Ist man als Kleinunternehmer bei der Handwerkskammer von Aufnahmegebühren befreit?
Wenn man weniger als 5200€ Verdient ist ein Unternehmen ja von den Beiträgen für die Handwerkskammer befreit. Gilt dies auch für einmalige Gebühren der Handwerkskammer wie zum Beispiel die Eintragungsgebühr?
Ich bitte um (qualifizierte) Rückmeldung, am besten mit Quellenverweis ;)
Grüße
Matsch
4 Antworten
warum sollte jemand, der ein Unternehmen eröffnet, von Aufnahmegebühren befreit werden?
Eintragungsgebühr dürfte bedeuten, ohne Eintragung bei der Handwerkskammer kann das Unternehmen nicht betrieben werden, oder?
Jetzt stell Dir selber mal die Frage:
Wenn die HWK jeden, der unter 5.200 € verdient, von der Eintragungsgebühr befreit, würde JEDER sein Unternehmen so gründen, dass er 2 Jahre nur diesen Gewinn hat. Richtig?
Wenn das Unternehmen so ausgelegt ist, dass die Eintragungsgebühr nicht geleistet werden kann, sollte über das Unternehmen nachgedacht werden.
(sorry, aber bei solchen Fragen geht mir die Hutschnur hoch ....)
komisch, wenn ich bei der IHK lese, gibts einen Freibetrag mit 5.200 € ....
richtig ist, dass niemand von 5.200 € leben kann. drum eben über das Unternehmen nachdenken ...
4Personen, die nach § 90 Abs. 3 Mitglied der Handwerkskammer sind und deren Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, deren nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt, sind vom Beitrag befreit.
http://www.hwk-oberfranken.de/72,0,1658.html : Bei der Berechnung wird vom Gewerbeertrag/Gewinn ein Freibetrag von 5.200,00 EUR aus dem Handwerksanteil abgezogen (mit Ausnahme der juristischen Personen).http://www.hwk.de/fileadmin/HWK/mediapool/Formulare_und_Downloads/Handwerksrolle_Servicecenter/Selbstaendige_Ausuebung_Handwerk_Gewerbe/Gebuehren_2015.pdf.pdf : Beitragsbefreiung für minderhandwekliche Tätigkeit nach §1 II 2 Nr. 1 HwO, wenn unter 5.200 € Gewin erzielt wird.
In Berlin musste meine Frau bei der Gründung nur die Hälfte bezahlen.
Problem nur, dass man von 5200 Euro im Jahr nicht leben kann.
Bei der IHK ist der Freibetrag sogar noch viel höher.