Ist Microjobbing Gewerbepflichtig?
Hallo, seit geraumer Zeit bin ich angemeldet bei 3 MicroJobbing Anbietern. Vor einer Woche etwa wurden mir auch circa 10€ aus einem portal überwiesen.
Mir ist jedoch nicht entgangen, dass solch eine Tätigkeit steuer- und gerwerbepflichtig sei.
Ich habe mich etwas in das Thema eingelesen und herausgefunden, dass ein monatliches Einkommen in Höhe von 259,99€ (o.A.) erzielt werden kann, ohne dass diese versteuert werden muss. Trotzdem solle man einen Gewerbeschein beantragen und ebenso diese Tätigkeit als "sonstige Tätigkeit" bei seiner Einkommenssteuererklärung angeben.
Stimmt das denn überhaupt alles? Ich habe bis zu meinem jetzigen Lebensjahr weder eine einzige Einkommenssteuererklärung ausgefüllt, noch kann ich mit der gesamten Thematik viel anfangen.
Ich bin derzeit Student, beziehe BaföG und habe ansonsten keinen Arbeitsverhältnis.
Auf klar hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
2 Antworten
Bei Studenten ist ein Bafög Betrug nach § 263 STGB teils sehr gefährlich. So wurde das Einem zum Verhängnis. Vor allem die Einnahmen bei Bafög mitteilen
Den Job beim Staat kann er sich abschminken...
Geht es hierbei um Crowd-Entwicklung, Sourcing, an denen viele Leute beteiligt werden ?
Teils wäre es auch eine Scheinselbständigkeit
Die 10 € sind ja eher ein Witz für viel Aufwand wie Programmierung, Übersetzungen etc
Teils wird es Datenabgleiche geben zwischen Bafög & dem Finanzamt oder gar Banken.
Ich bin derzeit auf den Seiten Clickworker und Testbirds aktiv, daher mache ich bei Umfragen mit oder schreibe einen Bericht über eine Seite und Ähnliches
Ob deine MicroJobs Gewerbe sind, kommt darauf an, was du konkret tust. Mit Steuern hat das auch nichts zu tun.
Bei den genannten MicroJobs geht es hauptsächlich um Umfragen und Ähnliches.
Ich bin auf den Seiten Clickworker und Testbirds hauptsächlich tätig.