Minijob taucht in Steuerbescheid auf?
Guten Morgen,
ich hatte in meiner 2019 Einkommensteuererklärung 3484€ aus nichtselbstständiger Arbeit angegeben, in meinem Einkommensteuerbescheid tauchte kommentarlos die Summe 3741€ auf.
Wohl dachte ich zuerst dass ich was übersehen hätte oder dass da was im System rumschwirrt was definitiv nicht sein sollte.
Dann habe ich die Zahlbeträge eines alten Minijobs kontrolliert den ich Anfang des Jahres für 2 Monate hatte. Bestandteil des Vertrages waren alle gängigen Pauschal Abführungen an die Minijob Zentrale.
Zu der Zeit war ich Student und war in dem studentischen Tarif zur Kranken und Pflegeversicherung, aber hatte kein Hauptangestelltenverhältnis oder ähnliches. Könnte das was damit zu tun haben?
Oder hat der Arbeitgeber damals die Meldung und Abführung verpennt? Denn in der Regel gehört ein Minijob doch nicht in die Einkommenssteuererklärung.
4 Antworten
Hey Zusteller69,
dies hat weder mit deinem Studentsein was zu tun noch mit dem "System" - ganz allein dein Minijob-Arbeitgeber ist schuld daran: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Falls dein Minijob-Arbeitgeber nicht die 2% Pauschalsteuer entrichtet hat für dich, dann mußt du diesen Minijoblohn in deiner Ek-Steuererklärung angeben als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Anlage N; jedoch hast du einen Grundfreibetrag von 9.168€ in 2019 und somit keine Steuern zu zahlen, falls keine weiteren Einkommen vorhanden sind ;-)
Denn in der Regel gehört ein Minijob doch nicht in die Einkommenssteuererklärung...
Dies gilt nur falls dein Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet hat (ersichtlich aus deiner Entgeltabrechnung), dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert!
...ich hatte in meiner 2019 Einkommensteuererklärung 3484€ aus nichtselbstständiger Arbeit angegeben, in meinem Einkommensteuerbescheid tauchte kommentarlos die Summe 3741€ auf.
Dein Minijob-AG meldet natürlich bei Abrechnung nach Lohnsteuerklasse den Bruttolohn dem Finanzamt weiter...
Gruß siola55
Zu der Zeit war ich Student und war in dem studentischen Tarif zur Kranken und Pflegeversicherung...
Kann es sein, daß du als Werkstudent tätig warst zu der Zeit wegen deiner KV u. PV-Versicherung?
Bei einer geringfügigen sowie kurzfristigen Tätigkeit wärst du ja kostenlos in der Familien(kranken)versicherung über die Eltern krankenversichert gewesen, ausser du warst damals schon über 25 Jahre!?
Ja, Scheint so, dass statt der pauschalen 2%Besteuerung ganz normal nach Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde. Irgendwas verpennt haben die nicht. Das muss eine bewusste Entscheidung gewesen sein, da erstmal deine Lohnsteuerklasse elektronisch abgerufen wurde (früher hätten die dich nach deiner Lohnsteuerkarte fragen müssn) . Hättest du ein anderes Anstellungsverhältnis gehabt wäre bei dem Abruf Steuerklasse 6 rausbekommen. Dann wäre das aufgefallen
Hast du schon bei den Erläuterungen nach geschaut? Also ganz unten beim Bescheid, da müsste es eigentlich drinnen stehen.
Sonst beim Finanzamt anrufen und es dir erklären lassen.
Das ist schon seltsam, zumal du es ja sicher nicht angegeben hast. Dürfte eigentlich nicht sein.
Das einfachste wäre einfach mal beim FA anzurufen und nachzufragen. Ansonsten kannst du dem Bescheid ja auch Widersprechen.
Wie raten?!
“Bestandteil des Vertrages waren alle gängigen Pauschal Abführungen an die Minijob Zentrale.“
Aufgrund dieser Aussage gehe ich davon aus, dass der AG die 2% gewählt hat.
und geraten war da nix!
...dann hätte aber die Angabe des Minijoblohns in der Ek-Steueerklärung gar nicht erscheinen dürfen :-((
...ich hatte in meiner 2019 Einkommensteuererklärung 3484€ aus nichtselbstständiger Arbeit angegeben, in meinem Einkommensteuerbescheid tauchte kommentarlos die Summe 3741€ auf.
Leider falsch geraten :-((
Der Minijob-Arbeitgeber entscheidet darüber, ob 2% Pauschalsteuer einbehalten werden oder ob nach der Lohnsteuerklasse der Minijob-Lohn abgerechnet wird: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html