gibt es eine verjährungsfrist beim überziehen des girokonto?
ich hatte mal 1997 mein konto überzogen...und die kommen jetzt und wollen das geld...geht das denn nach so vielen jahren????
9 Antworten
Bei Verbraucherkreditverträgen (und ein Überziehungskredit beim Girokonto fällt darunter) gibt es eine 10-jährige Hemmung bevor die gesetzliche 3-jährige Regelverjährung zu laufen beginnt.
Wenn das Konto im Jahre 1997 (mit negativem Saldo) aufgelöst wurde, dann bestand also eine 10-jährige Hemmung der Verjährung bis 2007. Im Folgejahr (also 2008) begann dann die 3-jährige Verjährungsfrist zu laufen. Das bedeutet: die Forderung war bereits zum 01.01.2011 verjährt.
Alles unter folgenden Voraussetzungen: a) die Forderung ist nicht tituliert, und b) es gab nicht danach nochmal irgendwelche Unterschriften unter Ratenzahlungsvereinbarungen und auch keine Teilzahlungen.
Im Zweifel Anwalt oder Verbraucherberatung fragen.
Man kann dann der Bank kurz antworten, dass man die Forderung aufgrund der Verjährung zurückweist.
c) es gab einen Verbraucherkredit und/oder Überziehungskredit.
Wenn nicht.....ach, ist ja so oder so verjährt!!!
Nein. Die Forderung ist gemäß § 195 und § 199 BGB verjährt. BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
Die Bank hätte die Forderung spätestens Ende 2000 geltend machen müssen.
Vorsicht: Die können das Geld weiter von dir fordern. Das ist ja nicht verboten.
Du musst dich ( auch und gerade weil du im Recht bist ) entsprechend wehren und auf die §§ 195 und 199 BGB verweisen.
Schreib der Bank also das du die Forderung nicht anerkennst, da diese gemäß der §§ 195 und 199 BGB längst verjährt ist.
Dann solltest du normalerweise Ruhe haben.
Achso. Die sind also von 30 Jahren auf 3 Jahre runter gegangen?
panketal: Seit wann ist das Minus Konto gekündigt?
Mit Beginn der Gültigkeit des neuen Schuldrechts gab es noch eine Übergangsfrist für Altforderungen aus der Zeit vor dem 01.01.2002. Diese Übergangsfrist lief noch bis zum 31.12.2004, ab dem Zeitpunkt gelten grundsätzlich die neuen Verjährungsfristen auch für Altforderungen. => 3-jährige Regelverjährung.
Aber natürlich geht das? Warum auch nicht. Du hast ein Girokonto mit einem Minus Betrag und dieses Konto existiert nach wie vor... Denn ein Minus Konto kann man nicht einfach so auflösen oder dicht machen.
Somit würde ich dann nun einfach für einen Ausgleich des Kontos sorgen und dann dieses Konto endgültig auflösen...
Am besten einfach mit der Bank Kontakt aufnehmen und dann versuchen nach 17 Jahren das Thema zu beseitigen. Die Zinsen werden je nach Überziehungshöhe schon besonders nett gestiegen sein...
Ach, herrjeh! - Mal bitte die Kirche im Dorf lassen.
1) Es gilt die 3-jährige BGB-Regelverjährung zuzüglich einer vorherigen 10-jährigen Hemmung. Das bedeutet: die Forderung wäre jetzt verjährt.
2) Selbst, wenn die Forderung noch nicht verjährt wäre: Zinsansprüche verjähren nach 3 Jahren (ohne Hemmung). Die Zinsen werden also nicht "besonders nett gestiegen" sein. Zudem gilt der gesetzliche Basis-Zinssatz.
Nein, das Konto mit dem Minus existiert eben sehr wahrscheinlich nicht mehr. Und wenn dann nur noch als Referenzkonto.
So oder so: Da sich die Bank laut Fragesteller seit 17 (!) Jahren nicht gemeldet hat, ist die Forderung gemäß der §§ 195 und 199 BGB absolut eindeutig verjährt!!!
Selbst wenn der Fragesteller mal im Jahr 2000 die Forderung an sich zugegeben oder einer Ratenvereinbarung zugestimmt hätte, wäre es verjährt!
Ist ein Vertrag über ein Girokonto mit Dispositionsvereinbarung mit einer Bank kein stillschweigender Darlehnsvertrag? Dann wäre § 497 .3 BGB zu beachten und es gilt die 10 jährige Verjährungsfrist. Das wäre also das Jahr 2004 ist hier das Konto aufgelöst worden, dann ist jede Forderung verjährt.
Aus meiner Sicht tritt in deinem Falle eine Verjährung ein. Das Konto besteht offenbar nach wie vor. 10 Jahre Hemmung und danach die 3 jährige Verjährungsfrist.
Das würde heissen, dass die Bank keine Forderung mehr an dich haben kann.
2002 gab es eine Schuldrechtsreform, daher gilt bei dir das alte Recht im BGB. Meines Wissens galt bei Verbraucherkredite die 30jährige Verjährung.
Allerdings mit der Reform wurde aber Übergangsfrist eingeführt, die 10 Jahre nach Entstehung der Forderung diese hemmt und erst dann beginnt die dann gültige 3jährige Verjährungsfrist. Theoretisch wäre damit die Forderung verjährt.
ABER: Es spielen sehr viele Faktoren eine Rolle, die man hier nicht erröten kann. Ich empfehle daher meine Antwort nur als sehr groben Überblick zu sehen und dringend fachlichen Rat zu holen und nicht einfach auf Antworten dieses Forum zu trauen. Die Sache ist viel zu komplex um Online geklärt zu werden.
Nein, damals gab es noch eine 30jährige Regelverjährung, erst seit 2002 gelten kürzere Fristen.