Ist meine Kreditschuld verjährt?
Hallo,
ich habe im Oktober 2007 einen Kredit bei der Santander zur Finanzierung meines Autos aufgenommen, Dezember 2008 durch einen Unfall ein Totalschaden. Santander hat März 2009 meinen Brief zur Abmeldung des Fahrzeuges erst freigegeben.
Letzte Rate habe ich, bin mir nicht sicher, Dezember 2008 oder März 2009 gezahlt.
September 2012 eine allererste (!) Zahlungserinnung von einem Inkasso-Unternehmen in dem auch noch die Vertragsabschlussdaten der Santander falsch sind. Kein Einschreiben, Einschreiben-Einwurf, nichts besonderes was einen Empfang gerichtl. bestätigt.
Meine Frage: Ist nun die Schuld verjährt?
Frist beträgt drei Jahre, aber ab wann? Ab Kreditnahme?Ab letzter Rate?Ab Zusendung des Fahrzeugbriefes?
Bleiben die Daten 31.12.2007-31.12.2010, 31.12.2008-31.12.2011 oder, was natürlich ätzend wäre 31.12.2009-31.12.2012??
Habe noch nicht auf das Anschreiben reagiert oder das Schuldeingeständns unterzeichnet um einen neuen Beginn der ggfls abgelaufenen Frist zu verhindern.
Was würdet ihr tun?
8 Antworten
§ 212 Neubeginn der Verjährung
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt (...)
Also: Jede Ratenzahlung lässt die hier geltende regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) erneut beginnen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und dauert drei Jahre.
Wenn du also deine letzte Rate tatsächlich in 2008 gezahlt hast, dann ist mit Ablauf des 31.12.2011 Verjährung eingetreten.
Hast du noch in 2009 eine Rate gezahlt, dann wird die Verjährung erst mit Ablauf des 31.12.2012 eintreten - sofern sie bis dahin nicht gehemmt wird (z.B. durch Rechtsverfolgung (gerichtlicher Mahnbescheid oder Klageerhebung) ) oder gar durch Schuldanerkenntnis neu beginnt.
Eine einfache Mahnung oder Zahlungsaufforderung, wie sie hier vorliegt, hat keinen Einfluss auf die Verjährung. Du kannst aber sicher sein, dass das Inkasso-Büro rechtzeitig für eine Hemmung der Verjährung sorgen wird - schließlich hat es die Forderung von der Bank gekauft und lebt davon, diese auch wieder in Geld umzusetzen.
Hey, genau das gleiche hat mein Anwalt auch gesagt. AAAAAber...die Forderung die sie erheben ist falsch, alle Angaben wie Summe, Kaufvertragsnummer und Abschluss sind falsch. Somit ist kein Schuldeingeständnis nötig und ich weise darauf natürlich nicht hin und verjährt ist der ganze "Spaß" nach Durchsicht aller Unterlagen mit Hilfe meiner Kontoauszüge am 31.12.2012 00:00Uhr....
Schauen wir mal
Also ich glaube, dass Bankschulden nicht unter diese Verjährungsfrist fallen, aber da wäre ich mir nicht sicher. Ausserdem wenn, beginnt die Verjährungszeit erst ab dem Tag, an dem du die letzte Rate gezahlt hast.
Aber bevor du jetzt gar nicht reagierst und hinterher vlt. eine Horrorrechnung bekommst, solltest du dich mal bei einem Anwalt informieren, der kann dir das genau sagen.
Selbstverständlich unterliegen auch Ansprüche von Banken der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB.
Die Verjährung beginnt erst mal bei Kreditauszahlung. Aber: Immer wenn Du eine Rate zahlst oder nur schriftlich zu gibst dass die Schuld besteht, beginnt die Frist von vorne.
Das heißt wenn Du 2008/2009 zuletzt gezahlt hast, ist es definitiv noch NICHT verjährt!
Du hast nun 2 Möglichkeiten... reagieren und zahlen oder einfach ignorieren. Aktiv werden musst Du, wenn ein Schreiben per Einschreiben kommt oder ein Mahnbescheid vom Gericht... letzteres kommt dann irgendwann sowieso und kostet... außer dann sind die 3 Jahre rum.... aber da wird das Inkasso Unternehmen mit Sicherheit rechtzeitig handeln.
Hallo, Die Finanzierung eines Auto´s durch eine Bank ist ein. Verbundener verbraucher Kredit, und für diese Art von Kredite leider gibt besondere Regelungen. In meine Fall der verjährungsfrist war 10 jahre. Nach langwierige auseinander kämpfe mit Santander-und Rechtsanwälte und Gerichte.
Wenn die Bank einen vollstreckbaren Titel hat, dann beträgt die Verjährungsfrist nicht drei Jahre, sondern 30 Jahre (§ 197 BGB).
Das gilt aber nicht für Banken
Gilt auch für Schulden bei einer Bank, das weiss ich 100%.
Vom Titel war hier aber nicht die Rede,
Stimmt, vielleicht ist Dir ja auch das Wörtchen 'wenn' am Beginn meiner Antwort aufgefallen.
Vom Titel war hier aber nicht die Rede, sondern von der normalen Verjährungsfrist für Schulden und das sind 3 Jahre.