Ist meine Streifenkarte ungültig?
Hallo ich habe eine Frage
Ich bin letztens mit der S-Bahn gefahren und wurde kontrolliert. Ich habe den Kontrolleuren auch meine Streifenkarte gezeigt. Das "Problem" war aber, dass die Karte bei der 4 abgerissen war jedoch habe ich die 10 gestempelt (dazwischen waren auch schon 5,6,7,8 und 9 entwertet). Der Kontrolleur meinte das er beschädigte Karten nicht annehmen darf und das ich sie nochmal bei den Reisezentrum der DB vorlegen soll und dann nur die Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Er hat sogar noch auf die Fahrpreisnacherhebung bei Produkt Streifenkarte hingeschrieben, dass man das ganze nachvollziehen kann. Ich bin dann ein paar Tage später zu diesem Reisezentrum gegangen und wollte sie vorlegen. Da meinte der Typ, dass er das nicht annehmen kann, weil es keine persönliche Fahrkarte ist und ich somit nicht nachweisen kann, dass das meine Fahrkarte ist. (Der Freund, der mit mir S-Bahn gefahren ist konnte bezeugen das ich die Karte vorgezeigt habe). Jedenfalls hat er dann gesagt, dass man bei der Streifenkarte nichts beanstanden kann außer, dass ich falschrum (also entgegen der Pfeilrichtung) gestempelt habe. (Da hab ich mir auch schon wieder gedacht wenn man in Eile ist dann interessiert es einen nicht in welche Richtung man gestempelt hat und selbst wenn es einem auffällt was soll man dann machen neu stempeln oder richtig rum drüber stempeln). Der Typ hat mich dann auf deren Website verwiesen (lustiger weise konnte er die Website an seinem Uralt PC nicht mal öffnen und das als eigener Mitarbeiter). Auf der Seite konnte man denen mit Anhängen schildern was das Problem ist. Das hab ich dann auch getan.
Ich habe ihnen also geschrieben dann kam nach 3 Wochen die Antwort, dass das keine persönliche Fahrkarte ist und ich doch bitte eine nachweisen soll ansonsten muss ich 60 Euro zahlen. (Hatte das Gefühl das sie sich meinen Text nicht mal durchgelesen haben. Ich habe sogar die Fahrpreisnacherhebung wo drauf steht Streifenkarte als Anhang mit der Streifenkarte mitgeschickt. Aber am besten war noch der Schluss von dem Brief: "Wir wünschen ihnen künftig eine tolle Fahrt!").
Ich persönlich sehe es überhaupt nicht ein das Geld zu zahlen ich meine ich gebe doch nicht 13 Euro für eine Streifenkarte aus um dann 60 Euro zu zahlen weil die Kontrolleure nicht erkennen, dass es keinen Unterschied macht ob die 4 fehlt.
Außerdem steht in den Regelungen der DB nur, dass beschädigte Karten als ungültig erklärt werden, wenn sie zerschnitten beschädigt etc sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können (was in dem Fall meiner Meinung nach nicht der Fall ist)
Ich habe vor mich noch bei denen telefonisch zu melden (sofern das geht habe es schon öfter probiert aber bevor ich die Zahlenkombination fertig eingeben konnte kam schon ein diese Nummer funktioniert nicht ist ja klar wenn man sie noch nicht fertig eingegeben hat!)
Was würdet ihr tun?
Tut mir leid für den langen Text aber dieses Thema ärgert mich derzeit einfach so sehr
Danke schon mal im Vor
1 Antwort
hallo Sunnybun,
ja, in der Tat ärgerlich.
Das sicherste ist sicher immer einen Rechtsanwalt einzuschalten...(falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast). Auch die Verbraucherzentrale könnte helfen, dauert aber zu lange.....
Wenn nicht: die haben sicher auch eine Beschwerdestelle, an die Du Dich wenden kannst (per Einschreiben oder mit Zeugen einwerfen), ggfs SOFORT Widerspruch einlgen (in jedem Fall innerhalb der Widerspruchsfrist), dabei den Sachverhalt schildern, allerding ganz genau mit den Daten (nicht den Originalbeleg beilegen, sondern Kopien machen) und etwas kürzer als hier (!).
Du solterst auch nicht unbedingt in diesem Forum nachfragen (hier werden auch 'nur' Meinungen von Laien geäußert und 'könnte-vielleicht-sein-Antworten' und so), sondern in einem speziellen Forum, dass Auskünfte zu Rechtsfragen gibt, also auf recht.de oder jura.de Dort antworten Rechtsanwälte oder Jurastudenten, die können Dir viel besser und gezielter helfen als die Meute hier.... Ich würde dafür auch mal das Ticket von beiden Seiten einscannen und mit in das Forum einstellen, damit die Antworter einen ganz genauen Eindrick haben
Viel Glück dabei und beeil Dich am besten
EHECK
Wenn das ein Bescheid war, muss auch eine Rechtshilfebelehrung oder so ähnlich dabei gewesen sein, aber wie gesagt: geh in ein Forum in welchem Rechtsfragen von Spezialisten beantwortet werden. Das kostet auch nichts, bringt Dir aber wesentlich mehr als die hier oft geäußerten Meinungen und Vermutungen ......
Danke ich hab bei denen angerufen und die Frau meinte das die Fahrpreisnacherhebung ab dem Zeitpunkt gültig ist an dem sie ausgestellt wurde und das mit dem Kollegen war halt ein Fehler von ihm das er das nicht wusste jedenfalls meint sie das ich das trotzdem zahlen muss