Student, freier Mitarbeiter im Call-Center?

2 Antworten

das würde ich an deiner stelle nicht machen. darüber, was freie mitarbeit/ selbständigkeit ist, gibt es Kriterien, die aber vom AG gerne mal NICHT eingehalten werden: du musst spuren wie ein angestellter (weisungsgebunden), bekommst aber nicht annähernd so viel Honorar, um dich abzusichern. wenn du Pech hast, stellt sich irgendwann hinterher raus, dass das eine scheinselbständigkeit war.

bei deiner krankenkasse kannst du das Arbeitsverhältnis prüfen lassen.

allerdings stand auf manchen Seiten ich müsse eine Steuernummer beantragen und ein Gewerbe anmelden?

Zweifellos. Es sei denn die Tätigkeit wäre klar wissenschaftlicher Natur, dann würde ich doch ehr sagen freiberuflich, nicht gewerblich (ohne Garantie).

Vorallem bei einer Tätigkeit in einem Callcenter wäre das der Fall und ich würde damit auch Umsatzsteuerpflichtig werden?

Auch hier besteht kein Zweifel. Wenn du deinen Jahresumsatz im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf unter 17.500,- € geschätzt hast, wärst du erst einmal Kleinunternehmer und musst keine Umsatzsteuer abführen. Darfst aber auch keine Vorsteuer abziehen.


Zur Sozialversicherung:

Schreib ich nichts, weil diese verk*ackte Seite eine vernünftige Formatierung nicht zulässt.