Steuerberatungskosten - welche Posten sind absetzbar?
Hallo Zusammen,
da ich dieses Jahr meine Steuererklärung selbst anfertigen werde kam bei mir die Frage auf welche Posten der Honorarrechnung meines Steuerberaters aus dem letzten Jahr ich denn als Werbungskosten angeben/absetzen kann. Konkret finden sich in der Rechnung Beträge für folgende Posten: - Einkommenssteuererklärung 2015 - Überschussermittlung aus nichtselbstständiger Arbeit - Sonstige Tätigkeiten (Bescheidprüfung)
Wer kann mir hier weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus.
Ronald
1 Antwort
Steuerberatungskosten können nur geltend gemacht werden, wenn sie in Verbindung mit der Erzielung von Einkünften stehen. Demzufolge wäre der Posten Überschussermittlung aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten anrechenbar. Werbungskosten wirken sich allerdings nur aus, wenn sie insgesamt 1.000 € übersteigen, weil diese 1.000 € ohnehin pauschal in Abzug gebracht werden.
Die Bescheidprüfung könnte man eventuell noch anteilig (50/50) mit ansetzen, da dabei mit der Einkünfterzielung in Verbindung stehende Sachverhalte sowie private Sachverhalte (Sonderausgaben ...) geprüft werden.