Ist man mit dem Verkauf an einem Weihnachtsmarkt schon umsatzsteuerpflichtig?
Eine Freundin von mir hat an einem Weihnachtsmarkt selbst gebastelte Sachen verkauft. Jetzt hat ein Bekannter behauptet sie müßte eine Umsatzsteuererklärung abgeben, stimmt das? Auch wenn es nur einmal im jahr ist?
5 Antworten
Die meisten bisherigen Antworten sind komplett oder teilweise Unfug.
Wenn sie eigene Sachen verkauft und damit Gewinn macht, muss(te) sie ein Gewerbe anmelden (Stadtverwaltung).
Das Finanzamt schickt danach einen Fragebogen. Wenn sie sich darin für Kleingewerbe entscheidet und nicht "auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet", läuft die ganze Sache "ohne Mehrwertsteuer".
Das ist bis zu einem Jahres-Umsatz von 17.500 EUR möglich.
Ausfühlich zum Nachlesen: www.klicktipps.de/gewerbe.php
"Jetzt hat ein Bekannter behauptet sie müßte eine Umsatzsteuererklärung abgeben, stimmt das?"
Ja, denn das FA möchte wissen, ob die 17.500EUR-Grenze überschritten wurde.
Die UStErklärung ist aber für Kleinunternehmer einfach auszufüllen:
Adresse, Steuernummer usw. und ewiter unten gibt es ein Feld für Kleinunternehmer, in dem der Umsatz eingetragen wird.
Dautum, Unterschrift. :-)
Ergänzung:
Ein nicht-Kleinunternehmer muss selbstverständlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben und dann die vereinnahmte (minus der gezahlten) USt ans FA abführen.
Also erst mal Gewerbe anmelden. Dann abschätzen ob der Umsatz im ersten Jahr über 15000 € liegt. Wenn nicht, dann die Kleinunterehmerregelung anwenden und den Umsatz in der Steuererklärung angeben. Am besten zustätzlich mit einem Steuerberater reden. Die Kleinunternehmerregelung hat den "Nachteil", dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Man muss also bei allen Einkäufen auch die MWST zahlen. Bei einem "richten" Gewerbe kann man die Vorsteuer gegen die UST gegenrechnen.
Die Grenze liegt bei 17.500 EUR Umsatz.
Argumente, ob die Kleinunterehmerregelung sinnvoll ist oder nicht, gibt es hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwertsteuer
Bei einem jährlichen Weihnachtsmarktverkauf könnte sie Sinn machen.
Dürfte davon abhängig sein, ob sie nach dem EStG als Kleinstunternehmen ihr Gewerbe betreibt.
Den Begriff "Kleinstunternehmen" gibt es im Steuerrecht nicht.
Ausfühlich zum Nachlesen: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Das kommt darauf an wieviel Umsatz sie gemacht hat, aber höchstwahrscheinlich ist sie damit noch Kleinunternehmerin. Einfach mal beim Finanzamt nachfragen!
Ob man ein Kleinunternehmen haqt oder nicht, ist nicht von wirklich Wahrscheinlichkeit abhängig,
sondern a) davon, was man im Anmeldefragebogen des Finanzamtes angegeben hat und b) ob der Umsatz über bzw. unter 17.500 EUR liegt.
Kommt auf den Umsatz an - mehr als 25.000 € ?
Die Grenze liegt bei 17.500 EUR Umsatz.
Ausfühlich zum Nachlesen: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
haben wir beide Unrecht !!! ?
hier mehr dazu:
http://www.internetrecht-rostock.de/kleinunternehmer-steuern.htm
Nein, höchstens 1.000€!