Ist nach einem Brand eine Baugenehmigung vorgeschrieben?
Hallo ! Nachdem im letzten Sommer ein Grossfeuer u.a. unseren Stall und den daneben liegenden Schopf auf einer Weide vernichtet hat , wollen wir nun was Neues aufbauen . Da die völlig abgebrannten Gebäude bereits ca. 80 Jahre alt waren ( aber komplett saniert ) und nach unserem Wissen nie eine Baugenehmigung dafür vorhanden war , stellt sich nun die Frage , ob wir für unseren geplanten neuen Holzstall mit kleinem Schopf ( zusammen ca. 70 qm ) eine Baugenehmigung brauchen , obwohl ja jahrzehntelang schon Gebäude dort gestanden haben . Wer kennt sich aus und kann uns dazu was sagen ? Wie wir inzwischen wissen , wäre ein Ganzjahres-Weidezelt auf jeden Fall in dieser Grösse erlaubt , aber ein Holzstall etc. wäre uns schon lieber . Danke schonmal für eure Mühe ! :-)
3 Antworten
Wir leben ja in Deutschland und da gibt es wirklich für alle Bauten die Erfordernis der behördlichen Genehmigung.
Ganz besonders betrifft das für Bauten zu für die man keine alte Baugenehmigung hat.
Was ist übrigens ein Schopf? Ich kenne die Bezeichnung ja nur vom Vorderteil der Mähne.
Guck an - wieder etwas dazugelernt - der Begriff ist in Norddeutschland unbekannt. :)
dafür brauchst du ne baugenehmigung
danke für deine antwort . bist du dir da ganz sicher ?
"Baurechtlicher Bestandsschutz" geht durch Abbruch, Abbrand oder Einsturz verloren. Ersatz- oder Neubauten unterliegen im vollem Umfang dem heutigen Baurecht, nicht nur dem Bauordnungsrecht, sondern auch dem Bauplanungsrecht (Bebauungsplan). D.h., dass unter Umständen kein Ersatzbau mehr errichtet werden darf.
danke für die antwort . dann müssen unsere tiere wohl oder übel in zukunft zelten . :-)
Tja, aber auch Zelte unterliegen dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht!
Merke: In diesem unseren Lande ist alles geregelt!
danke für deine antwort . ein schopf ist eine scheune . :-)