08:56

Was mich verblüfft hat war, dass die Polizisten dem Verursacher auch ins Gewissen redeten und dabei noch die Türe öffneten, um zu zeigen dass die Spuren gensu passten. Daraufhin bekam ich erst die Versicherungsdaten.

Othetaler  11.12.2016, 08:58
@DrHibbert84

Was deine Chancen beim Anwalt sicher erhöhen wird. Du kannst ja die Beamten als Zeugen angeben. Zwar nicht für den Unfall, aber so eine Aussage wäre da bestimmt hilfreich.

Ob das aber alles am Ende die Sache wert ist, kann ich dir auch nicht sagen.

Menuett  11.12.2016, 14:06
@DrHibbert84

Hast Du das photographiert?

 Die Polizei darf auf privatem Gelände keine Anzeige aufnehmen

Wieso sollte die Polizei keine Anzeige auf privaten Gelände aufnehmen dürfen ?

Was kann man machen, wenn auf einem privaten Grundstück jemand einem seine Autotür ins Auto rammt und derjenige seine Schuld bestreitet?

Wenn der Verursacher nicht seine Personalien mit dir tauscht und einfach abhaut, Anzeige erstatten wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Kennzeichen notieren, am besten Foto machen von Fahrzeug.

Wenn Austausch der Personalien erfolgte, wendest Du dich direkt an dessen Versicherung.

Mich interessiert halt, wie sowas weitergehen kann, wenn man sich gegen die Ablehnung wehrt

Dann klärt ein Gutachter ob der von dir beschuldigte Verursacher anhand deines Schadens der Verursacher sein kann. Den Schaden unbedingt so lassen, da kleinste Lackspuren des anderen Fahrzeuges vorhanden sein können.

DrHibbert84 
Beitragsersteller
 11.12.2016, 10:36

Eine Anzeige im Privatrecht wäre evtl. möglich gewesen, allerdings wurde von Seiten der Polizei auf die Zuständigkeit bei Unfallaufnahme im öffentlichen Straßenverkehr hingewiesen und das diese nicht in privatem Parkraum gilt.

Habe es mal in der Fragestellung geändert, danke für den Hinweis und die Tipps!